Fischer: „Nicht so einfach unterschreiben“
Am Dienstag wollen die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP im Nationalrat das umstrittene Sondergesetz zum Abbau der notverstaatlichten Hypo Alpe-Adria beschließen. Für die Steuerzahler hat das Gesetz milliardenschwere Konsequenzen - vier bis 15 Milliarden Euro könnte sie der Abbau kosten. Heftige Kritik kam vor dem Beschluss noch einmal aus der Opposition.
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Die Grünen lehnen das geplante Sondergesetz zur Hypo weiterhin ab und pochen auf eine geordnete Insolvenz mit Gläubigerbeteiligung. Das wäre das „wesentlich bessere Instrument“ zum Schutz der Steuerzahler, sagte der stellvertretende Klubchef Werner Kogler am Montag bei einer Pressekonferenz.
„Alle anderen bleiben völlig ungeschoren“
Es sei „nie zu spät“, „die Welt ist nicht alternativenlos“: Kogler forderte weiterhin eine andere als die derzeit von den Regierungsparteien geplante Lösung mittels Sondergesetz. Er sprach von einem „kleinen Versuch“ und einer Enteignung: „Alle anderen bleiben völlig ungeschoren“, ortete er außerdem Gleichheitswidrigkeit.
Kogler verwies auf Bundespräsident Heinz Fischer, der die Möglichkeit habe, das Gesetz „länger nicht zu unterschreiben“. Der Nationalrat soll daher ein Insolvenzrecht für Bundesländer beschließen, wo etwa die Versorgungseinrichtungen ausgenommen werden. Kogler zeigte sich „verärgert, dass das noch nicht geschehen ist“.
Der Abbau der Hypo
Grundsätzlich wird die Kärntner Hypo in eine Gesellschaft überführt, die das Vermögen der Bank geordnet abbauend verwaltet. Angesiedelt ist diese unter einer Holding im Finanzministerium. Ihre noch vorhandenen Besitztümer werden dann nach und nach verkauft werden - mit Verlust. Nachranggläubiger mit Kärntner Landeshaftung werden einem Kapitalschnitt unterzogen.
Spindelegger verteidigt Lösung
Vizekanzler und Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) verteidigte am Dienstag einmal mehr das Sondergesetz. Die Risiken wären bei einer Insolvenz unkalkulierbar gewesen, so Spindelegger. Er räumte ein, dass das Sondergesetz einen Eingriff in die Rechte der Nachranggläubiger darstellt. Der Steuerzahler trage die Kosten dadurch nicht alleine.
Ob dem Beschluss im Nationalrat alle ÖVP-Abgeordneten zustimmen werden, ließ er offen. Es habe jedenfalls eine intensive Diskussion im ÖVP-Klub gegeben, und er gehe davon aus, dass die Vorbehalte ausgeräumt wurden. In der Klubsitzung sei intensiv über die Lösungsvarianten gesprochen worden. „Ich gehe davon aus, dass die Aussprache gut war, um Vorbehalte auszuräumen“, so Spindelegger. Ob nun alle Mandatare seiner Fraktion das Gesetz auch beschließen, blieb offen.
Fischer will Rat von Juristen
Fischer hatte sich bereits am Wochenende skeptisch zu dem Sondergesetz geäußert. Er werde es „ganz bestimmt nicht so einfach unterschreiben“. Er werde das geplante Gesetz, das einen Schuldenschnitt von Nachranganleihen trotz Landeshaftung vorsieht, noch sorgfältig mit Juristen besprechen. Denn „dass dieses Gesetz etwas ist, worüber man mit Recht sehr sorgfältig diskutieren muss, ist klar“, so Fischer in der ORF-„Pressestunde“.
Prinzipiell ortete das Staatsoberhaupt aber im geplanten Gesetz einen praktikablen „Mittelweg“ zwischen einem Konkurs, der die schlechteste Möglichkeit dargestellt hätte, und der Anstaltslösung, bei der die Steuerzahler alleine alle Kosten hätten schultern müssen, wie Fischer am Sonntagvormittag im Fernsehen andeutete.
Grüne fordern geheime Abstimmung
Kogler forderte eine geheime Abstimmung über das Gesetz am Dienstag, da es auch in den Fraktionen der Regierungsparteien Skeptiker gebe. Lehnten SPÖ und ÖVP diesen Antrag ab, würde es zu einer namentlichen Abstimmung kommen, meinte Kogler. Offen ist, ob die Grünen zum Abschluss der Nationalratssitzung am Donnerstag einen weiteren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Hypo einbringen. Das hängt davon ab, ob es bis dahin eine Einigung auf ein neues Verfahrensrecht zum U-Ausschuss gibt. Kogler zeigte sich aber ohnehin überzeugt, dass es zu einem Hypo-U-Ausschuss kommen werde - ob mit oder ohne neue Verfahrensordnung, denn der Druck der Bevölkerung sei enorm.
