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Eckpunkte zum Autonomiepaket

Die Klassen- und Gruppengrößen wie auch die Dauer der Unterrichtseinheiten sollen im Zuge der Bildungsreform in die Autonomie der Schulen übertragen werden. Das sehen die Mitte Oktober präsentierten Eckpunkte zum Autonomiepaket vor. Zentrale Verwaltungseinheiten sollen die „Schulcluster“ werden, zu denen sich bis zu acht Schulen zusammenschließen können.

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Derzeit gibt es gesetzlich vorgegebene Klassenschülerhöchstzahlen - diese betragen etwa in der Volksschule und Neuen Mittelschule 25 Kinder - und Teilungsziffern für bestimmte Fächer. Diese sollen nun fallen und nur noch als eine Art Verrechnungsgröße erhalten bleiben. Laut Plan erhalten die Schulen ihre Ressourcen weiter nach diesen Maßgrößen, wie sie eingesetzt werden, entscheiden aber die Schulen bzw. die „Cluster“ selbst.

Die Klassen bleiben bestehen. Künftig soll es aber möglich sein, an einem Tag oder in einem Fach etwa eine Art Vorlesung für eine große Zahl an Schülern anzusetzen und an einem anderen Tag in Kleingruppen zu arbeiten. So sollen Förderangebote für stärkere und schwächere Schüler sowie fächerübergreifende Projekte ermöglicht werden. Die Entscheidung über die Art der Gruppenbildung liegt bei der Schulleitung bzw. der „Clusterleitung“. Die Schulpartner müssen darüber informiert werden.

50-Minuten-Stunde fällt

Gleichzeitig soll in der Praxis die 50-Minuten-Stunde fallen und nur als Berechnungsgröße für die Personalbewirtschaftung und Ressourcenzuteilung bleiben, also etwa für das Dienstrecht der Lehrer. Die Schulen sollen dann selbst entscheiden, wie die Unterrichtseinheiten zeitlich zusammengefasst werden. Dazu braucht es allerdings die Zustimmung des Dienststellenausschusses, also der Personalvertretung an der Schule.

Eine bis drei Gemeinden

Nach dem Wunsch von Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) sollen sich bis zu acht benachbarte Schulen außerdem zu „Schulclustern“ zusammenschließen können. An der Spitze dieser Einheiten soll ein „Schulclusterleiter“ stehen, der für die strategische Schulentwicklung und deren Umsetzung, die Personalentwicklung sowie den Aufbau seines Führungsteams zuständig ist. An den anderen „Cluster“-Standorten soll es eine pädagogische Leitung (den bisherigen Direktor) mit reduzierter Leitungsfunktion geben. Der jeweilige „Schulclusterleiter“ erhält an seinem Standort ein Sekretariat.

„Cluster“ sollen in der Region eine bis drei Gemeinden umfassen und entweder aus Pflichtschulen (v. a. Volksschulen und Neue Mittelschulen) oder Bundesschulen (AHS, BMHS) bestehen, wobei aufgrund ihrer Größe ein „Bundesschulcluster“ wesentlich weniger Schulen umfassen würde. In einem zweiten Schritt soll anschließend ein übergreifender Zusammenschluss zu einem „Bildungscampus“ (Stadt) oder einer Bildungsregion (Land) möglich sein, wo auch Bundes- mit Pflichtschulen und beide mit Kindergärten kooperieren können.

„Gewisse Mobilität ist gefordert“

Die Entscheidung über die Zusammenschlüsse zu „Clustern“ sollen die jeweiligen Schulerhalter mit Unterstützung der Schulbehörden in den Ländern treffen - im Pflichtschulbereich sind das etwa die Gemeinden. Für die Pädagoginnen und Pädagogen innerhalb der „Cluster“ dürfte es Vor- und Nachteile geben: Einerseits müssen sie eventuell zwischen einzelnen Standorten pendeln - „eine gewisse Mobilität ist gefordert“, so Hammerschmid. Andererseits würde dadurch auch vielfach der fachfremde Unterricht entfallen. Die Lehrer würden dann verstärkt wieder „ihre“ Fächer unterrichten.

