„Die Konsequenzen liegen bei der Firma“
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) weist nicht nur jede Verantwortung an der Verschiebung der Bundespräsidentenwahl von sich, sondern will auch in finanzieller Hinsicht die Wahlkartendruckerei voll zur Verantwortung ziehen - ebenso wie jene Beamten, die letzte Woche bei der Hotline des Ministeriums Bürgerinnen und Bürgern den Rat gaben, sich auflösende Wahlkarten selbst zuzukleben.
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Im Hinblick auf den finanziellen Schaden kündigte Sobotka am Dienstag vor dem Ministerrat an, die Finanzprokuratur werde als Anwalt des Bundes die finanziellen Schäden prüfen, die durch die defekten Briefwahlkarten und die Verschiebung der Bundespräsidentenwahl von 2. Oktober auf 4. Dezember entstehen. „Der Schaden, den die Steuerzahler haben, wird als Regress zu fordern sein“, sagte Sobotka.
Wer den Schaden hat, muss für Verursacher sorgen
Zur Vorbereitung von Schadenersatzforderungen soll die Finanzprokuratur in den nächsten Wochen prüfen, wie hoch die finanziellen Auswirkungen und zusätzlichen Kosten für die Wahlbehörden und die Gemeinden sind. Mit der Feststellung einer Schadenshöhe allein ist es allerdings nicht getan, es muss auch der Verursacher klar sein. Der könnte etwa auch der Lieferant des verwendeten Klebstoffes sein.

ORF
Wahlleiter Robert Stein inspizierte den Druck der Wahlkarten persönlich
Selbst wenn die Republik bei der Druckerei als Verantwortlicher bleiben sollte, so ist deren Verantwortung für den Schaden im rechtlichen Sinn mehr als fraglich. Hätte die Wahl stattgefunden und wäre sie dann - zum zweiten Mal - aufgehoben worden, wäre der Beweis einfach. Hätte die Wahl niemand beeinsprucht, hätte es keinen Schaden gegeben. „Verursacher“ der Neuwahl ist damit im privatrechtlichen Sinn zu allererst einmal das Ministerium selbst.
Ungültige Stimmen machen Wahl nicht ungültig
Auch im allerersten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl gab es 92.655 ungültige Stimmen, was dem Durchschnitt bei einer solchen Wahl entspricht. Darüber, wie viele davon mit Absicht ungültig abgegeben wurden, darf sich die Wahlbehörde kein Urteil anmaßen. Man kann jedoch davon ausgehen, dass - wie bei jeder Wahl - auch Stimmen von Bürgerinnen und Bürgern darunter waren, die eine gültige Stimme abgeben wollten.
Als Adressat der Regressforderungen sieht die Regierung jedenfalls vorerst die für den Druck der schadhaften Wahlkarten verantwortliche kbprintcom.at, ihrerseits eine hundertprozentige Tochter der DPI-Holding und zuletzt laut Medienberichten zusehends in finanzieller Schieflage. Selbst, wenn der Bund alle juristischen Anforderungen einer Schadenersatzklage erfüllt, wäre die Rückerstattung von kolportierten zwei Millionen Euro fraglich.
Der „UHU-Stick-Tipp“ und seine Folgen
Für personelle Konsequenzen im Innenministerium sah Sobotka am Dienstag keine Veranlassung. „Für ein technisches Versagen kann nicht die Politik verantwortlich gemacht werden. Die Konsequenzen liegen bei der Firma.“ Am Abend zuvor hatte Sobotka hingegen im ORF-„Report“ gemeint, die Empfehlung von Beamten bei der Ministeriumshotline, schadhafte Wahlkarten selbst zuzukleben, sei „wahrscheinlich strafrechtlich relevant“.
Ermittlungen gegen eigene Beamte
Im ORF-„Report“ sagte Sobotka, das Bundeskriminalamt ermittle, wer die Mitarbeiter mit dem Klebstofftipp gewesen seien, es kämen nur zwei infrage.
Der „UHU-Stick“-Ratschlag machte als typisch österreichische Schlamperei und Rechtsbiegung die Runde auch durch internationale Medien. Tatsächlich dürfen die Behörden gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz, Paragraf 5a, Ziffer 10 nur „unbrauchbar gewordene Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde“ austauschen. Aber wann ist eine Wahlkarte unbrauchbar?
Die Antwort gibt das Gesetz selbst: Die Wahlbehörde muss die Stimme als ungültig werten, wenn „die Prüfung auf Unversehrtheit (§ 90 Abs. 1 NRWO) ergeben hat, dass die Wahlkarte derart beschädigt ist, dass ein vorangegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des inliegenden Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden kann“. Genau das hätte aber auch beim Eintreffen von sich auflösenden Wahlkarten geschehen müssen.
Das Gesetz ist lockerer, als man denkt
„Unversehrt“ muss die Wahlkarte gemäß der Zielsetzung des Gesetzes vor allem auf dem Weg zwischen Wählerin sowie Wähler und Behörde bleiben. Damit stellt sich die Frage, ob eine selbst nachgeklebte Wahlkarte nicht ohnehin den gesetzlichen Anforderungen entspräche. Das Bundespräsidentenwahlgesetz ist lockerer, als man denkt: Es enthält kaum formelle, aber dafür umso strengere inhaltliche Vorgaben für Behörden und Wahlvolk.
Dass das Innenministerium als Wahlbehörde die Rechtslage nach dem Schock der Aufhebung des zweiten Wahlgangs durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) besonders genau nimmt, ist naheliegend. Dass Sobotka nun auch medial bei Verstößen „strafrechtliche Konsequenzen“ in Aussicht stellt, wird zweifellos für noch mehr Genauigkeit bei Beamtinnen und Beamten sorgen - und damit möglicherweise auch am 4. Dezember zum Auftauchen von bisher unerkannten Problemen im Wahlablauf.
„Kleber wird nicht vom Minister gemacht“
Sobotka selbst bekam am Dienstag Rückendeckung von Vizekanzler und ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Sobotkas Vorgangsweise sei „richtig“ gewesen, hielt er am Dienstag nach dem Ministerrat auf entsprechende Fragen fest. „Der Kleber wird üblicherweise nicht vom Minister gemacht oder kontrolliert“, so Mitterlehner. Gefragt, ob das Krisenmanagement funktioniert habe und ob es überhaupt eins gegeben habe, meinte er: „Wie hätte es anders sein sollen?“
Generell verstehe er den Ärger über diese „unschöne Angelegenheit“, die „unangenehme Entwicklung“ sei auch der „demokratiepolitischen Kultur nicht förderlich“, sagte er. Die von der FPÖ gewünschte Diskussion über eine Abschaffung der Briefwahl komme für ihn aber überhaupt nicht infrage: „Die Briefwahl ist rechtskonform und mit unseren demokratischen Prinzipien vereinbar.“
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