Heta soll in Insolvenz gezwungen werden
Die Oppositionsparteien FPÖ, Grüne und NEOS haben am Donnerstag auf NEOS-Initiative hin eine Verfassungsklage gegen das Hypo-Sondergesetz bei einer Pressekonferenz präsentiert. Die Klage wollen sie noch heuer beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen.
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Ziel sei es, doch noch eine Insolvenz der Heta zu erzwingen, die als Abbaugesellschaft der früheren Kärntner Hypo Alpe-Adria firmiert. So sollen die Steuerzahler geschont werden. De jure handelt es sich um einen Drittelantrag auf Gesetzesprüfung durch die Abgeordneten dieser drei Parteien. Er wird dieser Tage an Parlamentspräsidentin Doris Bures (SPÖ) übergeben, die diesen dann an den VfGH weiterleiten muss.
Zwei Teilgesetze im Visier
Der begleitende Anwalt Walter Schwartz sagte, konkret richte sich die Verfassungsklage gegen zwei Teilgesetze des Sondergesetzes. Einerseits wird das Gesetz zur Schaffung der Abbaueinheit (GSA) angegriffen, andererseits das Hypo-Alpe-Adria-Sondergesetz (HaaSanG), das dem Schuldenschnitt von landesbehafteten Nachranganleihen zu 100 Prozent vorsieht, während andere Gläubiger gar nicht zur Kasse gebeten werden sollen.
Von einem „einseitigen Schuldenschnitt“, wie ihn die Oppositionsparteien orten, sind verschiedene Gläubiger der früheren Hypo betroffen, deren Beschwerden zum Hypo-Sondergesetz vom VfGH bereits geprüft werden. Ein Teil des Hypo-Sondergesetzes sieht zum Teil totale Forderungsausfälle (bei landesbehafteten Nachranganleihen) vor, was 890 Mio. Euro bringen soll. Andere Gläubiger sollen hingegen gar nicht angetastet werden.
Hable: Probleme mit Verhältnismäßigkeit
NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable sagte vor Journalisten, beim Hypo-Sondergesetz gebe es Probleme mit der Verhältnismäßigkeit und mit dem Gleichheitsgrundsatz. Die oppositionelle Verfassungsklage sei stärker als die zahlreichen ebenso eingebrachten privaten Beschwerden gegen das Gesetz, so Hable. „Umfang und Angriffsrichtung sind viel breiter, als es bei privaten Beschwerden sein kann.“
„Alle Gläubiger der Hypo sollen gleich behandelt werden“, sagte FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek. „Alleine aus der Frage der Gerechtigkeit ist dieses Gesetz anzufechten.“ Man gehe unter den drei Parteien, die auch beim Hypo-Untersuchungsausschuss zusammenarbeiten würden, davon aus, vom VfGH recht zu bekommen.
Gleiche Belastung gefordert
Der grüne Finanzsprecher Werner Kogler wies darauf hin, dass es jetzt noch Spielraum dafür gebe, Gelder im Sinne der Steuerzahler zurückzuholen - „nach dem Serientotalversagen nahezu aller Verantwortungsträger“. Das Sondergesetz diene den Regierungsparteien nur dazu, so zu tun, als ob gehandelt werde. Dabei würden damit nur wenige alles verlieren, während viele alles behalten würden.
Einig sind sich FPÖ, Grüne und NEOS darin, dass alle Gläubiger gleich belastet werden sollten - auch die Steuerzahler sollten endlich als Stakeholder wie andere Gläubiger betrachtet werden, wie es Kogler formulierte.
„Auf Kosten bestimmter Gesellschafter“
Da alle 73 Abgeordneten der drei Parteien den Drittelantrag unterstützen, wird die notwendige Abgeordnetenzahl von 61 überschritten. Die Oppositionspolitiker sind sich in ihrem Antrag einig, dass „die vom Gesetzgeber gewählte Abwicklungskonstruktion dazu führt, dass sich der größtmögliche Verlust aus dem wirtschaftlichen Desaster der HBInt (Hypo Alpe-Adria, Anm.) verwirklicht“.
