Verwunderung auch in Deutschland
Spätestens nach dem ersten Prozesstag Anfang Juni hat der Prozess gegen einen deutschen Demonstranten beim Akademikerball medial große Wellen geschlagen. Josef S., der im Jänner in U-Haft genommen worden ist, beteuert seine Unschuld.
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Die Anklage, vertreten von Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter, warf dem 23-Jährigen vor, am 24. Jänner bei den Demonstrationen gegen den Ball der Burschenschafter als Mitglied des Schwarzen Blocks an Ausschreitungen beteiligt gewesen zu sein. Ein Enthaftungsantrag wurde bei der ersten Verhandlung vom Gericht abgelehnt - vor allem das sorgte für scharfe Kritik.
Zivilpolizist als Hauptbelastungszeuge
Hauptbelastungszeuge war ein Polizist. Er habe die Demo in Zivil beobachtet, S. sei dabei als Rädelsführer aufgetreten, habe Steine und andere Gegenstände auf Beamte geworfen und unter anderem Scheiben eingeschlagen und eine Rauchbombe geworfen. Der Polizist filmte mit seinem privaten Handy ein Video, das laut seinen Angaben den Angeklagten zeigt, der verbale Anweisungen an andere Demonstranten erteilt.
Eine Stimmanalyse zeigte aber, dass das eine Falschannahme war. Auch eine Auswertung der Handydaten gab keinen Hinweis auf telefonische Kommandos während der Demo.
Was passierte mit dem Mistkübel?
Zudem wurden Bilder vorgebracht, die S. beim Hantieren mit einem Mistkübel zeigten. Allerdings zeigte ein ORF-Video nur, dass der Deutsche den umgefallenen Mistkübel aufstellt. Was weiter damit passiert, ist nicht zu sehen - und auch keiner der vielen befragten Zeugen kann das bisher vor Gericht beschreiben. Was wer mit dem Mistkübel machte, war einer der zentralen Punkte des zweiten Prozesstages am Montag. Hier stellten sich aber keine großen Erkenntnisse ein.
Überhaupt konnte keiner der anderen Zeugen bestätigen, S. bei einer strafbaren Handlung beobachtet zu haben - obwohl S. mit einem auffälligen Schriftzug auf seiner Jacke an der Demonstration teilnahm. Auch ein Gutachten, ob Spuren einer gezündeten Rauchbombe an der Kleidung des Angeklagten festgestellt wurden, lieferte keine eindeutig be- oder entlastenden Hinweise: An einem Handschuh wurden drei Nitritpartikel entdeckt, die könnten aber auch von einer Kontamination stammen - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
Deutsche Presse sieht „kafkaeske Ausmaße“
Der kritischen Berichterstattung in heimischen Medien haben sich auch deutsche angeschlossen - und diese zeichnen kein rühmliches Bild der heimischen Justiz. „Josef, der Sündenbock“ titelte das ZDF vergangene Woche seinen Beitrag darüber. Tenor: Der Fall solle Deutsche davor abschrecken, nach Wien zu kommen, um zu demonstrieren. Auch die Eltern des Studenten aus Jena kommen in dem Bericht zu Wort und beteuern, den Aussagen ihres Sohnes, wonach er unschuldig ist, zu glauben.
Die „Stuttgarter Zeitung“ schreibt von einem „Bauernopfer“ der Justiz, von einem Prozess mit „kafkaesken Ausmaßen“ die „Süddeutsche Zeitung“. Und die deutsche Presse wunderte sich auch, wieso nach der Randale nur ausgerechnet ein Demonstrant angeklagt wurde. Am Freitag wurde dann bekannt, dass auch eine zweite Person vor Gericht muss.
Dass die Berichterstattung emotional ist, erklärt sich freilich auch damit, dass es nicht nur ein „normaler“ Strafprozess ist, sondern einer, der politisch aufgeladen ist: Eine linke Demonstration gegen den FPÖ-Burschenschafterball erregt naturgemäß die Gemüter. Je nach ideologischer Sichtweise ist entweder von „gewaltbereiten Linken“ oder „Zivilcourage gegen eine rechtsextreme Veranstaltung“ die Rede.
Rückendeckung aus der Heimatstadt
Rückendeckung bekam der Student aus Jena. Die Stadt hat ihm jüngst ihren mit 1.000 Euro dotierten Preis für Zivilcourage zuerkannt - stellvertretend nahm seine Schwester die Auszeichnung entgegen. „Möge dieser Preis ihn stärken“, sagte Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD). In der Universitätsstadt haben sich Unterstützergruppen gebildet, und es wird Geld für die Prozesskosten gesammelt.
In Österreich gab es unter anderem Kritik von Amnesty-International-Generalsekretär Heinz Patzelt. Die Verlängerung der U-Haft aufgrund von „winzigen“ Beweisen sei „menschenrechtlich in höchstem Maße bedenklich“ sagte Patzelt im Juni gegenüber dem „Standard“. Auch sei er „sprachlos“ angesichts der technischen Pannen der Polizei: Mit Privathandys zu filmen sei bei Dunkelheit ungeeignet. Und er kritisierte, dass sich die drei Zivilpolizisten beim Einsatz immer wieder aus den Augen verloren.
Polemische Anklage?
Kritisiert wurde aber auch die Wortwahl der Anklage: Wie der „Falter“ berichtete, ist in der Anklageschrift von „Chaoten" zu lesen, die sich „zusammengerottet“ hätten. Im Eröffnungsplädoyer war von einem „Krieg“ die Rede.
In einem Gastkommentar in der „Presse“ schrieb der Richter Oliver Scheiber von „Polemik und Dramatisierung“. In Behördenakten hätten solche Formulierungen nichts verloren, und: „Der Begriff des ,Demonstrationssöldners‘ denunziert und verhöhnt das Grundrecht.“
Und Kritik gab es auch an dem Vorwurf des Landfriedensbruchs: Das sei eigentlich totes Recht gewesen, bis man den Tatbestand für den Umgang mit Ausschreitungen von Hooligans reaktivierte. Bestraft werde eigentlich die „bloße Anwesenheit an einem Ort bzw. Zugehörigkeit zu einer Gruppe“, so Scheiber.
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