UNO: Polizei ermittelt gegen sich selbst
Das UNO-Komitee gegen Folter kritisiert das aus seiner Sicht zu laxe Vorgehen der Polizei gegen Misshandlungsvorwürfe in den eigenen Reihen. In seinem aktuellen Österreich-Bericht forderte das in Genf angesiedelte Gremium eine unabhängige Ermittlungsbehörde. Derzeit ermittelt die Polizei in solchen Fällen gegen sich selbst.
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In seinem am Donnerstag veröffentlichten Österreich-Bericht forderte das UNO-Komitee für die Ermittlungen nach Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei eine unabhängige Einrichtung. Derzeit geht in der Regel das Büro für besondere Ermittlungen Vorwürfen gegen Polizisten nach - die Polizei ermittelt also gegen sich selbst.
Im Innenministerium hieß es dazu auf APA-Anfrage, dass es der Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens freistehe, etwa auch das außerhalb der Polizeistruktur stehende Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung mit den Ermittlungen zu betrauen. Nach Schusswaffengebrauch ermittle zudem routinemäßig die Polizei eines anderen Bundeslandes.
Viele Vorwürfe, kaum Verurteilungen
Schlagzeilen machte der Umgang der Polizei mit Misshandlungsvorwürfen zuletzt im März, als das Video eines massiven Polizeiübergriffs auf eine Wienerin in der Silvesternacht publik wurde. Zur Verteidigung seiner Behörde führte der Sprecher der Wiener Polizei damals die Tatsache an, dass es 2014 bei 250 Misshandlungsvorwürfen keine einzige Verurteilung gegeben habe.
Die Anti-Folter-Experten der UNO interpretieren diese Zahlen offenbar anders und werten die geringe Zahl an Verurteilungen als Problem. Im Bericht zeigen sie sich „besorgt“ über die Diskrepanz zwischen der großen Zahl an Folter- und Misshandlungsvorwürfen und der „extrem niedrigen Zahl an Anklagen und Verurteilungen“. Außerdem kritisiert das Komitee den Mangel an Informationen über staatliche Entschädigungszahlungen.
Höhere Mindeststrafe gefordert
Neben einer unabhängigen Ermittlungsbehörde fordert der Bericht auch eine höhere Mindeststrafe bei Folter (derzeit ein bis zehn Jahre Haft) und mehr Bewusstseinsbildung bei Polizei, Justizwache, Richtern und Staatsanwälten. Außerdem kritisiert der Bericht, dass die Polizei nicht verpflichtet ist, mit der Befragung eines Verdächtigen auf das Eintreffen seines Anwalts zu warten.
Kritik gibt es auch an den Zuständen in heimischen Gefängnissen: Zehn von 27 Haftanstalten seien überfüllt, die Resozialisierung durch Personalmangel gefährdet. Gefordert wird außerdem die Verpflichtung, Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie und in sozialen Wohlfahrtseinrichtungen (z. B. Altersheime, Anm.) zu dokumentieren. Bis 9. Dezember 2016 erwartet das Anti-Folter-Komitee einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Empfehlungen.
Grüne schließen sich Forderung an
Die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun, kritisierte in einer Stellungnahme, dass es „eigentlich selbstverständlich“ sei, dass eine Behörde nicht Vorwürfe gegen sich selbst untersucht. „Das ist so, als würde man Beschuldigten die Aufklärung der vermeintlich von ihnen begangenen Straftat übertragen.“ Das sei absurd, „aber tagtäglich der Fall“. Korun schloss sich der Forderung an, dass Ermittlungen durch eine völlig unabhängige, nicht in der Polizei verankerte Stelle durchgeführt werden.
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