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Länder können sich freikaufen

Mit einem eindringlichen Appell hat EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Mittwoch Europa aufgerufen, die Flüchtlingskrise durch Aufnahmebereitschaft und Solidarität zu lösen. In seiner Rede zur Lage der EU formulierte er sieben Punkte, die eine fairere Verteilung und einen humaneren Umgang mit Flüchtlingen gewährleisten sollen.

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Kernstück ist die verbindliche Verteilung der Flüchtlinge auf die EU-Staaten. Die EU-Innenminister beraten darüber am Montag bei einer Sondersitzung. Durch die Verteilung sollen Länder mit einer EU-Außengrenze wie Italien, Griechenland und Ungarn von der großen Zahl an Flüchtlingen entlastet werden. Doch einige Länder fallen wegen Ausnahmeregelungen aus dem Verteilungsschlüssel heraus.

Neuer Anlauf für Verteilungsquoten

Über einen Notmechanismus sollen in den kommenden beiden Jahren weitere 120.000 Flüchtlinge aus den stark belasteten Ankunfts- und Transitländern Ungarn (54.000), Griechenland (50.400) und Italien (15.600) auf andere EU-Staaten verteilt werden. Die vorgeschlagene Quote orientiert sich an vier Kriterien: Zu 40 Prozent zählt die Wirtschaftskraft, zu 40 Prozent die Bevölkerungszahl und zu jeweils zehn Prozent die Arbeitslosenzahl sowie die bisherigen Leistungen bei der Aufnahme von Migranten.

Jean-Claude Junckers Rede zur Lage der EU

EU-Kommissar Jean-Claude Juncker stellte am Mittwoch im EU-Parlament seine Pläne für eine Lösung der Flüchtlingskrise vor.

Deutschland müsste demnach 31.443 Flüchtlinge aufnehmen, für Österreich wären es 3.640, auf das kleine Malta würden nur 133 Personen entfallen. Allerdings waren im Sommer schon Pläne Junckers, 40.000 Flüchtlinge über Pflichtquoten zu verteilen, am Widerstand osteuropäischer Staaten gescheitert. Mehrere EU-Länder wollen eine Verteilung lediglich auf freiwilliger Basis.

Dublin II soll ergänzt werden

Juncker strebt einen „permanenten Umverteilungsmechanismus“ für Flüchtlinge an, um Mitgliedsstaaten in Krisensituationen zu helfen. Für jeden aufgenommenen Flüchtlinge soll ein Mitgliedsland 6.000 Euro aus EU-Mitteln erhalten. Dazu will Brüssel die Dublin-II-Verordnung ergänzen, die bisher vorsieht, dass Flüchtlinge in dem Land Asyl beantragen müssen, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten. Aufgrund von Ausnahmeregeln müssen Großbritannien, Irland und Dänemark nicht am Verteilungsschlüssel teilnehmen.

Umgesiedelt werden sollen nur Flüchtlinge, „die eindeutig internationalen Schutz benötigen“, also etwa Bürgerkriegsflüchtlinge, nicht aber Wirtschaftsflüchtlinge. Bürgerkriegsflüchtlinge sind derzeit Menschen aus Syrien, dem Irak und Eritrea.

7,4 Mio. Euro „Bußgeld“ für Österreich

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer Naturkatastrophe, sollen sich Mitgliedsstaaten für maximal zwölf Monate von der Pflicht zur Flüchtlingsaufnahme freikaufen können. Zudem soll das Land dann 0,002 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in den EU-Haushalt einzahlen, womit Anstrengungen der anderen EU-Staaten bei der Bewältigung der Krise finanziert würden.

Würde Österreich die Flüchtlingsquote ablehnen, würde sich die Summe - bei einem BIP von 371 Mrd. Euro aus 2013 - auf rund 7,4 Mio. Euro belaufen. Deutschland hätte mit rund 65 Mio. Euro den höchsten Abschlag aller EU-Staaten zu zahlen. Am niedrigsten wäre die Summe bei Malta mit nur 170.000 Euro.