Gutachten: Kärntner Haftungen rechtswidrig?
Für Aufregung sorgte am Montag auch ein neues Rechtsgutachten des Salzburger Verfassungsrechtlers Stefan Griller, das dieser auf einer Pressekonferenz von NEOS präsentierte. Nach Grillers Meinung haben die Haftungen des Landes Kärnten für Hypo-Schulden in der Höhe von fast 14 Milliarden Euro rechtlich nie existiert, da sie EU-Recht widersprächen. In welchem Ausmaß davon Beträge auch heute noch wirksam seien, lasse sich nicht genau feststellen, meinte der Europarechtsexperte, es gehe aber „in die Milliarden“.
Eine EU-Rechtswidrigkeit von Landeshaftungen für ab 2003 neu aufgelaufene Verbindlichkeiten der Kärntner Hypo steht für den Uniprofessor deshalb außer Frage, da „der allerüberwiegendste Teil“ davon „völlig neue Verbindlichkeiten“ gewesen seien, die mit früheren nichts zu tun gehabt hätten. Die beiden Regierungsparteien hatten die Landeshaftung stets als eine Begründung gegen eine Insolvenz der Bank ins Treffen geführt, da in diesem Falle dem Land der wirtschaftliche Zusammenbruch drohe.
NEOS-Ruf nach U-Ausschuss
Für NEOS Grund genug, umso lauter einen Untersuchungsausschuss zur Causa zu fordern. Angesichts der vorliegenden Expertise breche „die Argumentation von SPÖ und ÖVP für die Notverstaatlichung und gegen die Insolvenz endgültig zusammen“, so Budgetsprecher Rainer Hable. Mit der Einschätzung des Europarechtlers gehe „eine juristische Bombe hoch“, und es platze eine politische. Denn bisher seien ja die Kärntner Landeshaftungen „das Fundament der Argumentation der SPÖ/ÖVP-Regierung gewesen“, nämlich „für die Rechtfertigung der sogenannten Notverstaatlichung 2009, gegen eine Insolvenz und für die Errichtung einer Abbaugesellschaft 2014“.
Warnung von IWF
Kritik hatten davor bereits Ratingagenturen, Großbanken, Versicherungen, der Internationale Währungsfonds (IWF) und der Europäische Bankenverband geäußert. Sie stoßen sich vor allem an der Tatsache, dass das Gesetz die garantierten Haftungen des Landes Kärntens für Nachranganleihen für nichtig erklärt. Es geht um Papiere im Wert von fast 900 Mio. Euro. Die Gläubiger würden dabei trotz Haftung des Landes durch die Finger schauen - das schädige das Anlegervertrauen, warnte etwa der IWF.
Verfassungsjurist Heinz Mayer zweifelt an der Verhältnismäßigkeit des Eigentumseingriffes, der „allein der Entlastung des Bundeshaushalts ohne Rücksicht auf die Interessen der Gläubiger“ diene, berichtete „Der Standard“ (Mittwoch-Ausgabe). „Zweifellos“ würde ins Eigentumsrecht eingegriffen.
Kopf: „Beste von unattraktiven Lösungen“
Verteidigt hatte am Montag das geplante Gesetz der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (ÖVP). Er habe Verständnis für den Zorn der Menschen angesichts eines Schadens, der „ausgehend von Kärnten“ angerichtet worden sei, sagte Kopf im Ö1-Morgenjournal. Das Hypo-Gesetz sei aber der Versuch, nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Nachranggläubiger in die Verantwortung zu nehmen. Es sei die „beste von unattraktiven Lösungen“ - mehr dazu in oe1.ORF.at.
Kein Thema bei Euro-Gruppe
Das Hypo-Sondergesetz war offenbar kein Thema beim Treffen der Euro-Gruppe. Nachdem Finanzminister Spindelegger bereits beim letzten Treffen betont hatte, entgegen der damaligen Ankündigung seines deutschen Amtskollegen Wolfgang Schäuble nicht darauf angesprochen worden zu sein, berichtete ÖVP-Finanzstaatssekretär Jochen Danninger am Dienstag Gleiches von der Euro-Gruppe. „Es war ja gestern mein erstes Zusammentreffen. Ich habe heute noch (beim EU-Finanzministerrat, Anm.) Gelegenheit, mich allen vorzustellen. Aber keiner meiner Kollegen ist in dieser Frage auf mich zugekommen“, so Danninger.
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