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Heinisch-Hosek: „Hilft vor allem Frauen“

Teilzeitbeschäftigte sollen künftig bei freien Stellen im Unternehmen mit mehr Arbeitszeit informiert werden, um aufstocken zu können. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zeigte sich erfreut über die Umsetzung einer langjährigen Forderung.

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Plant ein Unternehmen, eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß auszuschreiben, so hat es diese Stelle auch seinen Teilzeitbeschäftigten anzubieten, um innerhalb des Unternehmens auf Vollzeit oder auf ein höheres Stundenausmaß aufstocken zu können.

Auch Pensionen im Auge

„Diese Maßnahme hilft vor allem den Frauen und trägt langfristig auch dazu bei, dass sie im Alter eine existenzsichernde Pension bekommen“, so die Ministerin in einer Stellungnahme. Laut ihren Angaben würde ein Viertel der teilzeitbeschäftigten Frauen gerne auf Vollzeit umsteigen. In Österreich arbeitet beinahe jede zweite Frau Teilzeit.

Die im Ministerrat beschlossene Informationspflicht für Betriebe mache einen Umstieg von Teilzeit auf Vollzeit nun einfacher, so Heinisch-Hosek. „Arbeitszeit ist ein wichtiges Thema bei unseren österreichweiten Aktionen. Beim Dialogprozess zum Leitantrag zur Bundesfrauenkonferenz 2014 wurde dieses Thema von den Frauen sehr oft genannt und daher von uns weit oben auf die Agenda gesetzt“, so SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Brunner.

ÖGB begrüßt Schritt

Begrüßt wird die geplante Änderung auch vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), denn: „Wer in Teilzeit arbeitet, verliert doppelt.“ Eine Teilzeitbeschäftigung führe zu einer geringeren Pension und damit oft zu Altersarmut, von der besonders Frauen betroffen seien. Weiters hätten Teilzeitbeschäftigte auch kaum Aufstiegschancen. Durch die Informationspflicht für Teilzeitbeschäftigte über freie Stellen im eigenen Unternehmen mit einem höheren Arbeitszeitausmaß werde eine langjährige Forderung der ÖGB-Frauen erfüllt.

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