„Es wird ja nicht jeden Freitag geköpft“
Gegen die frühere Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) wird es kein Disziplinarverfahren wegen ihrer Aussage zur Todesstrafe in Saudi-Arabien geben. Das hat der Disziplinarrat des Grazer Oberlandesgerichts (OLG) entschieden. Das OLG bestätigte der APA am Donnerstag eine entsprechende Meldung der „Presse“ (Onlineausgabe), eine schriftliche Darlegung soll folgen.
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Einziger Grund, dass Bandion-Ortner nun ein Disziplinarverfahren erspart bleibt, ist ihre Immunität aufgrund der früheren Funktion beim Wiener König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (KAICIID). Das teilte die Medienstelle des zuständigen OLG Graz am Donnerstag schriftlich mit.
„Immunität hinsichtlich Äußerungen“
Gemäß Artikel 14 lit. Abs. 1 lit. a des Abkommens der Republik Österreich mit dem „Internationalen König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog“ genieße Bandion-Ortner Immunität hinsichtlich aller in Ausübung ihrer Funktion gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und gesetzten Handlungen - auch über die Beendigung ihrer Tätigkeit im Zentrum hinaus, teilte das OLG als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte mit.
Die frühere Justizministerin war wegen eines Interviews im Nachrichtenmagazin „profil“ am 20. Oktober 2014 über ihre Arbeit als Generalsekretärin des Zentrums in die Bredouille geraten. Damals hatte sie auf eine Frage zur Todesstrafe in Saudi-Arabien gesagt, dass dort nicht jeden Freitag geköpft werde. In der Folge war neben Bandion-Ortner auch das Abdullah-Zentrum in die Kritik geraten.
Rückkehr an alte Wirkungsstätte
In weiterer Folge war Bandion-Ortner als stellvertretende Generalsekretärin des umstrittenen Abdullah-Zentrums in Wien zurückgetreten. Doch die kommende Aufgabe, die Rückkehr in das Richteramt, galt bereits zu diesem Zeitpunkt als mehr oder minder fix. Bandion-Ortner kehrt voraussichtlich Anfang April an ihre alte Wirkungsstätte im Wiener Straflandesgericht zurück. In welcher Abteilung Bandion-Ortner ihre Tätigkeit aufnehmen wird, entscheidet der Personalsenat Ende März.
Bandion-Ortner ist seit 1994 dem Straflandesgericht dienstzugeteilt, wo sie in der Wirtschaftsabteilung einige Großverfahren - etwa den Prozess gegen den ehemaligen „Konsum“-Generaldirektor Hermann Gerharter - geleitet hat. Einer breiten Öffentlichkeit wurde sie als Vorsitzende im BAWAG-Verfahren bekannt.
Sprung auf Politparkett
Der damalige ÖVP-Chef Josef Pröll verhalf ihr nach dem erstinstanzlichen Abschluss dieser Verhandlung zum Sprung aufs politische Parkett. Im Jänner 2009 wurde Bandion-Ortner als Justizministerin präsentiert, nachdem sie die - später in erheblichen Teilen vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehobenen - schriftlichen Urteile gegen Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner und weitere Mitangeklagte ausgefertigt hatte.
Bei der öffentlichen Amtseinführung von Friedrich Forsthuber, der im Jänner 2010 zum Präsidenten des Wiener Straflandesgerichts bestellt wurde, erklärte Bandion-Ortner launig, sie „freue sich, wenn ich unter dir, Fritz, wieder im Grauen Haus tätig sein kann“. Nach dem Rücktritt Prölls musste Bandion-Ortner bereits 15 Monate später ihren Sessel im Palais Trautson räumen. Der neue ÖVP-Obmann Michael Spindelegger machte Beatrix Karl zur Justizministerin.
Bandion-Ortner, die sich als Strafrichterin karenzieren hatte lassen, kam zunächst als Senior Advisor bei der Internationalen Korruptionsakademie IACA in Laxenburg unter. 2012 wurde sie stellvertretende Generalsekretärin des umstrittenen König-Abdullah-Zentrums - nach den umstrittenen Aussagen trat sie Ende Jänner von dieser Funktion zurück.
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