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Die Aufweichung des Bankgeheimnisses im Zuge der Steuerreform soll offenbar möglichst schnell schlagend werden. Die Regierung legte am Dienstag Pläne vor, wonach die Finanz bereits vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze erweiterte Abfragemöglichkeiten haben soll.
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Der Einblick der Finanzbehörden in Kontoverbindungen der Abgabenpflichtigen, einschließlich der Konten, über die sie verfügungsberechtigt sind, soll rückwirkend möglich sein, heißt es im Ministerratsvortrag. Als mögliches Datum wird darin der 1. März genannt. Außerdem werden Banken verpflichtet, hohe Kapitalabflüsse ins Ausland jährlich und rückwirkend zu melden, wobei für 2016 der Zeitraum von 15. März bis 31. Dezember vorgesehen ist. Das soll „einer etwaigen Abschleicherproblematik“ vorbeugen - also das Verlagern von Schwarzgeld vom und ins Ausland verhindern, heißt es weiter.
Die Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Betriebsprüfungen ist Teil der Gegenfinanzierung für das insgesamt fünf Milliarden schwere Gesamtpaket. 1,9 Milliarden Euro sollen allein über die Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug hereinkommen. Für einen „effizienten Vollzug“ soll laut Regierungsplänen auch ein zentrales Kontenregister oder eine „vergleichbare Maßnahme“ eingeführt werden.
Regierung will keine großen Änderungen
Die Regierung beschloss am Dienstag das von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Dienstag vorgelegte, nunmehr zwölfseitige Papier. Bei der Präsentation des Papiers im Anschluss verteidigte die Regierungsspitze die Pläne erneut und betonte, dass es keine großen Änderungen daran mehr geben werde. Dass man etwa den zeitgleich vor dem Kanzleramt protestierenden Wirten bei der Mehrwertsteuer entgegenkommen könnte, schloss Mitterlehner aus.

ORF.at/Roland Winkler
Mitterlehner und Faymann bei der Präsentation
Nachbesserungen wollen sie nur noch in Details zulassen - etwa um Betriebsübergaben in der Familie durch die höhere Grundsteuer nicht zu gefährden -, nicht aber bei den Kernpunkten, wie der Betrugsbekämpfung und der Mehrwertsteuer. Grundsätzlich will die Regierung aber an der höheren Mehrwertsteuer festhalten, weil sonst auch andere Branchen eine Ausnahme fordern würden, so Mitterlehner: „Das ist eine Prinzipienfrage im Politbereich, dass wir hier die Linie halten müssen.“ Mitterlehner nahm die Reform auch gegen innerparteiliche Kritik in Schutz: Es sei „für niemanden eine existenzielle Bedrohung“ zu befürchten, 4.000 Euro Grunderwerbssteuer seien einmal im Leben „durchaus finanzierbar“.
Gegenfinanzierung „am Ende der Periode“ erreicht
Expertenzweifel - etwa an der Selbstfinanzierung der Reform - wies Faymann zurück und verwies auf entsprechende Berechnungen des Finanzministeriums. Dass man bei der Steuerreform Kompromisse eingehen musste (Stichwort: Abkehr von Vermögens- und Erbschaftssteuer), verteidigte Faymann ebenfalls: „Hätte jeder vom Anfang bis zum Schluss nur seine eigene Meinung wiederholt, wäre nie eine Einigung zustande gekommen.“ Einmal mehr betonte er die Bereitschaft zu weiteren Reformen bei Bildung und Forschung. Das volle Volumen der Gegenfinanzierung wird laut Faymann „am Ende der Periode“ erreicht.
Zufrieden zeigte sich Faymann darüber, dass die Reform fristgerecht am 17. März beschlossen wurde. „Es ist ein wichtiger Tag für das Vertrauen in die Politik: Man nimmt sich einen Termin vor und man hält ihn ein.“ Einmal mehr betonte Faymann, dass es sich um die größte Lohnsteuersenkung der Zweiten Republik handle. Dass die Reform 1975 größer gewesen sei, wies Mitterlehner zurück und sagte, dass es auch damals eine Gegenfinanzierung gegeben habe.
Bis zuletzt an Formulierungen gefeilt
An den Formulierungen für den Ministerratsvortag sei bis unmittelbar vor der Regierungssitzung am Dienstagvormittag gefeilt worden, hieß es. Die detaillierten Gesetzesentwürfe sollen bis Mai folgen. Im Juli ist der Parlamentsbeschluss geplant. Bei der Präsentation der Reform am Freitag hatten SPÖ und ÖVP nur eine zweiseitige Unterlage verteilt. Die beiden Klubchefs von SPÖ und ÖVP zeigten sich im Vorfeld der Sitzung zuversichtlich, dass die Abgeordneten ihrer Parteien im Nationalrat zustimmen werden.
Bundespräsident Heinz Fischer begrüßte die Einigung der Bundesregierung auf eine Steuerreform. Es sei erfreulich, dass der versprochene Termin eingehalten worden sei und es zu einer „spürbaren Senkung“ der Lohn- und Einkommenssteuer ohne Erhöhung des Budgetdefizits komme, hieß es in einer Aussendung. Die Einhaltung des Termins sei „von großer Wichtigkeit“ gewesen, da ein Scheitern schwerwiegende Folgen für die Stabilität und Glaubwürdigkeit der Bundesregierung zur Folge gehabt hätte, so Fischer.
Warnung von Fiskalrat
Einen Warnschuss in Richtung Regierung gab es hingegen von dem mit der Überwachung der EU-Budgetregeln betrauten Fiskalrat: Zwar attestierte er der Regierung, sich mit der Lohnsteuersenkung um eine „Verbesserung der Wachstumsperspektiven“ zu bemühen. Gleichzeitig sieht der Fiskalrat aber die „Gefahr“, dass Österreich vom vorgegebenen Sparkurs „erheblich“ abweicht. Er fordert daher rasche weitere „Reformschritte“.
Diese hat die Regierung auch bereits zugesagt und will etwa in den Bereichen Bildung und Pensionen tätig werden. So soll die Regierungsklausur am Dienstag kommender Woche das (bisher von der Wirtschaft abgelehnte) Bonus-Malus-System zur Hebung der Altersbeschäftigung bringen - wenn auch unter anderem Namen. Und auch am „strukturellen Nulldefizit“ 2016 will man festhalten, wie Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) in seinem Ministerratsvortrag zur Steuerreform versicherte.
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