Arbeitsrecht „vom ersten Tag an“

Juncker forderte zudem ein Arbeitsrecht für Asylwerber „vom ersten Tag an“. „Ich bin absolut dafür“, betonte er. Unterstützung für seine Pläne erhielt Juncker am Mittwoch auch vom österreichischen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), der von seinem bisherigen Nein abrückte. Auch ihm sei wichtig, „dass Asylwerber nicht zu Hause sitzen müssen“, sagte Hundstorfer im „Standard“. Man werde das Thema nun beim nächsten Rat der Arbeits- und Sozialminister am 5. Oktober diskutieren.

Neubewertung der sicheren Herkunftsländer

Die EU-Kommission will erstmals eine EU-weit gültige Liste sicherer Herkunftsländer vorlegen. Darauf stehen Länder, bei denen angenommen wird, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche Bestrafung oder Behandlung erfolgen. Auch das soll das Asylsystem entlasten und schnellere Abschiebungen ermöglichen. Die Kommission schlägt vor, zunächst sieben Länder auf die EU-Liste zu setzen, nämlich die Türkei sowie sechs Staaten des westlichen Balkans - Albanien, Bosnien, Mazedonien, das Kosovo, Serbien und Montenegro.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker

APA/EPA/Patrick Seeger

Juncker hielt die erste Rede zur Lage der EU

Die Brüsseler Behörde orientiert sich dabei daran, welche Länder den Kandidatenstatus für eine EU-Mitgliedschaft erhalten haben, denn diese erfüllen die „Kopenhagener Kriterien“, wozu unter anderem eine demokratische und rechtstaatliche Ordnung gehört.

Das bedeute laut Juncker jedoch nicht, dass Menschen aus diesen Ländern „grundsätzlich das Recht auf Asyl entzogen wird“. Bürger des jeweiligen Landes haben noch das Recht auf einen Asylantrag, müssen aber mit einem schnelleren, negativen Bescheid und der Abschiebung rechnen. Flüchtlinge aus anderen Staaten - etwa Syrer in der Türkei - sind von der strengeren Regelung nicht betroffen, wenn sie in einem sicheren Herkunftsland Zuflucht gesucht haben.

Frontex soll Rückführungen übernehmen

„Eine der wirksamsten Methoden zur Bekämpfung der irregulären Migration ist die - entweder freiwillige oder erzwungene - systematische Rückführung von Personen“, die nicht in Europa bleiben könnten, erklärte die Kommission. Neben Anreizen für eine freiwillige Rückkehr will sie die bestehenden Regeln für Abschiebungen in einem Handbuch zusammenfassen, um eine einheitliche EU-Praxis zu erzielen.

Zudem will die Kommission die Befugnisse der EU-Grenzbehörde Frontex bei Abschiebungen ausweiten, in Planung sind unter anderem „Schnelleingreifteams für Rückführungen“. Dafür soll Anfang 2016 das Mandat der Agentur gestärkt werden. Frontex ist zudem mit dem EU-Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) für die beiden Erstaufnahmezentren im sizilianischen Catania und der griechischen Hafenstadt Piräus verantwortlich. Damit sollen Griechenland und Italien bei der Bearbeitung von Asylanträgen entlastet werden.

Juncker legte in seiner Rede aber ein klares Bekenntnis zum Schengen-Raum und zu freien Grenzen in Europa ab. Die Migration müsse legalisiert werden. „Wir müssen legale Einwanderungsmöglichkeiten nach Europa ermöglichen“, so Juncker.

Treuhandfonds für Afrika

„Zu einer besseren Migrationssteuerung“ und zur Bekämpfung von Fluchtursachen wie Armut und Arbeitslosigkeit kündigte die Kommission einen Treuhandfonds für Afrika an. In ihn sollen zunächst aus EU-Mitteln 1,8 Milliarden Euro fließen, die afrikanischen Ländern aus drei Regionen zugutekommen sollen: Sahelzone/Tschadsee, Horn von Afrika und Nordafrika. Juncker forderte die Mitgliedsstaaten auf, sich mit weiteren Finanzmitteln an dem Fonds zu beteiligen. Spanien machte laut Kommission bereits eine Zusage.

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