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Kogler auch optimistisch: Eventuell billiger

Die Regierungsparteien kommen in Reaktionen der Opposition auf das VfGH-Erkenntnis zum nichtigen Hypo-„Haircut“ aus 2014 naturgemäß schlecht weg. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sieht die „Unfähigkeit der vereinten ÖVP-Finanzminister in der Hypo-Causa einmal mehr offenbart“, der grüne Finanzsprecher Werner Kogler den Beweis für einen „totalen dilettantischen Murks“ im aufgehobenen Gesetz erbracht.

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Kogler meinte in einer Aussendung, dass nun „das neue, breiter - über alle Gläubiger - wirkende Bankenabwicklungsgesetz (BaSAG, Anm.) greifen“ könne. „Alle Gläubiger werden demnach entlang einer transparenten, wirtschaftlich vernünftigen und gerechten Vorgabe ihren Beitrag leisten müssen.“ Gegenüber dem Ö1-Morgenjournal sagte Kogler am Mittwoch, dass es für die Steuerzahler nun womöglich sogar günstiger werden könnte - zumindest werde die Abwicklung durch den jüngsten VfGH-Spruch nicht teurer. Er sei „momentan“ jedenfalls „zufrieden“.

NEOS forderte erneut eine Insolvenz für die Hypo-„Bad Bank“ Heta. „Nur durch ein Insolvenzverfahren können die Kosten so gering wie möglich gehalten werden“, so NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable. Seine Fraktion habe dafür gekämpft, dass die Gläubiger gleich behandelt werden. Auch dem gemeinsamen Vorgehen von NEOS mit Grünen und FPÖ sei es zu verdanken, dass der VfGH das Hypo-Sanierungsgesetz aufhob. Der Versuch der Bundesregierung, eine Insolvenz durch die Hintertür durchzusetzen, sei gescheitert.

Strache: Steuerzahler muss Pfusch ausbaden

Strache ärgerte sich über „die damalige Ignoranz der SPÖ-ÖVP-Bundesregierung“, die das Gesetz, obwohl „offensichtlich verfassungswidrig“, beschlossen habe. „Deutlicher, als das der VfGH getan hat, kann man dem ehemaligen Vizekanzler und Finanzminister (Michael, ÖVP, Anm.) Spindelegger nicht ausrichten, dass sein Hypo-Gesetz ein Pfusch ist“, so Strache. Die Steuerzahler hätten aber eine ganze „Kette an ÖVP-Fehlentscheidungen finanziell auszubaden“, spielte der Freiheitliche auf die Vorgängerin und den Vorgänger Spindeleggers im Finanzministerium an.

Team-Stronach-Budgetsprecherin Kathrin Nachbaur ließ wissen, dass sie „als Juristin von Anfang an massive Bedenken hatte, ob das Sondergesetz halten wird. Wenig überraschend hat es nun der VfGH aufgehoben.“ Nie hätte man die Bank von den Bayern zurücknehmen dürfen. Nachdem das aber „leider geschehen ist, hätte der Bund unter Androhung der Insolvenz ein Umtauschangebot machen sollen“. So hätte man einen Schuldenschnitt erreichen können, meinte Nachbaur.

Opposition hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht

Neben betroffenen Gläubigern hatten FPÖ, Grüne und NEOS im Dezember 2014 eine Verfassungsklage gegen das Hypo-Sondergesetz präsentiert. Der Drittelantrag ging an die Parlamentspräsidentschaft. Diese gab die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weiter, der sich dann mit dem „Antrag auf Gesetzesprüfung“ befasste. Die Parteien wollten so weiter eine Insolvenz der früheren Hypo ermöglichen, die im Verhältnis noch am billigsten käme.

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