Notfallmechanismus soll verankert werden
Die Regierung will die Zulassung von Flüchtlingen zum Asylverfahren in Österreich ab Mitte Mai deutlich einschränken. Das kündigten Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Mittwoch vor Journalisten an. Grundlage soll eine Verschärfung des Asylrechts sein. Auch das „Durchwinken“ nach Deutschland will man dann beenden.
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Mikl-Leitner und Doskozil gehen davon aus, dass durch die seit dem Vorjahr anhaltende Flüchtlingsbewegung die „öffentliche Ordnung und innere Sicherheit“ gefährdet seien. Daher könne Österreich die Zulassung zum Asylverfahren deutlich einschränken und nur noch solche Fälle bearbeiten, in denen das aus Gründen der Menschenrechtskonvention unbedingt nötig sei, argumentierten die beiden Minister. Dieser Notfallmechanismus soll im Asylgesetz verankert und nach dem geplanten Inkrafttreten Mitte Mai ausgelöst werden.

APA/Helmut Fohringer
Mikl-Leitner und Doskozil
„Direkt an der Grenze“
„Wir werden keine Asylanträge zulassen, außer wir müssen das tun aufgrund gewisser Kriterien wie Artikel 8 Menschenrechtskonvention“, kündigte Mikl-Leitner an. In Artikel 8 verankert ist das Recht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens (Stichwort: „Familienzusammenführung“). Ebenfalls zum Asylverfahren zugelassen werden sollen Personen, denen durch Zurückweisung in ein Nachbarland zum Beispiel die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung oder des Todes drohen würde. In allen anderen Fällen sollen die Flüchtlinge den Ministern zufolge in jenes Nachbarland zurückgeschickt werden, aus dem sie nach Österreich gekommen sind.
Gutachten unter der Lupe
ORF-Reporter Andreas Bohusch-Mayer berichtet vom Ministerrat und davon, was in den Gutachten steht.
Ob die Kriterien zum Asylverfahren vorliegen, soll künftig in einem Schnellverfahren direkt an der Grenze („Registrierzentren“) abgeklärt werden. Wie viele „Registrierzentren“ eingerichtet werden, soll der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit in den kommenden Wochen definieren. Grundsätzlich können Asylwerber dort bis zu 120 Stunden festgehalten werden, um abzuklären, ob die Annahme des Asylantrages notwendig ist, wie Mikl-Leitner sagte. Ist das nicht der Fall, ist der Flüchtling in jenes Nachbarland zurückzuweisen, aus dem er gekommen ist.
Einige Punkte unklar
Wie die Nachbarländer zur Zurücknahme der von Österreich abgewiesenen Flüchtlinge motiviert werden sollen, blieb unklar. Unklar blieb auch, wie die Abschiebung jener Flüchtlinge gewährleistet werden soll, die sich nicht an der Grenze melden, sondern den Asylantrag wie bisher im Land stellen wollen. Sie sollen zwar ebenfalls in ein grenznahes „Registrierzentrum“ gebracht werden. In welches Nachbarland die Ausweisung dann erfolgen soll, erklärten die beiden Minister aber nicht.
Auf entsprechende Nachfrage sagte Mikl-Leitner nur, man werde eben die Grenzkontrollen intensivieren müssen - etwa auf dem Brenner, zu Ungarn und in Thörl-Maglern. Außerdem betonte sie, dass man bereits begonnen habe, die anderen EU-Länder zu informieren, und dass es noch diese Woche ein Treffen der Polizeichefs („Generaldirektoren“) geben soll.
Keine aufschiebende Wirkung bei Berufung
Wie der für das Asylgesetz zuständige stellvertretende Sektionschef Walter Grosinger sagte, sollen die Flüchtlinge gegen ihre Zurückweisung in ein Nachbarland zwar beim zuständigen Landesverwaltungsgericht berufen können. Aufschiebende Wirkung habe die Berufung aber nicht. Der Chef des Verfassungsdiensts im Kanzleramt, Gerhard Hesse, betonte, dass die eingeschränkte Entgegennahme von Asylanträgen auf jeden Fall so lange gelten soll, wie die Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raumes aufrecht bleiben.
