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FPÖ und NEOS dagegen

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Team Stronach ist am Donnerstag im Nationalrat die Einschränkung der sogenannten Luxuspensionen im staatsnahen Bereich beschlossen worden. Angenommen wurde auch der rot-schwarze Abänderungsantrag, wonach eine Sonderpension künftig nicht höher als die doppelte Höchstbeitragsgrundlage sein darf.

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Solch eine Sonderpension darf künftig nicht höher als die doppelte Höchstbeitragsgrundlage sein. Ist sie allerdings schon vereinbart, kann sie das 3,5-Fache der Höchstbeitragsgrundlage betragen. Die doppelte Höchstbeitragsgrundlage läge derzeit bei 9.060 Euro, die dreieinhalbfache bei 15.855 Euro. Die Einschränkung auf diese Werte gilt nur für Sonderpensionen. Das heißt, allfällige zusätzliche Ansprüche aus der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG etc.) können uneingeschränkt dazu bezogen werden.

Bezieher zur Kasse gebeten

Betroffen von der Neuregelung werden auch jene sein, die bereits eine Sonderpension beziehen. Bei ihnen werden Pensionssicherungsbeiträge erhöht bzw. neu eingezogen, die zwischen fünf und 25 Prozent liegen. Die fünf Prozent wirken für Pensionsanteile ab einem Ruhensbezug über der Höchstbeitragsgrundlage (4.530 Euro). Der Höchstabzug fällt ab der dreifachen Höchstbeitragsgrundlage (13.590 Euro) an. Dazwischen gibt es zwei weitere Stufen mit Abzügen von zehn bzw. 20 Prozent.

Rund 9.600 Betroffene

Mit einem Abänderungsantrag wurde zuletzt auch noch eine Durchrechnung bei Nationalbank-Pensionen der Dienstordnungen I und II etabliert. Insgesamt sind laut Sozialministerium 27 Institutionen von den Neuregelungen erfasst - von der Nationalbank über die Kammern und die Sozialversicherung bis hin zum ORF. Etwa 9.600 Personen sind von den Änderungen betroffen.

Die Länder sind quasi eingeladen, die Vorgaben des Bundes nachzuvollziehen. Derzeit denken aber nur die Steiermark, Kärnten, das Burgenland und Oberösterreich daran, die Regeln des Bundes zu übernehmen. Die anderen Länder wollen eigene Wege beschreiten bzw. halten ihre Regelungen für ausreichend.

Hundstorfer erwartet viele Prozesse

FPÖ und NEOS gegen den Rest des Nationalrats lautete das Match bei der Debatte zur Einschränkung der „Luxuspensionen“. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) verteidigte ebenso wie ÖVP, Grüne und Team Stronach das Vorhaben. Hundstorfer hob die Erstmaligkeit dieses Schritts hervor. „Die Vergangenheit ist aufgeräumt“, betonte er. Er bedankte sich bei all jenen, die sich an der Gesetzwerdung beteiligt hatten.

„Ich weiß, dass das ein Gesetz ist, mit dem niemand von uns Lorbeeren ernten wird. Den Betroffenen ist es zu viel, den anderen zu wenig.“ Fakt sei aber, dass es erstmals eine Obergrenze für die Sonderpensionen gebe. Es sei noch viel Emotion und „ein Packl Prozesse“ zu erwarten. Er hoffe auf Solidarität, „wenn wir den einen oder anderen verlieren“, so der Minister.

Grüne verteidigen Zustimmung

Die grüne Sozialsprecherin Judith Schwentner verteidigte einmal mehr, warum ihre Fraktion dem Gesetz die Verfassungsmehrheit verschaffte. Wer nicht mitstimme, bleibe dem alten System der Luxuspensionen treu. Die Grünen hätten bewirkt, dass die Geltung des Gesetzes von drei auf 27 Bereiche ausgeweitet wurde, und auch die Obergrenze konnte von rund 18.000 auf immer noch zu hohe 9.000 Euro gesenkt werden. Umgefallen seien daher nicht die Grünen, sondern die FPÖ, so Schwentner.

Auch August Wöginger (ÖVP) unterstrich die Erstmaligkeit des Gesetzes. Die FPÖ habe sich in den Verhandlungen wie üblich „vertschüsst“, um nun populistisch agieren zu können. Waltraud Dietrich (Team Stronach) sah den ersten Schritt eines langen Wegs, verlangte aber per Antrag die vollständige Pensionsharmonisierung.

FPÖ: Unhaltbares System bleibt

Für die FPÖ wiederholte Generalsekretär Herbert Kickl die Fundamentalkritik seiner Partei. Dass das Gesetz in der Tagesordnung „verräumt“ worden sei, zeige das schlechte Gewissen der Regierung. Vor ASVG-Pensionisten müsse man sich für dieses „Machwerk“ genieren, das unhaltbare System der Luxuspensionen werde über Jahrzehnte aufrechterhalten. Die Grünen hätten dafür die „Rauberleiter“ und die „Drecksarbeit“ gemacht. SPÖ-Sozialsprecherin Sabine Oberhauser hielt ihm im Gegenzug vor, dass unter Schwarz-Blau allein in die ASVG-Pensionen eingegriffen worden sei.

NEOS vermisst Verhältnismäßigkeit

Für NEOS vermisste Gerald Loacker die Verhältnismäßigkeit. ASVG-Pensionisten drohten durch das Pensionskonto Kürzungen von über drei Prozent, während die „dicken Fische“ durch das Gesetz nur Einbußen von einem Prozent zu befürchten hätten. Mittels Abänderungsantrag verlangten sie weitere Kürzungen bei Neuverträgen. Auch die Grünen wollten per Antrag eine niedrigere Pensionsobergrenze mit der Höchstpension statt der Höchstbeitragsgrundlage als Maß für das Limit. Beide Anträge wurden allerdings abgelehnt.

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