Unpässlich auf der Felseninsel
Der Zivilprozess zwischen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seinem ehemaligen Steuerberater Peter Haunold ist vorerst geplatzt. Das Handelsgericht (HG) hat die für Montag, Dienstag und allenfalls Mittwoch anberaumten Verhandlungstermine abgesagt. Der Grund: Grasser sitzt laut dem Attest eines italienischen Kinderarztes mit einer Lungenentzündung auf Capri.
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Der Richter hätte mit der Befragung des Klägers Grasser starten wollen, am Dienstag wäre Haunold an der Reihe gewesen. Einen neuen Termin gibt es noch nicht, hieß es am Freitag. Der Prozessbeginn könnte sich jedoch laut HG bis in den Herbst verschieben.
Grasser fühlt sich schlecht beraten
In dem von Grasser angestrengten Zivilverfahren gegen Haunold bzw. dessen Kanzlei Deloitte geht es um ein internationales Firmen-und Stiftungskonstrukt, dessentwegen Grasser im Visier der Justiz steht. Die Ermittlungsbehörde verdächtigt Grasser der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, was der frühere Finanzminister stets vehement zurückgewiesen hat.
Er verklagte Haunold auf Schadenersatz, da dieser ihm die Konstruktion vorgeschlagen habe. Deloitte bringt dagegen vor, Grasser sei vom vorgeschlagenen Konzept eigenmächtig abgewichen. Grasser droht Berichten zufolge eine Strafe von rund 15.000 Euro sowie eine Nachzahlung über 5 Millionen Euro. Sollte sich der Vorwurf des Abgabenbetrugs erhärten, könnte er theoretisch sogar ins Gefängnis wandern müssen.
Keine Schweigepflicht für Haunold
Der Zivilprozess könnte für das gegen Grasser anhängige Steuerstrafverfahren Erhellendes bringen. Im Gegensatz zum Strafverfahren unterliegt Grassers ehemaliger Steuerberater nämlich im HG-Verfahren nicht der Verschwiegenheitspflicht. Haunold darf reden, um sich als Beklagter überhaupt verteidigen zu können.
Genau das ist Deloitte entschlossen zu tun. Man wolle sich endlich gegen die „haltlosen Anschuldigungen“ Grassers zur Wehr setzen und finde es schade, dass der Zivilprozess vertagt wurde, so die Kanzlei am Freitag. „Wir wollten eigentlich endlich unsere Position darlegen, da wir im Zivilverfahren nicht der Verschwiegenheit unterliegen“, so Deloitte-Partner Harald Breit. Eine von Grasser angestrebte Ruhendstellung lehnt man „kategorisch“ ab.
Kürzlich hat sich Grassers Anwalt in Strafsachen, Manfred Ainedter, an Deloitte gewandt und angefragt, ob man den Zivilprozess gegen den Steuerberater ruhend stellen könnte, erzählte Breit von Deloitte der APA. „Deloitte hat das kategorisch abgelehnt. Entweder Herr Grasser zieht die Klage zurück, oder der Prozess wird ausgetragen.“
Böhmdorfer sieht anderen Grund für Vertagung
Im Zivilprozess wird Grasser jedoch nicht von Ainedter, sondern vom früheren FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer, vertreten. Böhmdorfer indes ist davon überzeugt, dass der Grund für die Vertagung nicht die Erkrankung seines Mandanten sei, sondern ein neuer Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG), laut dem Deloitte nach Jahren den sogenannten Handakt zum Klienten Grasser herausrücken müsse, wie der Anwalt gegenüber der APA sagte.
Die Vermutung kann Deloitte nicht nachvollziehen. Ja, es gebe einen OLG-Beschluss, wonach Deloitte den „Handakt“ zu seinem früheren Klienten Grasser herausrücken müsse, sagte Breit. Deloitte hätte im Zivilprozess aber ohnehin aus dem Handakt zitiert. „Da steht kein Geheimnis drin.“
Für Böhmdorfer ist allerdings klar: „Wenn der Akt auf dem Tisch liegt, wird bewiesen werden, dass nicht Grasser für die Steuerkonstruktion verantwortlich war.“ Er, Böhmdorfer, habe jedenfalls beim Gericht keinen Vertagungsantrag gestellt. Das HG begründete die Vertagung damit, dass nun der geplante Verhandlungsablauf, nämlich die Einvernahme Grassers am Montag, nicht mehr möglich sei.
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