Klar ausgeschlossen wurde in dem von Europarechtler Walter Obwexer und dem Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk im Auftrag der Regierung erstellten Gutachten wie erwartet die Festlegung einer gesetzlichen „Obergrenze“ für Asylverfahren. Daran stieß sich Mikl-Leitner allerdings nicht, wie sie betonte: „Es ist nie darum gegangen, eine absolute Zahl in ein Gesetz zu schreiben.“ Entscheidend sei, welche Maßnahmen man nun ergreife. Ziel sei, die Obergrenze (heuer 37.500 Asylanträge) nicht zu erreichen.
Die Grenzkontrollen etwa auf dem Brenner und im Burgenland will man laut Doskozil intensivieren. „Dort, wo wir Grenzkontrollen machen, wird es auch kein Durchwinken mehr geben“, kündigte Doskozil an. Laut Mikl-Leitner gab es bis Ende März 14.000 Asylanträge in Österreich. Derzeit sei Österreich gezwungen, jeden Asylantrag auf das Vorliegen von Asylgründen zu prüfen. Künftig werde das nicht mehr der Fall sein.
Faymann und Mitterlehner sehen sich gestärkt
Die Regierungsspitze sah sich durch die Expertengutachten zur Asylpolitik in ihrem Handeln bestätigt. Die Gutachten hätten ergeben, „dass es natürlich rechtliche Möglichkeiten gibt, die verschiedenste Gestaltungsspielräume erlauben“, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) am Mittwoch.

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Mitterlehner und Faymann im Pressefoyer nach dem Ministerrat
Auch Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sah durch die Gutachten zu Grenzmanagement und „Obergrenze“ die Linie der Regierung gestärkt. „Es bestätigte unsere Einschätzung, dass es rechtlich zulässig ist, Maßnahme zur Eindämmung des Zustroms zu ergreifen“, sagte Mitterlehner im Pressefoyer vor der Präsentation durch Mikl-Leitner und Doskozil.
Ministerrat: Keine Lösung durch EU
Von einer Lösung der ganz Europa betreffenden Flüchtlingsfrage ist man noch weit entfernt, so Faymann nach dem Ministerrat mit Mitterlehner.
„Kann keine Automatik geben“
Mitterlehner stützte diese Annahme auch auf Artikel 72 des EU-Vertrages, wonach „zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein Abweichen von EU-Asylregeln zulässig ist“, wie er sagte. Auch sei unter anderem die Europäische Menschenrechtskonvention hinsichtlich der Achtung des Familienlebens zu berücksichtigen. Es könne keine „Automatik“ geben, „dass ich nur abweisen kann“, sondern es müssten auch bestimmte Mindeststandards hinsichtlich der Grundrechte gewährleistet sein.
Das alles müsse nun bei der Erstellung der Gesetzespakete Berücksichtigung finden. In Kraft treten könnte die Regelung hinsichtlich des „Grenzwertes“ bzw. der „Obergrenze“ bereits am 1. Juni, so Mitterlehner. Im Parlament könnten die entsprechenden Gesetze laut dem ÖVP-Chef in der Sitzung am 27./28. April beschlossen werden.
„Deutliche Reduzierung“
Positiv hervorgehoben wurde von den beiden Regierungsspitzen, dass die national und europaweit ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Flüchtlingsbewegung bereits Wirkung zeigten, es sei auch zu einer deutlichen Reduzierung der Flüchtlinge an Österreichs Grenzen gekommen. Dennoch dürfe sich „niemand in Sicherheit fühlen“, sagte Faymann und verwies auf Befürchtungen, wonach es zu einer Ausweichroute über das Mittelmeer und damit zu neuen Flüchtlingsbewegungen über Italien nach Österreich kommen könnte.
Gefragt nach allfälligen Auswirkungen sagte Faymann, davon wäre etwa die Grenze zu Italien auf dem Brenner betroffen. Daher werde man dort Maßnahmen - u. a. baulicher Natur - ergreifen und die Abstimmung mit Italien intensivieren. Gelöst werden könne das Problem aber nur über die Aufnahme und Verteilung der Flüchtlinge an den Außengrenzen bzw. „Hotspots“, betonte Faymann erneut.
Kritik der Opposition
Die Oppositionsparteien übten durch die Bank Kritik. Für die FPÖ ist die „Obergrenze“ keine echte Obergrenze, sondern nur „Augenauswischerei“. Für die Grünen tischt die Regierung den „nächsten Rechtspfusch auf“, und NEOS ortete durch die Rechtsgutachten eine Blamage. Die Regierung habe keinen Plan, hieß es vom Team Stronach (TS).
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