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Datenspeicherung nur anlassbezogen

Im Justizministerium wird überlegt, wie auch ohne Vorratsdatenspeicherung bei der Verfolgung schwerer Straftaten auf Kommunikationsdaten zurückgegriffen werden kann. Eine Möglichkeit wäre das „Quick Freeze“-Verfahren, sagte Sektionschef Christian Pilnacek am Freitag zur APA.

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Das Verfahren ist die gezielte Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten eines begrenzten Nutzerkreises bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts. Dabei wird den Unternehmen die Datensicherung nur für einen konkreten Anlass und bestimmte Kunden aufgetragen. Bei der Vorratsdatenspeicherung wurden die Daten aller Handy- und Festnetztelefonate sowie Internetaktivitäten für sechs Monate gespeichert.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe in der mündlichen Begründung seines Urteils gegen die Vorratsdatenspeicherung relativ stark betont, dass bei der Vorratsdatenspeicherung die Delikte vom Schweregrad her nicht ausreichend bestimmt und auch nicht ausreichend individualisiert sind, so Pilnacek. Vielleicht könne man auch hier für eine neue Regelung anknüpfen. Aber es sei, auch wenn die schriftliche Ausfertigung noch nicht vorliegt, davon auszugehen, „dass eine wie immer auf Vorrat abstellende Speicherung nicht zulässig ist“.

Ministerium wartet Urteil ab

Man müsse das schriftliche Urteil abwarten, um zu sehen, ob es „noch denkbar ist, eine Regelung verfassungskonform auszugestalten“, so Pilnacek weiter. Auch für die Frage, wie sich die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf derzeit laufende Verfahren auswirkt, müsse man das schriftliche Erkenntnis abwarten, so Pilnacek.

Er gehe „vorläufig“ davon aus, dass die Aufhebung nicht rückwirkend gilt, sagte Pilnecek, dass also Vorratsdaten, die zum Zeitpunkt der Aufhebung schon rechtskräftig Bestandteil des Aktes sind, in diesem Strafverfahren noch verwendet werden dürfen. Die Löschung der bisher gespeicherten Vorratsdaten liege bei den Unternehmen. Nach Inkrafttreten des Erkenntnisses könnten sie alle (nicht mehr etwa für die Verrechnung nötigen) Daten löschen, so Pilnacek.

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