„Kein gültiges Verwertungsrecht“
Im „Happy Birthday“-Streit über das öffentliche Singen des weltbekannten Geburtstagsliedes hat der US-Musikverlag Warner/Chappell eine Niederlage erlitten. Ein Bundesrichter in Los Angeles urteilte am Dienstag (Ortszeit), dass das Lied der Allgemeinheit gehört und seit jeher gehört hat: Warner/Chappell habe das Verwertungsrecht auf das Lied zu Unrecht behauptet, hieß es in dem Urteil.
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Mit der Gerichtsentscheidung endet ein zweijähriger Rechtsstreit des Musikverlagsriesen mit der US-Filmemacherin Jennifer Nelson, der sich während des Prozesses auch die Musikerin Rupa Marya angeschlossen hatte. Beide hatten aus Zorn geklagt, weil Warner/Chappell von ihnen - wie von unzähligen anderen über die Jahrzehnte - für das Lied aus dem Jahr 1893 die Hand aufgehalten hatte, obwohl es von seinen Komponistinnen als Geschenk für die Allgemeinheit gedacht war.
Unbeabsichtigter globaler Dauerbrenner
Warner hatte 1988 die Firma gekauft, die zuvor das Urheberrecht an „Happy Birthday“ für sich beansprucht hatte. Warner gab an, das Lied sei 1935 mit Urheberschutz versehen worden, der noch immer gültig sei. Die Kläger argumentierten aber, dass sich das behauptete Copyright allenfalls auf ein bestimmtes Klavierarrangement aus dem Jahr 1935 beziehen könne und selbst diese Argumentation auf mehr als wackeligen Beinen stehe.
„Happy Birthday“ gilt als meistgesungenes Lied in englischer Sprache weltweit. Die US-Reformpädagogin Patty Hill hatte 1893 ihre Schwester, die Komponistin Mildred, um eine Melodie für ein Morgenlied für ihre Kindergartengruppen gebeten. Die schrieb die heute bekannte Melodie, Patty textete „Good Mornung to All“ dazu, und die Sache schien erledigt. Das Lied hielt sich jedoch und wurde von Patty Hill für diverse Anlässe umgetextet, darunter spätestens 1911 auch „Happy Birthday to You“, wenn ein Kind Geburtstag hatte.
Rückforderung steht im Raum
Warner/Chappell war nach dem Urteil auf Anfrage zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Umso freudiger kommentierten die Kläger die 43-seitige Entscheidung von Richter George H. King, wonach „die Beklagten kein gültiges Verwertungsrecht auf den ‚Happy Birthday‘-Text halten“. Schon in ihrer ursprünglichen Klage hatte die New Yorkerin Nelson argumentiert, das Lied sei schon von den Hill-Schwestern „der Öffentlichkeit gewidmet“ worden.
Warner/Chappell wollte zum Urteil nicht Stellung nehmen. Man müsse zuerst die „sehr lange Begründung“ des Urteils studieren und werde dann die eigenen „Optionen erwägen“, ließ der Tantiemen-Multi wissen. „Happy Birthday“ war bisher leicht verdientes Geld für den Konzern: Jeden Tag spülte das Lied rund 5.500 Dollar (4.940 Euro) in die Verlagskassen - Geld, das Warner/Chappell nun möglicherweise zurückzahlen muss.
Schutz für „die, die sich Zeug ausdenken“
Schon in der Klage war die Rückzahlung der zu Unrecht erworbenen Profite aus dem Lied gefordert worden: fünf Mio. Dollar allein für 2013. Laut der Klägerseite wird darüber noch gesondert entschieden. Ohnehin habe man nur dort Geld verlangt, wo das Lied „kommerziell“ genutzt worden sei, meinte Warner/Chappell. Im Fall der Nebenklägerin Marya bedeutete das etwa, dass sie an ihrem Geburtstag eine Liveplatte aufnahm, ihre Band spontan das Lied anstimmte - und sie deshalb 455 Dollar zahlen musste.
Millionen verdiente Warner/Chappell seit Jahren vor allem durch die Verwendung des Liedes in TV- und Filmszenen. Das nun gefällte Urteil soll nach Maryas Hoffnung aber vor allem kleinen, unabhängigen Künstlern wie ihr selbst zugutekommen: „Ich hoffe, dass wir nun damit beginnen können, über ein neues Urheberrecht nachzudenken, das dann kann, was es eigentlich können sollte: die Werke von Leuten zu schützen, die sich Zeug ausdenken, damit wir uns auch weiterhin Zeug ausdenken können.“
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