Themenüberblick

Immer wieder „Funde ohne Fundort“

Raubgrabungen sind in Deutschland illegal: Die Suche nach archäologischen Funden ist ohne Erlaubnis der Denkmalbehörde grundsätzlich verboten. Verkaufen Schatzsucher ihre Funde, kann auch wegen Unterschlagung und Hehlerei ermittelt werden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Nach Expertenschätzung plündern bis zu 30.000 Hobbyarchäologen mit Metallsonden antike Stätten in Deutschland. Unsicher ist die Rechtslage bei Zufallsfunden. Einige deutsche Bundesländer sichern dem Finder per Gesetz die Hälfte des Schatzes zu.

Schaden für Forschung unermesslich

Der Schaden für die Forschung gilt als unermesslich. Oft verhindert laienhaftes Graben wissenschaftliche Erkenntnisse, Artefakte werden beschädigt oder verschwinden in Privatsammlungen. Je nach Gerät und Bodenbeschaffenheit können sie Münzen, Waffen und andere Metallobjekte in bis zu 1,50 Meter Tiefe aufspüren. Entsprechend groß ist der Schaden bei den Grabungsarbeiten.

Spektakuläre Fälle

In Sachsen-Anhalt fanden Raubgräber 1999 als Teil eines Schatzes aus der Bronzezeit die 3.600 Jahre alte Himmelsscheibe von Nebra. Die Schweizer Polizei stellte die weltweit älteste bekannte, konkrete Darstellung astronomischer Phänomene 2002 sicher. Seit 2008 ist die bei der Raubgrabung und durch Hehler beschädigte Scheibe im Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle/Saale zu sehen.

Den Berliner Goldhut erwarb das Berliner Museum für Vor- und Frühgeschichte 1996 auf dem internationalen Kunstmarkt als „Fund ohne Fundort“. Der vermutlich aus einer Raubgrabung in Süddeutschland stammende Sonnenkalender-Kegel aus der Bronzezeit ist rund 3.000 Jahre alt und wird heute im Neuen Museum ausgestellt.

1990 entdeckte ein Mann am bayrischen Ammersee keltische Goldmünzen und verkaufte sie illegal für rund 50.000 Euro. Mit dem Geld verschwand er in die Karibik. Denkmalschützer kamen ihm auf die Spur, weil er in einer Fachzeitschrift stolz über den Fund berichtete.

Link: