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Die neuen Regeln im Detail

Als erklärtes Ziel der neuen Asylverteilerzentren gilt die Entlastung der beiden bisherigen Erstaufnahmestellen in Traiskirchen und Thalham. Dort sollen künftig neben unbegleiteten Minderjährigen in erster Linie jene Flüchtlinge untergebracht werden, bei denen es sich um Dublin-Fälle handelt, also Asylwerber, für deren Verfahren ein anderer Staat zuständig ist.

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Für alle anderen geht es fürs Erste zu einer der neu eingerichteten Polizeischwerpunktstellen in der Nähe des Ortes, wo die Flüchtlinge aufgegriffen wurden bzw. um Asyl angesucht haben. Diese erledigen die Erstbefragung über den Fluchtweg und die Fingerabdruckabnahme sowie den internationalen Datenabgleich, ob nicht in einem anderen Staat schon ein Asylverfahren für die Person läuft. Die Daten werden ans Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (BFA) weitergeleitet. Dieses schickt den Asylwerber dann in die für ihn passende Einrichtung.

Das geplante Prozedere

Neu ist zudem, dass Flüchtlinge nach der Erstbefragung nicht mehr als festgenommen gelten, sondern selbstständig zu ihrem Verteilerzentrum reisen sollen. Sie bekommen also quasi eine Fahrkarte in die Hand gedrückt. Einzig für Personen, denen der selbstständige Transport nicht zugetraut wird oder nicht zugemutet werden kann (etwa Hochschwangere), wird die Reise von der Behörde organisiert.

Im Normalfall werden die Flüchtlinge wohl ins Verteilerzentrum jenes Landes kommen, in dem sie aufgegriffen wurden. Sprechen aber Gründe dagegen, etwa, dass das Quartier überfüllt ist oder eine sehr große Gruppe gemeinsam aufgegriffen wird, kann auch ein Verteilerzentrum in einem anderen Land bestimmt werden. Dort angekommen, wird der Flüchtling medizinisch untersucht, in erster Linie mit einem Lungenröntgen, zudem mit Kleidung, Toilettenartikeln und - wenn nötig - Medikamenten versorgt. Innerhalb von 48 Stunden könnte die Reise schon weitergehen. Denn das erste Verteilerzentrum muss nicht das letzte bleiben.

Lokale Behörden entscheiden über Aufenthaltsdauer

Vielmehr wird geklärt, welches Bundesland mit den Quoten hinterherhinkt, und dieses ist dann auch erster Ansprechpartner für neue Flüchtlinge. Somit kann es einem Asylwerber z. B. passieren, dass er zunächst in Wien landet, dann nach Krumpendorf bzw. Ossiach geschickt wird, wenn Kärnten seine Vorgaben nicht erfüllt.

Sobald der Flüchtling im beschriebenen Fall in Kärnten angekommen ist, ist das Bundesland auch für seine Betreuung zuständig. Das heißt, es liegt an den lokalen Behörden, wie lange er im Verteilerzentrum bleiben muss, nämlich so lange, bis ein alternatives Quartier frei ist.

Im Innenministerium geht man davon aus, dass der Aufenthalt in den Verteilerquartieren zwei, drei Wochen nicht übersteigen wird. In den Erstaufnahmestellen liegt man derzeit bei 30 Tagen Verweildauer, was das Ministerium damit begründet, dass die Dublin-Fälle in der Regel überdurchschnittlich lange in Traiskirchen und Thalham bleiben müssen, ehe sie vom zuständigen Staat übernommen werden.

„Lange werden wir uns das nicht anschauen“

Um Missverständnissen vorzubeugen, betonte Wolfgang Taucher, Leiter des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen, dass mit den Verteilerzentren alleine keine Besserung der Quartiersituation gegeben sein wird. Vielmehr gehe es um eine gerechtere Aufteilung als bisher. Wenn ein Bundesland keine Quartiere zur Verfügung stellt, obwohl das von der Quote her notwendig wäre, will der Bund zwar auch weiterhin einspringen und eigene Einrichtungen bilden. Allzu viel Zeit zum Zögern will man den Ländern aber nicht nicht mehr lassen: „Lange werden wir uns das nicht anschauen“, versichert Abteilungsleiter Gernot Maier.

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