Vermögenssperren und Einreiseverboten
Die Europäische Union (EU) hat zuletzt ihre wegen des Ukraine-Krieges verhängten Sanktionen gegen Vertraute des russischen Präsidenten Wladimir Putin verlängert.
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Unter anderen Vizeregierungschef Dimitri Rogosin, Präsidentenberater Sergej Glasjew sowie der Geschäftsmann und Milliardär Arkadi Rotenberg dürfen damit für weitere sechs Monate nicht in EU-Staaten einreisen. Zudem bleiben ihre in der EU vorhandenen Vermögenswerte eingefroren.
Wirksamkeit umstritten
Neben den einflussreichen Vertrauten des Kreml-Chefs sind vor allem prorussische Separatisten von der Sanktionsverlängerung betroffen. Insgesamt geht es laut EU-Angaben um 146 Personen sowie 37 Einrichtungen, Unternehmen und Organisationen. Allen Sanktionierten wird vorgeworfen, den Ukraine-Konflikt auf die eine oder andere Art angeheizt zu haben.
Auf die Verlängerung der Strafmaßnahmen hatten sich Vertreter der EU-Staaten Anfang März geeinigt. Kurz darauf wurde die Entscheidung bei einem Ministerrat formalisiert. Die Wirksamkeit der Sanktionen ist umstritten. Kritiker weisen darauf hin, dass viele der Betroffenen weder Konten noch Immobilien in der EU besitzen noch in die EU reisen wollen. Die Wirtschaftssanktionen gegen Russland gelten als wesentlich härtere Strafmaßnahme.
Auch ukrainischer Ex-Präsident sanktioniert
Auch die Vermögenssperren gegen den ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und ihm nahestehende Politiker und Geschäftsleute wurden um ein Jahr verlängert. Die 16 Betroffenen sollen damit auch in den nächsten zwölf Monaten nicht auf ihre Konten oder Immobilien in der EU zugreifen können, wie die Vertretung der Mitgliedsstaaten in Brüssel vergangene Woche mitteilte.
Angaben aus EU-Kreisen zufolge geht es zum Teil um hohe Millionenbeträge. Grund für die Strafmaßnahmen sind Anhaltspunkte, dass Janukowitsch und die anderen Personen öffentliche Gelder veruntreut oder ihre Ämter missbraucht haben.
Der prorussische Präsident wurde im Februar 2014 im Zuge von Protesten gestürzt und floh in Richtung Moskau. Mehrere der Betroffenen hatten zuletzt erfolgreich in Luxemburg gegen die Sanktionen geklagt. Weil die EU daraufhin die Begründung für die Strafmaßnahmen veränderte, blieben Urteile des EU-Gerichts bisher allerdings wirkungslos.
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