Kompetenzen bei Lehrereinstellung geteilt

Die Kompetenzen bei der Einstellung von Lehrern werden geteilt: Wenn es mehrere Bewerber für eine offene Stelle gibt, entscheidet der „Clusterleiter“ bzw. bei Schulen, die in keinem „Cluster“ sind, der Direktor über die Auswahl. Die formalen Kompetenzen wie die Prüfung der Formalerfordernisse und der Abschluss des Dienstvertrags bleiben bei den Schulbehörden.

Änderungen sind auch bei der Lehrerfortbildung geplant. Derzeit erfolgen 85 Prozent angebotsorientiert: Lehrer bewerben sich um eine Teilnahme an Veranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen (PH), die wiederum von Direktion und Schulaufsicht genehmigt werden müssen. Künftig sollen die „Clusterleiter“ den Fortbildungsbedarf an der Schule definieren und sich anschließend an PHs oder Unis wenden, die wiederum ein Angebot für die Schule zusammenstellen.

Schulaufsicht in Richtung Beratung

Vereinheitlicht wird das Verfahren zur Bestellung der Schul- bzw. „Clusterleiter“: Deren Ausschreibung erfolgt durch die Schulbehörden des Landes und enthält ein Anforderungsprofil, das etwa eine fünfjährige Berufserfahrung als Lehrer und die Absolvierung des ersten Teils eines neu entwickelten Hochschullehrgangs umfasst. Die Eignung der Kandidaten soll durch eine Begutachtungskommission beurteilt werden, die Leiter werden dann vorerst auf fünf Jahre bestellt und erst anschließend auf unbestimmte Zeit.

Umgebaut wird auch die Schulaufsicht, die stärker in Richtung Beratung der Standorte gehen soll. Zur Qualitätssicherung an den einzelnen Standorten werde es eine Controllingstelle im Ministerium geben, so Hammerschmid. Die Ergebnisverantwortung liege an der Schule bei der „Clusterleitung“. Für die Kontrolle werden etwa die Ergebnisse der Bildungsstandards herangezogen. Diese müssten allerdings weiterentwickelt werden, da sie derzeit nur in der vierten und achten Schulstufe erhoben würden. Hier sollen zusätzliche Testinstrumente für eine regelmäßige Überprüfung entwickelt werden.

Erste „Leuchtturmschulen“ 2017/18

Die Umsetzung des Autonomiepakets soll mit „Leuchtturmschulen“ bereits 2017/18 beginnen. Diese wiederum sollten andere Schulen nach einer Art Buddy-System an der Hand nehmen. „Von Schulleiter zu Schulleiter redet sich’s leichter.“ Komplett umgestellt werde das System aber erst in fünf bis zehn Jahren sein, so Hammerschmid - „eher in zehn Jahren“. Die gesamte Materie sei „echt umfangreich und komplex“.

Paket soll kostenneutral sein

Insgesamt soll das Autonomiepaket keine Mehrkosten verursachen. Die neuen Sekretariate für die „Clusterleitungen“ würden zwar mehr Geld kosten, so Hammerschmid. Dem stünden wiederum Einsparungen gegenüber, da die derzeitigen Direktoren als reine pädagogische Leiter von Verwaltungsaufgaben entlastet würden und wieder mehr unterrichten könnten. Einsparungen ergäben sich auch durch besseren Personaleinsatz innerhalb der einzelnen „Cluster“.

Für Mahrer ist das nunmehrige Paket nur „ein erster Schritt, was die Autonomie betrifft“. Eine Zentralisierung sieht er darin nicht - eher im Gegenteil: Die Schule werde sich künftig stärker an den regionalen Bedürfnissen orientieren. Im Dezember soll das Gesetzespaket im Ministerrat beschlossen werden.

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