Viele widersprüchliche Aussagen
Oscar Pistorius hat Sportgeschichte geschrieben. Doch nach den Erfolgen des Südafrikaners bei Paralympics und Olympischen Spielen folgte der Absturz. Eine Chronologie der Ereignisse nach den tödlichen Schüssen auf seine Freundin:
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14. Februar 2013: Nach tödlichen Schüssen auf seine Freundin Reeva Steenkamp in der Nacht auf den Valentinstag steht Pistorius unter Mordverdacht.
22. Februar: Pistorius kommt gegen Kaution und Auflagen überraschend frei. Ein Richter kritisiert Staatsanwaltschaft und Polizei: Es gebe keine klaren Beweise für eine vorsätzliche Tat. Aber auch Pistorius’ Aussage sei widersprüchlich.
3. März 2014: Der Prozess beginnt in Pretoria. Pistorius beteuert erneut seine Unschuld.
10. März: Bei der Aussage des Pathologen, der Steenkamps Leiche obduziert hat, bricht Pistorius zusammen und übergibt sich.
26. Mai: Der Angeklagte wird auf Anordnung des Gerichts Tagespatient in der Psychiatrie. Die bis zum 20. Juni dauernde Beobachtung soll Aufschluss über die Schuldfähigkeit geben. Eine Psychiaterin hat Pistorius eine Angststörung bescheinigt.
30. Juni: Pistorius ist laut psychiatrischen Gutachtern voll schuldfähig. Der Staatsanwaltschaft verliest die Expertisen in Auszügen in der Verhandlung.
8. Juli: Die Beweisaufnahme wird abgeschlossen. Insgesamt haben Anklage und Verteidigung 36 Zeugen aufgeboten.
7./8. August: Im abschließenden Plädoyer erneuert der Chefankläger seinen Mordvorwurf, der Verteidiger fordert einen Freispruch.
11. September: Das Urteil über Pistorius wird gesprochen - die Richterin schließt Mord und Totschlag aus. Am Nachmittag wird die Urteilsverkündung vertagt.
12. September: Pistorius wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen und wegen zweier weiterer Verstöße gegen das Waffenrecht freigesprochen.
13. Oktober: Die Verhandlung über das zu verhängende Strafausmaß beginnt. Bei einer möglichen Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis argumentieren Pistorius’ Anwälte, auch eine milde Strafe - etwa drei Jahre Hausarrest - sei genug.
21. Oktober: Richterin Thokozile Masipa verkündet das Strafausmaß. Pistorius muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Für den fahrlässigen Gebrauch einer Waffe in einem anderen Fall verhängt sie außerdem drei Jahre Haft auf Bewährung gegen den ehemaligen Sportstar. Er wird anschließend sofort ins Gefängnis gebracht.
13. März 2015: Pistorius muss sich in einem Berufungsverfahren dem Vorwurf des Mordes stellen, wie Richterin Masipa mitgeteilt hat.