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Werkzeug für Recherchen

Die Offshore-Enthüllungen aus den internationalen Recherchen der Panama-Papers haben in den vergangenen Wochen weltweit für Aufsehen gesorgt. Sie brachten Staats- und Regierungschefs in Erklärungsnot und verliehen dem politischen Kampf gegen Steuerhinterziehung neuen Schwung. Am Montag wird das Internationale Konsortium investigativer Journalisten (ICIJ) Datenmaterial veröffentlichen.

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Zu sehen sein wird eine Datenbank mit Adressen und Namen von Firmen und Akteuren aus der Datenbank der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca (Mossfon). Deren Dokumente waren der „Süddeutschen Zeitung“ („SZ“) zugespielt worden und bildeten die Basis für die vom ICIJ, der „SZ“ und internationalen Medienpartnern - in Österreich der ORF und der „Falter“ - geführte Panama-Papers-Recherche.

Register für Briefkastenfirmen

Das Material enthält Informationen zu den Netzwerken rund um über 200.000 Offshore-Gesellschaften, ihre Vermittler und Anteilseigner aus über 20 verschiedenen Steueroasen. Die Daten ergänzen die bereits vorhandenen Bestände der Datenbank Offshoreleaks und stehen ab Montagabend für weitere Recherchen zur Verfügung.

Screenshot offshoreleaks.icij.org/search

Screenshot offshoreleaks.icij.org/search

Die Panama-Papers ergänzen die bestehende Offshoreleaks-Datenbank

Die Panama-Papers werden sich nicht nur über eine Abfragemaske nach bestimmten Ländern und jeweiliger Rechtsprechung, sondern auch mittels eines Netzvisualisierungswerkzeugs durchstöbern lassen, das zuweilen eine bessere Übersicht über das Material bietet als die sonst üblichen Suchergebnisse in Listenform. So entsteht ein wichtiges Werkzeug, das Rechercheuren bisher fehlt: ein Register der in Steueroasen eingerichteten Briefkastenfirmen.

Vergleichbar ist das etwa mit dem österreichischen Firmenbuch, das Anteilseigner und Geschäftsführer des jeweiligen Unternehmens anführt. In Steueroasen gibt es ebenfalls diese Register. Durch die weit verbreitete Praxis, Scheindirektoren einzusetzen und die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zu verschleiern, sind diese allerdings nicht immer aussagekräftig.

Kanzlei gegen Veröffentlichung

Die Kanzlei Mossack Fonseca erklärte, sie wolle die Veröffentlichung der Rohdaten verhindern. Damit würde das „Verschwiegenheitsabkommen zwischen Anwalt und Mandant“ verletzt, „das wir beschützen müssen“, hieß es in einer Stellungnahme der Kanzlei. Unklar ist, ob Mossack Fonseca rechtliche Schritte plant - und wenn ja, welche.

Keine Freigabe der Dokumente

In der Datenbank befinden sich die Namen der von Mossack Fonseca verwalteten Offshore-Firmen sowie - falls vorhanden - Informationen über deren wirtschaftlich Begünstigte, Aktionäre und an der Verwaltung beteiligte Treuhandfirmen. In den meisten Fällen ist aus diesen Informationen aber nicht zu sehen, wer der tatsächliche Eigentümer der Offshore-Gesellschaften war oder ist.

Originaldokumente und persönliche Daten wie Kontoauszüge, Finanztransaktionen, E-Mail-Korrespondenz, Passkopien und Telefonnummern, die von so mancher Steuerbehörde gerne gesehen worden wären, werden nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Panama-Papers selbst, insgesamt rund 2,6 Terabyte mit über 11,5 Millionen Dokumenten, werden nicht durchsucht werden können. Die Partnermedien des ICIJ und der „Süddeutschen Zeitung“ hatten und haben keinen Einfluss darauf, welche Informationen in welcher Form im Rahmen der Offshoreleaks-Datenbank veröffentlicht werden.

Medien unter Druck gesetzt

Alle an der Datensammlung arbeitenden Medien - in Österreich somit auch der ORF und der „Falter“ - haben sich bereits gegen eine Herausgabe der Datensätze ausgesprochen. Einige an den Recherchen beteiligte Medien wurden unter Druck gesetzt, dem Finanzministerium und den Steuerbehörden Zugriff auf die Daten zu ermöglichen.

Betroffen davon war etwa der öffentlich-rechtliche finnische Sender YLE. Basis dafür ist ein finnisches Gesetz, laut dem es illegal ist, den Behörden Unterlagen über Steuerhinterzieher vorzuenthalten. Im Fall der Panama-Papers greift das aber in den Schutz der journalistischen Quelle ein. Ein Datenleck welcher Größe auch immer sei kein Grund, die Freiheit der Meinungsäußerung und langjährige journalistische Prinzipien aufs Spiel zu setzen, argumentierte der finnische Sender.

Nicht automatisch illegal

Das ICIJ weist darauf hin, dass es auch legale Gründe dafür gibt, eine Offshore-Firma zu betreiben. Aus dem Vorhandensein eines bestimmten Namens oder einer bestimmten Adresse allein kann daher nicht automatisch auf illegale Vorgänge geschlossen werden. So tauchen in der Datenbank auch Elemente mit Österreich-Bezug auf, über die nicht berichtet wurde, weil das vorliegende Material nicht relevant genug war oder die Akteure keine Personen des öffentlichen Lebens sind. Hilfreich ist die Offshoreleaks-Datenbank vor allem für professionelle Rechercheure, die anhand der Daten Wissenslücken schließen können.

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