Steuervorteile für Höchstverdiener
Die Industriellenvereinigung (IV) schlägt in ihrem - adaptierten - Steuerkonzept eine Entlastung von insgesamt etwa 15 Mrd. Euro vor - und liegt somit um ein Vielfaches über den Konzepten von ÖGB/AK und ÖAAB (sechs bzw. 5,5 Mrd. Euro). Ein neuer Lohn- und Einkommensteuertarif soll 10,2 Mrd. Euro bringen, die Lohnnebenkosten sollen um 4,7 Mrd. Euro sinken.
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Trotz einer niedrigeren Steuerfreigrenze sollen alle Einkommensbezieher profitieren, versprach IV-Präsident Georg Kapsch am Donnerstag. Die Entlastung des Faktors Arbeit sei der „Kernhebel“ für mehr Wachstum und zur Sicherung der Arbeitsplätze, sagte Kapsch bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.
Mehr Steuerstufen
Zur Reform der Lohn- und Einkommensteuer schlägt das IV-Papier mit dem Titel „FAIRSteuern“ ähnlich den bereits 2012 präsentierten Plänen die Einführung von fünf (statt derzeit drei) Steuerstufen vor. Umgesetzt werden soll das Konzept stufenweise ab 2016 bis zum Jahr 2020.
Die IV will künftig die Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts in den Steuertarif einrechnen. Zur Einbeziehung der Niedrigverdiener sieht das Konzept vor, die derzeit geltende Steuerfreigrenze von 11.000 Euro auf 9.780 Euro zu senken. Damit würde jeder, der brutto über dem Niveau der Mindestsicherung verdient, Steuern zahlen - allerdings mit einem niedrigeren Eingangssteuersatz als derzeit.
Vorteil für Bestverdiener
Denn das IV-Konzept sieht vor, die erste Steuerstufe deutlich zu senken - von derzeit (inklusive 13./14. Monatsgehalt) 32,1 Prozent auf zehn Prozent. Für Einkommensteile ab 16.000 Euro würden künftig 20 Prozent Steuer fällig, ab 35.000 Euro 30 Prozent, ab 70.000 40 Prozent. Der reale Höchststeuersatz von 43,75 Prozent soll beibehalten werden, allerdings erst ab 100.000 Euro brutto gelten (derzeit 70.000 Euro unter Einberechnung des begünstigten 13./14. Monatsgehalts).
Durch die Senkung der Steuerfreigrenze würde zwar auch ein Teil jener Erwerbstätigen, die derzeit aufgrund der niedrigen Einkünfte keine Steuern zahlen, künftig Lohnsteuer bezahlen müssen. Diese sollen aber durch weitere Maßnahmen wie etwa die vorgeschlagene Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel von derzeit zehn auf fünf Prozent entlastet werden - und so insgesamt mehr in der Geldbörse haben. Von der Mehrwertsteuersenkung würden allerdings alle profitieren, nicht nur die niedrigsten Einkommen.
Kappen von Beiträgen für Familien und Wohnen
Ein wesentlicher Eckpunkt im Konzept der IV ist die Reduktion der Lohnnebenkosten. Insgesamt schlagen die Industriellen hier eine Gesamtentlastung von 4,7 Mrd. Euro vor. Die Löwenanteile daran sollen die Senkung des Beitrages zum Familienlastenausgleichfonds von 4,5 auf drei Prozent (1,8 Mrd. Euro), die Streichung des Wohnbauförderungsbeitrages (rund 940 Mio.), die Reduktion der Kommunalsteuer von drei auf zwei Prozent (rd. 920 Mio.) und die Senkung des Dienstgeberbeitrages zur Unfallversicherung um drei Zehntelprozentpunkte (332 Mio.) ausmachen. Die IV erwartet sich davon vor allem wachstumsfördernde Impulse.
Änderungen bei der Mehrwertsteuer
Die vorgesehene Reduktion der Mehrwertsteuer soll eine Entlastung von 944 Mio. Euro bringen. Im Gegenzug sollen Produktgruppen, die dem ermäßigten Steuersatz von zehn Prozent unterliegen, reduziert werden - etwa Steuern auf Pflanzen und Tierfutter. Der ermäßigte Steuersatz von zehn Prozent soll nur noch für Bereiche wie Mieten, Kranken- und Kuranstalten sowie Arzneimittel gelten. Laut IV-Konzept würde das rund 1,4 Mrd. Euro in die Kassen der Finanz spülen.
Kräftige Entlastung für Unternehmer
Eine Reform der Unternehmenssteuern soll diese um 950 Mio. Euro entlasten. Hier wird u. a. ein klares Bekenntnis zur Gruppenbesteuerung gefordert. Ebenfalls vorgesehen ist im IV-Konzept die Streichung von „Bagatellsteuern“ wie etwa der Lustbarkeitsabgabe und Medizinproduktabgabe, die Streichung von Ausnahmen (etwa branchenübliche Pauschalierungen bei der Einkommensteuer).
Ebenfalls erwähnt wird im IV-Papier eine Reform der Grundsteuer, die bis zu 500 Mio. Euro in die Staatskassen spülen soll. Hier schwebt der IV eine Umstellung auf ein System vor, das auf Nutzungsart und Flächengröße abstellt.
„Selbstfinanzierung“ und Reformen
Die Finanzierung der Steuerentlastung soll über ausgabenseitige Reformen erfolgen. Außerdem rechnet die IV mit einer „Selbstfinanzierung“ der Reform in Höhe von rund 2,4 Mrd. Euro bzw. 15 Prozent des veranschlagten Volumens von 15 Mrd. Euro.
Jeweils Einsparungen in Höhe von 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bzw. rund 4,9 Mrd. Euro erwartet die IV von Reformen bei den Pensionen sowie im Verwaltungsbereich. Im Gesundheitsbereich sollen vor allem durch Bürokratieabbau weitere 1,6 Mrd. Euro (0,5 Prozent des BIP) eingespart werden. Ebenfalls rund 1,6 Mrd. Euro erwartet sich die IV durch Einsparungen im Bereich der Förderungen und Subventionen.
Striktes Nein zu Vermögenssteuern
Kapsch sagte dazu, man müsse den Staat zwingen, Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen. Eine Finanzierung über Vermögenssteuern - wie dies das Konzept von ÖGB und AK vorsieht - bezeichnete der Präsident als „absolut undenkbar“. Derartige Maßnahmen seien wachstumshemmend - und außerdem unfair. Wollte man mit Vermögenssteuern die von ÖGB und AK angestrebten zwei Mrd. Euro erzielen, dann würde die Vermögenssteuer zu einer Mittelstandssteuer. Lediglich bei der Grundsteuer könne man sich „etwas vorstellen“, wie Kapsch sagte.
So wie die Entlastung soll nach IV-Plan auch die Gegenfinanzierung in drei Phasen umgesetzt werden. Erster Schritt soll die Pensionsreform sein, die u. a. die Einschränkung frühzeitiger Pensionsformen und eine raschere Anpassung des Frauenpensionsalters umfasst. Die Gesundheitsreform soll ab 2018 greifen, die Verwaltungsreformen und jene bei Förderungen und Subventionen ab 2020.
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