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„Ganz genau angeschaut“

Von der beschleunigten Abwicklung der Hypo-„Bad Bank“ Heta geht aus Sicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) keine Gefahr für die anderen Banken aus - auch nicht für die anderen Landeshypothekenbanken. Länder, Investoren und Banker befürchten hingegen wegen Nachschusspflichten der Hypos bzw. der Länder für Heta-Schulden sowie direkter Abschreibungen auf Heta-Bonds eine „Ansteckung“.

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„Wir gehen von keiner Systemgefährdung aus“, sagten die FMA-Chefs Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl letzte Woche vor Journalisten. Was Folgekosten des Heta-Zahlungsstopps und in der Folge des Schuldenschnitts auf die anderen Hypos anlangt, so „haben wir uns schon ganz genau angeschaut, was heißt unsere Entscheidung für den Hypo-Sektor“.

„Teil der Entscheidungsgrundlage“

Die FMA habe natürlich die Verbindungen mit dem Hypo-Sektor berücksichtigt. „Das war Teil unserer Entscheidungsgrundlage.“ Nachsatz: Die FMA gehe davon aus, dass die Garantiegeber zu ihren Haftungen aufgrund des Pfandbriefgesetzes stehen. Wegen ihrer Hypo-Haftungen befürchten die anderen Bundesländer, von den Ratingagenturen abgestraft zu werden. Sie wollen sich dafür beim Bund schadlos halten.

Das Land Kärnten betonte, die FMA-Entscheidung könne es nur zur Kenntnis nehmen. Die Folgen für das Land Kärnten seien offen, da die Höhe des Schuldenschnitts noch unbekannt sei, hieß es in einer Aussendung der Landesregierung.

FMA verteidigt Entscheidung

Dem Aufschrei der Bundesländer bzw. der anderen Landeshypothekenbanken, die wegen der 1,2 Mrd. Euro Schulden der Hypo-Alpe-Adria-Bad-Bank bei der Pfandbriefstelle in die Haftpflicht genommen werden, hielt die Abwicklungsbehörde FMA entgegen, wie dramatisch es am Sonntag, dem 1. März, um die staatlichen Heta stand. Und warum die FMA gerade einmal zwei Monate nach dem Erlass des neuen Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) bei der Heta das Ruder übernehmen musste.

"Die Bank war zu diesem Zeitpunkt vor zwei Wochen ‚fail oder likely to fail‘, so Kumpfmüller. Als es der Bund am Nachmittag des 1. März amtlich machte, dass eine davor festgestellte Finanzlücke von 4 bis 7,6 Mrd. Euro nicht mehr aus Bundesmitteln gestopft würde, wurde zunächst ein Zahlungsstopp für die Heta-Verbindlichkeiten bis Ende Mai 2016 verhängt. Vorher wurden Gutachten eingeholt, auch die Notenbankbank prüfte die Ergebnisse des Asset-Screenings auf ihre Plausibilität.

Neuerliche Bewertung

Es war drohende Zahlungsunfähigkeit gegeben und „im öffentlichen Interesse“, der Abwicklung den Vorzug vor einem Konkurs zu geben, so die FMA. Jetzt lässt die FMA die Heta-Assets noch einmal bewerten, um in dem Jahr des Schuldenmoratoriums einen Abwicklungsplan zu erstellen und die Gläubigerbeteiligung - also das Ausmaß des Schuldenschnitts - zu beziffern. Das wird erst in einem Jahr feststehen.

Die FMA werde wegen des Haircuts nicht mit Gläubigern verhandeln, sagten die FMA-Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl am Mittwoch. Die FMA als Abwicklungsbehörde werde auf Basis der Daten der neuen Überprüfung die Lücke feststellen und beziffern. Daran werde die Gläubigerbeteiligung errechnet und mit Bescheid verfügt. „Wir verhandeln nicht mit Gläubigern“, sagte Kumpfmüller.

Verweis auf Gesetze

Auch die staatliche „Bad Bank“ Heta darf nicht in Verhandlungen mit Gläubigern eintreten und auch keine Anleihen zurückkaufen. Die FMA begründet das mit dem Gebot der Gläubigergleichbehandlung. In der Sphäre außerhalb der FMA und der Heta dürfen solche Verhandlungen freilich geführt werden. Dazu wird auch auf die Gesetze des Marktes verwiesen, die Titel würden ja gehandelt.

Kumpfmüller geht davon aus, dass die Finanzlücke unterhalb der im Heta-Asset-Screening errechneten Worst-Case-Summe von 7,6 Mrd. Euro liegen wird. „Es ist für jeden Beobachter ein Mysterium, was hier passiert“, sagte FMA-Kochef Helmut Ettl mit Blick auf das Finanzloch. Bisher hat das Debakel rund um die Hypo Alpe-Adria den Steuerzahler rund 5,6 Milliarden Euro gekostet.

Auch Insolvenz möglich

Ist einmal das öffentliche Interesse nicht mehr gegeben und besteht auch keine Gefahr mehr für die Finanzmarktstabilität, kann am Schluss auch eine Insolvenz stehen. Bis zum „Closing“ des bereits unterschriebenen Verkaufs der Südosteuropabanken an den US-Fonds Advent - das im Juni oder Juli erwartet wird - durfte es schon einmal keinen Konkurs der Heta geben. Sonst wäre der Verkauf geplatzt.

Das war auch Thema in einem Gutachten, das die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) den Abwicklungsverantwortlichen in der FMA zur Entscheidungsfindung übermittelte. Da war von erheblichen Risiken für die Finanzmarktstabilität in Österreich und Südosteuropa die Rede. Auf dem Balkan haben die Hypo-Banken zum Teil hohe Marktanteile. Im Fall einer Heta-Insolvenz wäre der Balkan-Kaufvertrag nicht in Kraft getreten, und es wären auch dort Abwicklungen angestanden.

Münchner Rück warnt vor Folgen

Der deutsche Rückversicherungsriese Münchner Rück sieht die Lage unterdessen anders als die FMA und betrachtet den Umgang der heimischen Finanzpolitik bei der Heta-Abwicklung kritisch. So wie es geplant sei, ziehe die Gewährträgerhaftung des Landes Kärnten für die ehemalige Hypo Alpe-Adria nicht, sagte Munich-Re-Vorstandsvorsitzender Nikolaus von Bomhard. „Da könnte man sagen: gut gemacht.“ Doch müsse man nach dem römischen Grundsatz „respice finem“ das Ende der Operation bedenken. „Nicht ganz zu Unrecht“ befürchteten die anderen österreichischen Bundesländer Nachteile für ihre eigene Finanzierung, so Von Bomhard.

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