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Wahlkampfhilfe auf der Zielgeraden?

In der E-Mail-Affäre von Hillary Clinton hat die US-Bundespolizei auch in den kürzlich neu entdeckten Mails keine Hinweise auf möglicherweise strafbare Handlungen der demokratischen Präsidentschaftskandidatin entdeckt. Dies erklärte FBI-Chef James Comey in einem Schreiben an den Kongress, das am Sonntag in Washington verbreitet wurde.

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Bei den Untersuchungen ging es darum, dass Clinton in ihrer Zeit als Außenministerin einen privaten Server in ihrem Haus auch für dienstliche Korrespondenzen genutzt hat. Wäre dadurch die Sicherheit der USA gefährdet worden, hätte das zu einer Anklage führen können. Die E-Mail-Affäre hatte Clinton im Wahlkampf immer wieder belastet.

Vergangene Woche sorgte ein Brief Comeys an den Kongress für weitere Aufregung, in dem von den neu entdeckten Clinton-E-Mails berichtet wurde. Der umstrittene Schritt war vom republikanischen Kandidaten Donald Trump im Wahlkampf gegen Clinton verwendet worden.

Brief von FBI-Direktor James Comey zur Entlastung von Hillary Clinton in der E-Mail-Affäre

APA/AP/Jon Elswick

Der entlastende Brief - zwei Tage vor der Wahl

Kein Ermittlungsverfahren wegen E-Mails

Seit der Entdeckung der neuen E-Mails habe das zuständige FBI-Team „rund um die Uhr gearbeitet“, schrieb Comey an den Kongress. „In diesem Prozess haben wir die gesamte Kommunikation überprüft, die von oder für Hillary Clinton in ihrer Zeit als Außenministerin war.“ In der Folge dieser Überprüfungen bleibe das FBI bei seiner im Juli getroffenen Einschätzung, dass gegen Clinton wegen der Affäre kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden solle.

Nach der Prüfung des Laptops von Clintons Beraterin bleibe nun die Bewertung seines Büros vom Juli gültig, erklärte FBI-Chef Comey in seinem Brief. Damals hatte Comey als Ergebnis von Nachforschungen zwar erklärt, die Demokratin habe einen „extrem verantwortungslosen Umgang“ mit den E-Mails gepflegt, Hinweise auf einen bewussten Gesetzesverstoß hätten sich nicht gefunden.

Kein Wort von Clinton

Clinton ging bei einem Wahlkampfauftritt in Cleveland im Bundesstaat Ohio am Sonntag mit keinem Wort auf die Entlastung ein. Sie wolle das auch im Wahlkampfendspurt so halten und sich stattdessen auf „ihre positive Botschaft“ für das Land konzentrieren, zitierten Medien Kreise um die Kandidatin.

Clintons Kampagnenteam hingegen zeigte sich umgehend erfreut von den Neuigkeiten. „Wir waren uns immer sicher, dass es keinen Grund geben wird, die Entscheidung vom Juli zu ändern. Direktor Comey hat das nun bestätigt“, schreib Clinton-Pressesprecher Brian Fallon auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

Trump überzeugt von weiteren Untersuchungen

Trump hingegen reagierte umgehend und sagte, Clinton werde von einem „manipulierten System“ geschützt. Bei einem Wahlkampfauftritt im Staat Michigan äußerte er Zweifel an der Gründlichkeit der Ermittlungen. „Die Ermittlungen werden weitergehen“, sagte er in Sterling Heights.

Die Behörden würden Clinton nicht entkommen lassen: „Gegen Hillary Clinton wird lange Zeit ermittelt werden, wegen ihrer vielen Verbrechen gegen unsere Nation, unser Volk und unsere Demokratie.“ Auch der frühere republikanische Parlamentssprecher Newt Gingrich kritisierte den Schritt des FBI: „Comey muss unter enormem politischem Druck stehen, um auf derartige Weise einzulenken und etwas zu verkünden, was er überhaupt nicht wissen kann“, schrieb Gingrich auf Twitter.

Aufregung über FBI-Bericht aus Bill Clintons Amtszeit

Das FBI hatte Clinton erst vor wenigen Tagen mit einer anderen Veröffentlichung wenig Freude gemacht. Die US-Bundespolizei stellte einen alten Untersuchungsbericht zu einem umstrittenen Gnadenerlass von Ex-Präsident Bill Clinton für den Steuerflüchtling Marc Rich online - dessen Ex-Frau hatte kurz zuvor an die Demokraten gespendet.

Das FBI stellte den 129 Seiten langen Bericht zu der 2005 abgeschlossenen Untersuchung vorige Woche ins Internet und gab die Veröffentlichung am Dienstag über Twitter bekannt. Die Unterlagen seien „gemäß der Standardprozedur automatisch und elektronisch veröffentlicht worden“, weil es dazu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegeben habe, erklärte das FBI in einer Stellungnahme.

Begnadigung löste Argwohn aus

Ex-Präsident Clinton hatte den in die Schweiz geflohenen Börsenmakler Rich am 20. Jänner 2001, dem letzten Tag seiner Präsidentschaft, begnadigt. Die Amnestie löste Argwohn aus, weil Richs Ex-Frau zuvor an die Vorgängerorganisation der Clinton-Stiftung und an die Demokratische Partei gespendet hatte. Bei der Begnadigung seien „offenbar die Standards und Verfahren für Amnestien nicht eingehalten worden“, heißt es in dem FBI-Bericht.

Der für Clinton denkbar ungünstige Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts sorgte in ihrem Lager umgehend für Kritik. Auch wenn es sich um eine Veröffentlichung gemäß Informationsfreiheitsgesetz handeln sollte, sei der Vorgang doch „seltsam“, sagte Clintons Sprecher Fallon.

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