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Neue Flexibilität in der Volksschule

Möglicherweise hat das unrühmliche Abschneiden heimischer Schüler bei den letzte Woche vorgelegten Bildungsstandard-Testergebnissen dazu beigetragen, dass zumindest in Teilbereichen Bewegung in die heimische Bildungspolitik kommt. Am Mittwochabend wurde der Begutachtungsentwurf für die Reform der ersten Schulstufen ausgeschickt, der teilweise erstaunliche Neuerungen bringt.

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Das Sitzenbleiben etwa soll für die ersten drei Volksschulklassen endgültig der Vergangenheit angehören. Bis zur dritten Klasse Volksschule seien Schüler „jedenfalls berechtigt, in die nächsthöhere Schulstufe“ aufzusteigen, heißt es in dem Papier. Auch Zeugnisnoten sollen - nach entsprechenden Schulversuchen - dann österreichweit nicht mehr zwingend vorgeschrieben sein. Über die Form der Leistungsbeurteilung in den ersten drei Klassen sollen vielmehr künftig Lehrer und Eltern im Schulforum entscheiden.

Schulen entscheiden selbst über Art von Zeugnis

Neun Wochen lang hat das Schulforum laut dem Entwurf Zeit für die Entscheidung zwischen klassischen Schulnoten und alternativer Leistungsbeurteilung. Dabei kann es auch für einzelne Klassen unterschiedliche Regelungen festlegen - also etwa Ziffernnoten in der a-Klasse und alternative Beurteilung in der b-Klasse. Trifft das Schulforum in der vorgesehenen Zeit keine Entscheidung, ist der jeweilige Direktor am Zug.

Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) will die Regeln auch als Ausweitung der Schulautonomie verstanden wissen. Wird auf die Ziffernnoten verzichtet, wird im Gesetzesentwurf detailliert geregelt, wie eine „Leistungsinformation“ auszusehen hat. Diese hat jeweils am Ende des Semesters zu erfolgen, außerdem soll ein „Bewertungsgespräch“ zwischen Eltern, Lehrer und Kind vorausgehen.

Unterjähriger Wechsel von Klassen statt Sitzenbleiben

Das Sitzenbleiben soll bis zur dritten Klasse Volksschule zwar der Vergangenheit angehören, umgekehrt aber der unterjährige Wechsel verstärkt zur Anwendung kommen: Kinder mit Leistungsschwächen sollen demnach während des Schuljahrs - nach entsprechender Entscheidung in der Schulkonferenz - in die nächstniedrige Schulstufe oder bei Unterforderung in die nächsthöhere Stufe wechseln können.

Freiwilliges Wiederholen einer Klasse bleibt weiterhin möglich, dieses sei jedoch „restriktiv zu handhaben“, wie es in den Erläuterungen zum Entwurf heißt. Zudem müssten zuvor alle am Schulstandort angebotenen Fördermaßnahmen ausgeschöpft worden sein. Weiters können Schulen künftig schulautonom jahrgangsübergreifende Klassen führen. Auch sollen Eltern durch die Flexibilisierung der Schulsprengel künftig die Wahl unter mehreren Schulen haben.

Fokus auf Sprachförderung

Neuerungen soll es auch bei der Sprachförderung geben: Wer wegen mangelnder Deutschkenntnisse als außerordentlicher Schüler geführt wird, kann künftig (für höchstens zwei Jahre) neben Sprachförderkursen auch in „Sprachstartgruppen“ gefördert werden. Über die Einrichtung dieser Gruppen bzw. Kurse entscheidet die jeweilige Behörde. In drei Jahren soll eine Evaluierung der Effizienz der Maßnahmen erfolgen.

In „Sprachstartgruppen“ soll vor dem Eintritt in den Regelunterricht im Ausmaß von elf Wochenstunden anstelle der Pflichtgegenstände Deutsch unterrichtet werden. Das soll in geblockter Form sowie schulstufen-, schul- oder schulartübergreifend möglich sein. Stattdessen oder darauf aufbauend gibt es weiterhin „Sprachförderkurse“, die ebenfalls im Ausmaß von elf Wochenstunden integrativ im Unterricht von Pflichtgegenständen angeboten werden.

Neue „Lernhelfer“

Um allfälligen Defiziten möglichst früh begegnen zu können, soll die Lücke zwischen Kindergarten und Volksschule geschlossen werden. Für die Schuleinschreibung, die künftig vier Monate vor Beginn der Sommerferien enden soll, sollen Eltern eine Dokumentation über den Entwicklungsstand ihres Kindes aus dem Kindergarten mitbekommen. Allenfalls nötige Fördermaßnahmen sollen damit möglichst früh eingeleitet werden können.

Dass die geplanten Maßnahmen erhöhten Personalbedarf bedeuten, liegt nahe. Nicht von ungefähr soll durch die Reform das neue Berufsbild eines „Erziehers für die Lernhilfe“ entstehen. Personen mit Matura und einer Zusatzausbildung (im Äquivalent von 60 ECTS-Punkten nach der internationalen Ausbildungsbewertung) sollen an ganztägigen Schulformen diese Lernhilfe erteilen. Über die Bereitstellung nötiger budgetärer Mittel zur Anstellung solcher „Lernhilfe-Erzieher“ beinhaltet der Entwurf freilich nichts.

Reorganisation von Kindergartenpädagogik

Ebenfalls im Schulrechtspaket verankert ist die zuletzt vereinbarte Möglichkeit, an Gymnasien und berufsbildenden mittleren Schulen (BMS) den für 2017/18 geplanten flächendeckenden Start der neuen Oberstufe (NOST) um bis zu zwei Jahre verschieben. Darüber hinaus werden die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP) zu Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und ebenso wie die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik formal den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) zugeordnet.

Zumindest teilweise Einigkeit zwischen SPÖ und ÖVP

Heinisch-Hosek sieht in dem Entwurf nach eigener Aussage einen „weiteren wichtigen Schritt der Bildungsreform“. Die Maßnahmen würden die Lehrerschaft und die Schülerinnen und Schüler „entlasten und unterstützen“. Bürokratische Hürden würden abgebaut, die Schulautonomie gestärkt. Wichtig seien vor allem die Neuerungen in der Schuleingangsphase. Ähnlich sieht das ÖVP-Staatssekretär Harald Mahrer.

Unter Verweis auf die letzten Bildungsstandardtests betonte Mahrer die Bedeutung der frühestmöglichen Förderung. Er verwies dabei vor allem auf die geplanten „Sprachstartgruppen“. Durch diese werde „Deutsch vor dem Regelunterricht ermöglicht, sodass die Kinder zuerst die Sprache erlernen, um dem Unterricht folgen zu können“. Auch er unterstrich die Bedeutung der „Informationsweitergabe vom Kindergarten in die Volksschule“.

Heinisch-Hosek sieht sich „im Zeitplan“

Einen kleinen Verweis auf eines der zahlreichen Konfliktfelder zwischen SPÖ und ÖVP beim Thema Schule lieferte Mahrer zudem mit der Bemerkung, dass die Schulnoten „beibehalten“ werden, „um die Leistung messen zu können“. An Konflikten wird wohl auch künftig kein Mangel bestehen, da sich Heinisch-Hosek als „nächsten Schritt“ die Schulorganisation vornehmen will. Bei der Bildungsreform im Allgemeinen sieht sie sich „im Zeitplan“.

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