Zweiter Wahltag unter Vorschlägen
Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP wollen nach dem Bundespräsidentenwahl-Debakel das Wahlrecht in Österreich reformieren: SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder und ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka präsentierten am Dienstag Überlegungen für ein moderneres Wahlrecht. Die geplante Reform soll unabhängig von den sondergesetzlichen Bestimmungen für die Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember kommen.
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Laut Schieder sollen dabei Themen wie eine zentrale Wählerevidenz, das Beisitzersystem, die Auszählungsmodalitäten und -zeiten sowie auch ein zweiter Wahltag thematisiert werden. Man werde das in der Reformgruppe zum Wahlrecht im Jänner, Februar und März diskutieren und dann im Parlament beschließen. Lopatka plädierte dafür, die Frage des zentralen Wählerregisters vorzuziehen und diesen Punkt noch heuer im Parlament zu beschließen. Außerdem sprach sich der ÖVP-Klubchef erneut für E-Voting aus.
Im Ö1-Morgenjournal am Mittwoch sagte auch ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, über kurz oder lang werde die Stimmabgabe per Computer sicher kommen. Er plädierte aber dafür, die Debatte über eine größere Wahlrechtsreform von der jetzigen Stichwahlwiederholung zu trennen. Diese müsse nach dem bestehenden System abgewickelt werden.
Verschiebung: FPÖ legt sich weiter quer
Bereits auf den Weg gebracht wurde davor die Verschiebung der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl vom 2. Oktober auf den 4. Dezember. SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS brachten am Dienstag den entsprechenden Initiativantrag im Nationalrat ein. Nicht mit an Bord sind das Team Stronach (TS) sowie die FPÖ, die ihr Nein mit der Ablehnung der Briefwahl begründet. Beschlossen wird das Paket kommende Woche.
Im Anschluss an die Sondersitzung wurde der entsprechende Initiativantrag von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS dem Verfassungsausschuss zugewiesen, der bereits am Donnerstag tagt und das Gesetz plenumsreif macht. Der Beschluss im Nationalrat soll in der Sitzung am Mittwoch nächster Woche erfolgen.
27. September als neuer Stichtag
Der Antrag sieht ein Bundesgesetz vor, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (BPräsWG) geändert wird. Per - einmalig anwendbare - Verfassungsbestimmung wird die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Präsidentschaftsstichwahl 2016 für den 4. Dezember 2016 ausgeschrieben. Als Stichtag gilt der 27. September 2016. Die alte Verordnung der Bundesregierung für die Stichwahlwiederholung wird aufgehoben.
Ebenfalls per Zweidrittelmehrheit wird vorgesehen, dass all jene wahlberechtigt sind, die am Tag der Wahl das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (also Österreicher ab 16). Sie sind in neue Wählerverzeichnisse einzutragen. Ohne diese Regelung hätte hier weiter der Stand vom 24. April, dem ersten Wahltag, gegolten. Nun können auch jene rund 45.600 Jugendlichen wählen, die seither das 16. Lebensjahr vollendet haben.
„Unsicherheit in Öffentlichkeit“ als Grund
Weiters sind in dem Gesetz Bestimmungen enthalten, die die Verwendung des alten, von 1990 bis 2009 bei bundesweiten Wahlen zum Einsatz gebrachten Wahlkartenvordrucks vorsehen. Das neuere Kuvertmodell - bei diesem sind die persönlichen Daten des Wählers durch eine Lasche abgedeckt und für den Zusteller daher nicht ersichtlich - hatte durch das Lösen der Verklebung die Wahlverschiebung notwendig gemacht.
In der Antragsbegründung wird ausführlich erklärt, warum die Verschiebung aus Sicht der Antragsteller notwendig wurde. Es könne nicht prognostiziert werden, wie viele Wahlkarten tatsächlich technische Mängel aufweisen, „im Extremfall könnte ein Großteil der versendeten Wahlkarten betroffen sein“. Das habe in der Öffentlichkeit zu einer großen Unsicherheit geführt. Ein Austausch erscheine sowohl aus technischen als auch aus logistischen Gründen ausgeschlossen, ein rechtzeitiger Neudruck nicht durchführbar.
Gesetz „unumgänglich“
Eine Verschiebung sei unumgänglich, gesetzlich aber unter diesen Umständen nicht vorgesehen, heißt es in dem Antrag. Daher sei auch eine gesetzliche Regelung unumgänglich. Die Bildung neuer Wählerverzeichnisse, um damit auch die bis dahin wahlberechtigt Gewordenen zu berücksichtigen, werde wegen der großen Zeitspanne zwischen den Wahlgängen als „demokratiepolitisch dringend erforderlich“ erachtet.
Das TS versagte dem Antrag wie angekündigt aus verfassungsrechtlichen Bedenken die Zustimmung, da man das Gesetz als Widerspruch zum Auftrag des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur echten Wiederholung der ursprünglichen Wahl erachtet. Die FPÖ wiederum wollte dem Gesetz nur zustimmen, wenn es auch die Quasi-Abschaffung der Briefwahl gebracht hätte. Bei den letzten Wahlgängen wählten Briefwähler nur unterdurchschnittlich den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer.
Bures: Angelobung möglicherweise erst im Jänner
Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) sagte am Dienstagabend in der ZIB2, dass ein neuer Bundespräsident trotz des Wahltermins im Dezember möglicherweise erst im Jänner angelobt werden könnte. Solange mögliche Anfechtungsgründe vom VfGH geprüft würden, sei eine Angelobung jedenfalls nicht sinnvoll, so Bures, die gemeinsam mit ihren beiden Präsidiumskollegen derzeit die Agenden des Staatsoberhauptes übernommen hat.
Bures: Es war keine politische Intrige
Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) nimmt zur Verschiebung der Hofburg-Wahl und den Ursachen Stellung.
Gefragt nach der Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Bundespräsidentschaftswahl, zeigte sie sich bedeckt. Es müsse „gewichtige Gründe“ geben, um dieses Instrument einzusetzen, sagte sie. Wie es derzeit aussehe, handle es sich beim Wahlkartendebakel um ein technisches Gebrechen und nicht um eine „Intrige“.
Mit Ausdrücken wie „Staatskrise“ solle man nicht hantieren, meinte Bures. Man habe die Situation gut meistern können und rasch reagiert. Die beschlossene Aktualisierung des Wählerverzeichnisses verteidigte die Nationalratspräsidentin, bekannte aber: „Ja, das ist eine Anlassgesetzgebung.“
Hofer zu mehr „Sensibilität“ gemahnt
Zur nicht abgestimmten Prag-Reise ihres Präsidiumskollegen und FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidaten Hofer meinte Bures: „Ich kann so eine Reise nicht verbieten.“ Sie habe ihn aber um eine „gewisse Sensibilität in dieser Frage“ ersucht.
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