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Frage der Interpretation

Die Milliardenhaftungen des Landes Kärnten für die Hypo Alpe-Adria sind teils EU-rechtswidrig und können daher nicht als Argument gegen eine Insolvenz der seit 2009 notverstaatlichten Bank verwendet werden. Diese Meinung vertritt der Europarechtler Stefan Griller von der Uni Salzburg.

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Griller erklärte in einem Pressegespräch gemeinsam mit NEOS-Budgetsprecher Rainer Hable, die Haftungen Kärntens, die in der von der EU-Kommission der heimischen Bundesregierung für Hypo-Beihilfen eingeräumten Übergangsfrist um 13,9 Mrd. Euro geklettert seien, habe das Bundesland teils unerlaubt übernommen. In welchem Ausmaß davon Beträge auch heute noch wirksam seien, lasse sich nicht genau feststellen, sagte der Europarechtsexperte, es gehe aber „in die Milliarden“.

Problem der „neuen Verbindlichkeiten“

Eine EU-Rechtswidrigkeit von Landeshaftungen für ab 2003 neu aufgelaufene Verbindlichkeiten der Kärntner Hypo steht für den Uniprofessor deshalb außer Frage, da „der allerüberwiegendste Teil“ davon „völlig neue Verbindlichkeiten“ gewesen seien, die mit früheren nichts zu tun gehabt hätten.

Immerhin, so Griller, habe die Hypo plötzlich mit einem veränderten Geschäftsmodell (Stichwort Balkan-Expansion) und einer Vervielfachung ihres Geschäftsvolumens aufgewartet. Dadurch sind ja auch die Verbindlichkeiten der Hypo Alpe-Adria Bank International AG wie bekannt von 2004 bis 2006 von 10,8 auf 24,7 Mrd. Euro explodiert, womit sich die Kärntner Haftungen um 13,9 Mrd. Euro erhöhten.

Finanzminister segnete Aus für Landeshaftungen ab

Im Kern geht es nach Angaben des Rechtsexperten um die Interpretation eines Satzes im Schreiben der EU-Kommission aus dem Jahr 2003. Das Finanzministerium in Wien hatte - nach einem 2002 von Brüssel eingeleiteten Aufsichtsverfahrens gegen Österreich, um Bankenhaftungen öffentlicher Gebietskörperschaften als beihilfenrechtswidrig abzuschaffen - einem Aus für Landeshaftungen zugestimmt.

In einem formlosen Schreiben gestand die EU-Kommission Österreich eine Übergangsfrist von 2. April 2003 bis 1. April 2007 zu - in dieser Zeit „kann die Ausfallshaftung für neu eingegangene Verbindlichkeiten aufrechterhalten bleiben“, zitierten Griller und Hable aus dem Brüsseler Papier. Dennoch sei auch nach diesem Zeitpunkt in der Praxis so getan worden, als könnte man weiterhin „auf Teufel komm raus“ neue Verbindlichkeiten eingehen, kritisierte Griller. Das sei „ein eklatanter Missbrauch der Übergangsbestimmung“ gewesen. Die Politik habe da „nicht genau genug hingeschaut“.

Sondergesetz macht Sachlage komplizierter

Auch durch das Hypo-Sondergesetz seien „die Nichtigkeit der Haftung und eine Insolvenz nicht vom Tisch“, so Griller. Denn das Beihilfenverbot gehe auf Nachfolgegesellschaften über, allerdings werde die Thematik durch das Gesetz ungleich komplizierter. Zum „Haircut“ selbst sprach der Uniprofessor von einer „Ungleichbehandlung von Hypo-Gläubigern“, bei der man sich „die Nachteile daraus hätten sparen können“ - nämlich „wenn man sagt, eine vernünftige Variante ist eine Insolvenz“.

Ob sich die Klagsposition für Gläubiger, die um ihr Geld umfallen, durch seine neuen Erkenntnisse verbessere oder nicht, lasse sich „nicht sehr einfach beantworten“, räumte der Jurist ein.

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