Ministerien wollen Urteil analysieren
Justizminister Wolfgang Brandstetter will die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) „selbstverständlich akzeptieren“. Gemeinsam mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) will er nun nach neuen Möglichkeiten bei der Kriminalitätsbekämpfung suchen. SPÖ-Vertreter und Opposition begrüßten das VfGH-Urteil.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Bei schwerster Kriminalität wie Mord werde man sich überlegen müssen, wie man Sicherheitsbehörden und Justiz auch künftig eine effektive Strafverfolgung „auch durch Rückgriff auf gespeicherte Telekommunikationsdaten“ ermöglicht, sagte Brandstetter am Freitag.
Basis dafür sei die noch nicht vorliegende schriftliche Ausfertigung der VfGH-Entscheidung. Diese werde dann von den Justizexperten genau analysiert, kündigte Brandstetter in einem Statement gegenüber der APA an. Er habe, so der Justizminister, immer gesagt, dass es „naturgemäß nicht leicht ist, in diesem sensiblen Bereich die richtige Balance zu finden, denn es geht einerseits um die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und die notwendige Aufklärung schwerer Straftaten und andererseits um das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre“.
Mikl-Leitner verteidigt VDS
„Das ist ein ganz klares Erkenntnis des VfGH und ist dementsprechend natürlich auch umzusetzen“, kündigte Mikl-Leitner gegenüber der APA an. Sie will die schriftliche Ausfertigung des Urteils abwarten und diese im Detail analysieren. Klar sei aber, dass die Vorratsdatenspeicherung „kein Selbstzweck ist, sondern der Sicherheit der Menschen in Österreich gedient hat“, so Mikl-Leitner. „Viele schwerkriminelle Straftaten konnten mit ihrer Hilfe geklärt werden.“
Die Innenministerin will nach neuen Wegen der Kriminalitätsbekämpfung suchen: „Ich bin mit dem Justizminister einer Meinung, dass ausreichende Ermittlungsbefugnisse zur Verfolgung von Schwerkriminellen einfach notwendig sind.“ Dazu soll es nun Analysen und Expertengespräche geben.
Der für die Umsetzung des Urteils zuständige Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler, will das Urteil „selbstverständlich“ akzeptieren. Es würden nun die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, damit das Vorgehen der Sicherheitsbehörden mit der Entscheidung des VfGH vereinbar sei. „Wir müssen aber auch im Detail analysieren, welche Auswirkungen sich auf die Sicherheit der Menschen in Österreich aufgrund der geänderten Gesetzeslage ergeben.“
SPÖ und Opposition erfreut
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zeigte sich erfreut, man müsse sich nun die Entscheidung auch im Lichte der stark restriktiven Vorgaben des EuGH ansehen, so Jarolim. Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ), von jeher „keine glühende Verfechterin“, sieht ihre Skepsis bestätigt. Ob eine Nachfolgeregelung nötig ist, müssten Innen- und Justizressort entscheiden; die Vorratsdatenspeicherung „in dieser Form ist jedenfalls vom Tisch“.
Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser, der die Klage auch unterstützt hatte, bezeichnete das Urteil als „Riesenerfolg für die Grundrechte“ und Niederlage für die Regierung in ihrer „Gier“ nach Daten. Er verlangte eine Entschuldigung der Regierung bei den Bürgern. Solche Überwachungsmaßnahmen seien auf jeden fall abzulehnen, meinte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Der FPÖ-Telekommunikationssprecher Gerhard Deimek sagte, nun müsse sichergestellt werden, dass die im Zuge der VDS erhobenen Daten auch wirklich gelöscht werden. Auch NEOS und Team Stronach zeigten sich erfreut über das Urteil.
Wirtschaft fürchtet neue Begehrlichkeiten
Günther Singer, Obmann des Fachverbandes Telekom/Rundfunk in der Wirtschaftskammer Österreich, sieht in dem Urteil ein „klares Signal“ an den Gesetzgeber, „das Thema nicht wieder aufzugreifen“. Das Ende für die Vorratsdatenspeicherung dürfe nicht zur Ausweitung anderer Befugnisse der Sicherheitsbehörden führen: „Diesbezüglich ist nach wie vor Wachsamkeit geboten.“ Der Verband der heimischen Internet Service Provider (ISPA) ist „zuversichtlich, dass auch der Gesetzgeber dieses Urteil respektiert und von einer neuerlichen Einführung der Vorratsdatenspeicherung Abstand nimmt“.
Auch die Rechtsanwälte gratulierten dem VfGH zu der „mutigen Entscheidung“ - habe sich die Politik, darunter auch Brandstetter, doch noch vor kurzem pro Vorratsdatenspeicherung geäußert. Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), hofft nun auf ein Umdenken der Politik, „dass man sich von solchen Maßnahmen endgültig verabschiedet“. Konkret forderte er gegenüber der APA, alle seit 9/11 verschärften Regeln von Experten evaluieren zu lassen. Jedenfalls sei es erfreulich, dass die Vorratsdatenspeicherung „Geschichte ist“.
„Hocherfreut“ über das VfGH-Urteil war auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC). Präsident Fred Turnheim verwies in einer Aussendung aber auf andere Bedrohungen der Pressefreiheit und bekräftigte die Absicht, das Sicherheitspolizeigesetz beim VfGH zu bekämpfen.
Links: