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Gegen Verbot von Prostitution

Der Europarat ermahnt die Regierungen in Europa zu mehr Engagement gegen Sexsklaverei und Prostitution. Als Vorbild nannten die Abgeordneten Schweden, wo der Kauf von Sexleistungen verboten ist. Der Kunde wird bestraft, die Prostituierte aber bleibt straffrei. Der Menschenhandel mit Frauen sei in Schweden seither stark zurückgegangen, hieß es in dem Anfang April veröffentlichten Bericht der Versammlung in Straßburg.

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Ein generelles Verbot der Prostitution lehnte die Versammlung indes ab. Das verschlimmere häufig die Situation der Opfer von Sexsklaverei, hieß es in der Debatte. „Es ist ein Mythos, dass Frauen sich freiwillig zur Prostitution entschließen“, sagte der zuständige Berichterstatter, der portugiesische Christdemokrat Jose Mendes Bota.

Zuhälterverbot und höheres Mindestalter gefordert

Die Parlamentarier verlangten, die Zuhälterei strikt zu verbieten. Nötig seien breit angelegte Aufklärungskampagnen und Anlaufstellen für die Opfer von Prostitution. Außerdem sollte das Mindestalter für Prostituierte auf 21 Jahre festgelegt werden. Staaten wie Russland, Tschechien und Griechenland müssten die europäische Konvention gegen Menschenhandel ratifizieren, forderte die Versammlung.

Derzeit ist die Prostitution in drei von 28 EU-Staaten völlig verboten. In Kroatien, Rumänien und Litauen werden Freier und Prostituierte bestraft, berichtete der Fernsehsender Arte kürzlich. Legalisiert und gesetzlich geregelt ist die Prostitution in Deutschland, Österreich, Lettland, den Niederlanden und Griechenland. In den restlichen EU-Staaten mit Ausnahme Schwedens befindet sich die Prostitution in einem Graubereich; sie wird vom Staat toleriert, aber nicht als Beruf wie jeder andere anerkannt.

Frankreich straft Freier

In Frankreich hatte sich das Parlament Ende des Vorjahres darauf geeinigt, Freier nach dem Vorbild Schwedens unter Strafe zu stellen. Bei einem Vergehen ist eine Geldstrafe wegen des Kaufs sexueller Dienstleistungen von 1.500 Euro vorgesehen, im Wiederholungsfall sieht das Gesetz für Freier eine Strafe von 3.750 Euro vor. Als Alternative oder Ergänzung zu einer Geldstrafe können auch Kurse zur „Sensibilisierung“ der Männer angeordnet werden. Die Prostituierten sollen im Gegenzug nicht mehr bestraft werden.

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