Ähnlich wie Schöffenpflicht
Die dritte Runde der Hofburg-Wahl im Herbst muss, so hat es der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschlossen, nach den bisherigen Regeln abgehalten werden. Doch dass sich diese ändern werden - auch für Nationalratswahlen -, ist seit dem Urteil vom Freitag ebenso klar.
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Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat dazu bereits einige Ideen - auch wenn er betont, dass es allein Sache des Parlaments sei, eine Reform auszuarbeiten. Im Ö1-Interview machte Sobotka klar, dass das zentrale, elektronische Wählerregister nun kommen wird. Bisher habe das die Opposition verhindert, begründete der Innenminister, warum es das nicht längst gebe. Diese habe es als „Unterpfand“ für andere von ihr gewünschte Reformen im Wahlrecht verwendet. Nun gebe es aber „Signale“ für eine Zustimmung. Tatsächlich forderte die FPÖ zuletzt selbst ein solches zentrales Register - mehr dazu in oe1.ORF.at.
„Zur Staatsbürgerpflicht machen“
Aufhorchen lässt Sobotka aber mit einem anderen Vorschlag: Die Wahlbeisitzer - ihre Rolle war ja im Zuge der Wahlanfechtung ebenfalls in den Mittelpunkt gerückt - könnten künftig nicht mehr wie bisher von den wahlwerbenden Parteien nominiert werden. Sobotka plädiert vielmehr dafür, das Wahlbeisitzen im Gesetz als demokratische Bürgerpflicht festzuschreiben.
Nach einem bestimmten Auswahlverfahren würden dann - wohl aus dem Kreis aller Wahlberechtigten einer Gemeinde - die Wahlbeisitzer für jede Wahl neu bestimmt. Er wolle das zur Diskussion stellen, „das zur allgemeinen Staatsbürgerpflicht zu machen“. Sobotka verwies in dem Zusammenhang als Vorbild auf das Laienrichteramt - als die Pflicht, als Schöffe oder Geschworener an einem Prozess teilzunehmen.
Einheitlicher Wahlschluss
Als weitere Veränderung kann sich Sobotka einen bundesweit einheitlichen Wahlschluss vorstellen. Derzeit gibt es ja viele - kleine - Gemeinden, die bereits am späten Vormittag oder zu Mittag die Wahllokale schließen. Künftig müssten diese dann auch bis 17.00 Uhr offenhalten.
Den Vorschlag von NEOS, die Briefwahlunterlagen als RSa-Schreiben und nicht wie bisher als RSb zuzustellen, lehnt Sobotka ab. Der VfGH habe in seinem Erkenntnis explizit festgehalten, dass man keine unnötigen Barrieren für die Briefwahl aufbauen solle. Diese garantiere nämlich eine Verbreiterung der Wahlberechtigung, brach Sobotka eine Lanze für die Briefwahl. Hier kann er sich nur da und dort „Nachschärfungen“ vorstellen, etwa bei der Vormundschaft.
Sobotka gegen Hochrechnungen
Die Bundeswahlbehörde, so betonte Sobotka, sei nur in einem Punkt vom VfGH kritisiert worden - nämlich bei der vorzeitigen Weitergabe von Teilergebnissen. Diese Praxis werde bei der Wahlwiederholung nun völlig abgestellt. Für künftige Wahlen plädiert Sobotka dafür, dass alles noch am Wahlabend ausgezählt wird und dann um 19.00 oder 20.00 Uhr das Wahlergebnis, das alle Stimmen umfasst, verkündet wird - „so wie in anderen Ländern auch“.
Der Nationalrat müsse sich jedenfalls überlegen, wie Briefwahlkarten schneller zu den Wahlkommissionen gelangen und schneller zur Auszählung zur Verfügung gestellt werden. Sobotka zeigte für die bisherige Praxis aber auch Verständnis: In der Vergangenheit habe es noch nie so viele Wahlkarten gegeben wie bei der Stichwahl.
Verwundert über unterbliebene Kritik
Indirekt übte Sobotka aber Kritik: Die Weitergabe von Teilergebnissen, damit Hochrechnungen erstellt werden können, sei schon lange vor seiner Zeit, seit den 1990er Jahren Praxis gewesen. Auch der VfGH habe lange vor der Anfechtung davon gewusst - sich aber mangels Klage nicht damit beschäftigen können. Er, Sobotka, zeigte sich aber verwundert, warum niemand an das Innenministerium und das Parlament herangetreten sei, diese rechtlich problematische Praxis zu ändern.
Gegen „Unterstellungen“
Auch wenn die FPÖ mit ihrer Anfechtung erfolgreich gewesen sei - Sobotka zufolge könne sie deshalb nicht für sich veranschlagen, die Demokratie verteidigt zu haben. Einziger Fehler der Bundeswahlbehörde sei die vorzeitige Weitergabe von Teilergebnissen gewesen. Über „Unterstellungen von Parteien“ werde er in dem Zusammenhang „in keinster Form“ reden.
Die Annullierung der Stichwahl, daran lässt Sobotka keinen Zweifel, sei nicht zu beschönigen und peinlich - weiterreichende politische Folgen, von einem gewissen Imageschaden im Ausland abgesehen, sieht er aber nicht. Entgegen bisherigen Usancen will Sobotka künftig aber selbst an den Sitzungen der Bundeswahlkommission teilnehmen.
Schulungen für Wahlleiter
Zum Wahltermin wollte Sobotka sich nicht äußern. Aber es brauche eine gewisse Vorbereitungszeit - nicht nur für die Kandidaten, sondern auch um die Wahlleiter mittels Schulungen „optimal vorzubereiten“.
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