AMS auf Talentsuche
Mit den steigenden Flüchtlingszahlen in Österreich stellt sich für das Arbeitsmarktservice (AMS) in einem ohnehin gespannten Umfeld die Herausforderung, diese auch in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wenn Asylwerber zu Asylberechtigten werden, dürfen sie auch arbeiten - viele tun sich aber schwer, einen Job zu finden, und die Zahl der arbeitslos gemeldeten Asylberechtigten steigt.
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Die Beantwortung einer von der FPÖ an Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) gestellten Anfrage bringt das Thema auch aufs aktuelle politische Tapet. Ende April waren in Österreich 15.913 Personen mit Asylstatus oder subsidiärem Schutz arbeitslos vorgemerkt oder in Schulungen, geht aus der Anfragebeantwortung hervor. Etwa 3.200 von ihnen bezogen Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe. Im Juni, zeigen aktuelle Daten des Arbeitsmarktservice (AMS), waren es bereits mehr als 19.000 Asylberechtigte, die als arbeitslos oder in Schulungen befindlich registriert waren.
Sprache als größte Hürde
Schulungen - das sind häufig Deutschkurse. Denn die Sprachbarriere sei das zentrale Thema, erklärt AMS-Chef Johannes Kopf gegenüber Ö1. Das AMS gibt allein heuer zehn Millionen Euro für Deutschkurse für Asylberechtigte aus. Aus Sicht des AMS ist in der Regel eine Integrationschance auf dem Arbeitsmarkt erst mit einem Sprachniveau ab A2 realistisch. Deutschkurse seien eine „soziale und wirtschaftliche“ Notwendigkeit, so Kopf. Bei der Finanzierung fühlt man sich jedoch alleingelassen.
Das AMS brauche mehr Geld - dass das AMS diese Leistungen übernehme, sieht er als „übermäßige“ Belastung einer „kleinen Gruppe“, nämlich die der Arbeitslosenversicherungszahler. Diese dürfte nicht allein zur Kassa für „allgemeinstaatliche Aufgaben wie Integration“ gebeten werden, kritisiert Kopf. Selbstständige, Bauern oder Pensionisten zahlen nicht in die Versicherung ein. Kopfs Forderung: „Das muss aus Steuermitteln bezahlt werden“ - mehr dazu in oe1.ORF.at.
Fähigkeiten „heben“
Eine Schwierigkeit, die sich dem AMS bei der Vermittlung von Asylberechtigten stellt, ist herauszufinden, welche Qualifikationen diese besitzen. Etwa ein Fünftel, so Kopf, habe eine höherwertige, oft akademische Ausbildung. Zeugnisse gebe es nach der Flucht nach Österreich aber oft nicht mehr. Eine große Zahl der Flüchtlinge sei aufgrund ihrer Ausbildung unqualifiziert - viele dieser Menschen hätten aber beim Arbeiten fachliche Fähigkeiten erworben, „die es zu heben und auch zu entdecken gilt“, so Kopf.
In Wien startet dazu Anfang August ein Pilotprojekt. In einem fünfwöchigen Kurs mit je zehn Wochenstunden in der Gruppe und einem Einzelcoaching soll abgeklärt werden, was die Flüchtlinge an beruflichen Qualifikationen mitbringen. Diese „Kompetenzchecks“ werden in der Muttersprache der Asylberechtigten durchgeführt - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
Arbeitslosengeld bekommt nur, wer gearbeitet hat
Integriert man die Menschen nicht in den Arbeitsmarkt, sind sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Anspruch auf Arbeitslosengeld und später Notstandshilfe hat in Österreich nur, wer mindestens ein Jahr lang gearbeitet hat. Anerkannte Flüchtlinge können in Österreich aber Mindestsicherung beantragen. Die Bereitschaft zu arbeiten, muss dafür gegeben sein. Kopf sieht deshalb eine nicht wegdiskutierbare Notwendigkeit, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Reguläre Arbeit erst nach Ende des Asylverfahrens
Menschen, die noch keinen aufrechten Asylstatus haben, haben in Österreich nur sehr wenige Möglichkeiten, auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu werden: Asylwerber können frühestens nach drei Monaten und Erhalt einer Bewilligung entweder einer befristeten Saisonbeschäftigung im Tourismus oder in der Landwirtschaft nachgehen. Jugendliche Asylwerber bis 25 Jahre können eine Beschäftigungsbewilligung für einen Lehrberuf mit nachgewiesenem Lehrlingsmangel erhalten.
Laut Grundversorgungsgesetz können Hilfstätigkeiten in den Betreuungseinrichtungen und Unterkünften (zum Beispiel Küchenbetrieb, Reinigung, Instandhaltung) und kurzfristige (maximal drei Wochen) oder anlassbezogene Hilfstätigkeiten mit gemeinnützigem Charakter bei Bund, Land oder Gemeinde (zum Beispiel Betreuung von Park- und Sportanlagen) ausgeübt werden. Solche gemeinnützigen Tätigkeiten gelten allerdings nicht als Arbeitsverhältnis.
FPÖ fordert Staffelung von Sozialleistungen
Die FPÖ sah sich am Mittwoch nach der Anfragebeantwortung jedenfalls einmal mehr bestätigt: Das Sozialsystem sei dafür entwickelt worden, „um in Not geratenen österreichischen Staatsbürgern wieder auf die Beine zu helfen“, und nicht um Zuwanderern eine „soziale Hängematte“ zu bieten, so Generalsekretär Herbert Kickl. Er forderte eine Staffelung von Sozialleistungen - Ausländer sollten in Österreich nur jene Sozialleistungen erhalten, die sie in ihrem Heimatland auch bekämen, so Kickl in einer Aussendung.
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