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Einigung „völlig ausgeschlossen“

Der Milliardenstreit der Bayerischen Landesbank (BayernLB) mit der ehemaligen Hypo Alpe-Adria International (jetzt Heta) ist vergangene Woche vor dem Landgericht München nach fast fünf Monaten fortgesetzt worden. Streitpunkt ist ein Kredit der damaligen Hypo-Mutter BayernLB an ihre österreichische Tochter, den die Hypo nicht mehr bedienen will.

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Die BayernLB lehnte eine gütliche Einigung mit ihrer einstigen Österreich-Tochter ab. Eine Einigung sei völlig ausgeschlossen, sagte ein Anwalt der Landesbank. Die Landesbank fordert von der Hypo (bzw. nun von der Republik Österreich als Eignerin) die Rückzahlung von rund 2,3 Milliarden Euro, die sie ihr früher gewährt hatte.

Richterin schlug Vergleich vor

Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz hatte beiden Seiten einen Vergleich nahegelegt, um den langwierigen Streit beizulegen. „Man muss sich irgendwann an einen Tisch setzen“, sagte sie. Statt einer Einigung wird der Tonfall im Prozess aber immer schärfer.

Ein Hypo-Anwalt griff die Richterinnen der Zivilkammer gleich zum Auftakt des Prozesstages in ungewöhnlich harter Form an und warf ihnen vor, sich in dem Fall vollkommen verrannt zu haben. „Ich glaube, Sie haben den Kopf einfach nicht mehr oben und sehen nicht, worum es hier geht“, sagte der Anwalt Daniel Busse. Es gehe der Kammer nur darum, „dieses Ding halbwegs gesichtswahrend“ zu Ende zu bringen. „Diese Übung, die wir hier machen, ist völlig sinnlos.“

Beweisaufnahme läuft

Richterin Lutz reagierte gelassen und rief den Anwalt zur Ordnung. Um die Würde des Gerichts zu wahren, solle er seine Wortwahl überdenken. Einen Antrag auf Verschiebung der Beweisaufnahme lehnte sie ab. Noch bis Freitag sollen Zeugen vernommen werden, darunter auch ehemalige BayernLB-Vorstände wie der amtierende Bankenverbandschef Michael Kemmer.

Der ehemalige BayernLB-Chef Werner Schmidt sorgte am Donnerstag mit seinem starken schwäbischen Dialekt für Probleme. Lutz musste mehrmals nachfragen, ob sie die Zeugenaussage Schmidts richtig verstanden habe. Eigentlich habe sie mehr Sorgen gehabt, einen österreichischen Zeugen richtig zu verstehen, räumte sie ein. „Aber bei Ihnen ist es ein bisschen schwierig für mich.“

„Keine Hinweise darauf, dass etwas nicht stimmt“

Der gebürtige Baden-Württemberger hatte den verhängnisvollen Kauf der Hypo im Jahr 2007 als Chef der BayernLB vorangetrieben. Vor wenigen Wochen war er zu einer Bewährungsstrafe wegen Bestechung verurteilt worden, weil er bei der Übernahme auf Millionenforderungen des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider eingegangen war. Als Zeuge im Zivilprozess zeigte sich Schmidt aber wieder gewohnt selbstbewusst und lieferte sich einen lautstarken Schlagabtausch mit Hypo-Anwalt Busse.

Schmidt betonte, er habe keine Hinweise darauf gehabt, dass die Eigenkapitalsituation der Hypo nicht ausreichend oder Bilanzen gefälscht waren. „Zu dieser Zeit war die HGAA eine der meistgeprüften Banken, die es überhaupt gab. Es gab keinerlei Hinweise oder Vermutungen dass da was nicht stimmen könnte.“

Ex-BayernLB-Chef mit Erinnerungslücken

Der nunmehrige deutsche Bankenverbands- und frühere BayernLB-Chef Michael Kemmer, hat mit Erinnerungslücken an seine Zeit im Aufsichtsrat der Hypo Alpe-Adria Verwunderung vor dem Münchner Landgericht ausgelöst. Er könne sich im Prinzip an fast nichts erinnern, was in Sitzungen stattfand, sagte er als Zeuge im Milliardenstreit zwischen BayernLB und Heta.

Richterin Lutz zeigte sich erstaunt. Sie befrage regelmäßig Zeugen zu Vorgängen, die viele Jahre her sind. „So wenig Erinnerung - das ist ganz selten.“ Kemmer führte das darauf zurück, dass in den meisten Sitzungen nichts Außergewöhnliches vorgefallen sei und stellte klar, es gehe nicht darum, dass er sich nicht erinnern wolle. Mit einem Blick in die damaligen Protokolle half er seinem Gedächtnis dann aber auf die Sprünge.

Bei den Zeugenbefragungen geht es vor allem um die Frage, wie die Hypo Alpe-Adria finanziell ausgestattet war, als sie von 2007 bis 2009 zur BayernLB gehörte. Denn die österreichische Seite argumentiert, dass sie ohne das Geld aus Bayern unter die notwendigen Eigenkapitalvorschriften gefallen wäre und somit nun zu einer Rückzahlungssperre verpflichtet sei.

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