Das Konvolut des Hypo-Sondergesetzes insgesamt diene nur „angeblich“ einer Entlastung des Bundesbudgets und des Kärntner Landesbudgets, heißt es weiter. „Dies auf Kosten bestimmter Gesellschafter und bestimmter Nachranggläubiger.“ Gemeint sind damit die BayernLB, die mit 800 Mio. Euro geschnitten werden soll, und Gläubiger landesbehafteter Nachranganleihen, die mit 890 Mio. Euro laut Regierungsangaben gänzlich leer ausgehen.
Befugnisse „unbestimmt“
Aus Sicht von FPÖ, NEOS und Grünen ist der Schuldenschnitt zu gering bemessen. Statt einer Insolvenz werde die Hypo/Heta künstlich am Leben erhalten. Die dem Bundesministerium für Finanzen im Rahmen des Gesetzes zur Schaffung der Abbaueinheit (GSA) „eingeräumten Befugnisse sind derart unbestimmt, dass das Bestimmtheitsgebot in eklatanter Weise verletzt wird“, steht im Drittelantrag.
„Tropfen auf dem heißen Stein“
Im Antrag wird zudem gemutmaßt, dass es sich beim 100-Prozent-Haircut bei den vom Land Kärnten behafteten Nachranganleihen in Wahrheit gar nicht um 890 Mio. Euro handelte. 90 Mio. Euro fielen weg, weil sie gar nicht betroffen seien (was mit Beilagen zum Antrag untermauert werden soll). Weitere 150 Mio. Euro müssten von den 890 Mio. Euro abgezogen werden, weil sie im Portfolio der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung stünden - die nicht geschnitten werden kann. Daher sei beim 100-Prozent-Schnitt tatsächlich von 650 Mio. Euro auszugehen, so die drei Parteien.
Darüber hinaus würden das HaaSanG und die danach erfolgte Hypo-Alpe-Adria-Sanierungsverordnung (HaaSanV) durch die Finanzmarktaufsicht - sprich 100-Prozent-Schuldenschnitt - bei von Kärnten landesbehafteten Nachranganleihen „in einem Ausmaß von 890 oder 650 Mio. Euro in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Unverletzlichkeit des Eigentums und Gleichheit vor dem Gesetz eingreifen“, sind sich FPÖ, Grüne und NEOS sowie deren Anwälte weiters einig.
Eine Vermögensverschiebung allein dürfe nicht Zweck einer „Enteignung“ sein. Außerdem handle es sich um einen „Tropfen auf dem heißen Stein“ bei der „unsachlichen Enteignung“, die auch „unionsrechtlich nicht gerechtfertigt“ sei.
„Rechtssicherheit soll geschaffen werden“
„Soweit landesgesetzliche Haftungen des Landes Kärnten durch Bundesgesetz für nichtig erklärt werden, begegnen diese Regelungen auch kompetenzrechtlichen Bedenken.“ Aus Sicht des begleitenden Anwalts der drei Parteien, Schwartz, wird durch die Abbaueinheit „für eine einzelne Bank eine neue abweichende Insolvenzordnung geschaffen“. Mit der Verordnung würden Forderungen und Verbindlichkeiten der Hypo „an dritte Rechtsträger oder den Bund übertragen - ohne näher Determinierungen“. Man gehe auch davon aus, dass es nicht möglich sei, solche Verbindlichkeiten über eine Verordnung zu übertragen.
Im Drittelantrag wird auch daran erinnert, dass seit Inkrafttreten des Schuldenschnitts nach der HaaSanV auch das Land Kärnten wie die Heta beim Landesgericht Klagenfurt geklagt wurde. „Der vorliegende Drittelantrag verfolgt auch das Ziel, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.“ Dabei geht es um 400 Mio. Euro.
Gemeinsames Ziel mit Bayern
Ironischerweise macht mit der Verfassungsklage die Opposition aber mit der BayernLB „gemeinsame Sache“. Auch die frühere Hypo-Eigentümerin stellt die Hypo-Sondergesetze als verfassungswidrig dar. Als Randaspekt zur am Mittwoch eingebrachten BayernLB-Klage gegen die Republik vor dem Wiener Handelsgericht wird auch die Überprüfung der Hypo-Sondergesetze durch den VfGH „angeregt“. Die Hypo-Sondergesetze bilden die Basis für einen Sanierungsbeitrag der BayernLB an der Hypo im Ausmaß von 800 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um Geld, das die Bayern noch in die frühere Hypo steckten.
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