Leichte Lockerung der Geheimhaltung
Künftig sollen Internetkonzerne ihren Kunden Auskunft darüber geben dürfen, wie oft vonseiten der US-Behörden Informationen über sie angefordert wurden. Das kündigte die US-Regierung laut „New York Times“ am Montag an. Detaillierte Angaben zur Überwachungspraxis wird es aber weiterhin nicht geben.
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Die großen US-Internetkonzerne Microsoft, Google, Yahoo, Facebook und LinkedIn hatten im Vorjahr vor einem US-Geheimgericht (Foreign Intelligence Surveillance Court) Klage eingereicht, Anfragen von US-Behörden veröffentlichen zu dürfen. Im Gegenzug zur neuen Regelung lassen sie diese nun fallen. Denn die Konzerne sind in einem Dilemma: Einerseits müssen sie die US-Gesetze zur Terrorabwehr befolgen. Andererseits müssen sie mit verärgerten Kunden umgehen, die wissen wollen, wie weit die Geheimdienste Einblick in ihre Daten haben.
Bei den Behördenanfragen wird zwischen jenen unterschieden, die sich aufgrund des Spionagegesetzes „Foreign Intelligence Surveillance Act“ („FISA“) aus dem Jahr 2008 legitimieren - derart können US-Sicherheitsbehörden unter Geheimhaltung Zugriff auf die Daten von US-Firmen nehmen - und den „National Security Letters“, die Anfragen des FBI bei den Konzernen bezeichnen.
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Bisher durften die Konzerne nur sehr vage - in Schritten von je 1.000 - über die Spähanfragen Auskunft geben. Ging etwa eine Anfrage ein, wurde „0-999“ ausgewiesen, ließen sich die Behörden 1.760-mal Daten liefern, musste angegeben werden, dass „1.000-1.999“ Anfragen eingegangen sind. Die jetzige leichte Lockerung der strikten Geheimhaltungspraxis umfasst laut „NYT“ die Angabe in 250er-Schritten, wenn beide Arten der Behördenanfragen gemeinsam genannt werden. Bei getrennter Nennung bleibt es bei den 1.000er-Angaben.
Außerdem dürfen die Konzerne unter bestimmten Bedingungen Auskunft darüber geben, nach welchen Kriterien der Nutzer ins Visier der Behörden geraten ist. So kann es etwa sein, dass nach bestimmten E-Mail-Adresskombinationen, Usernamen und Websiteadressen gefahndet wurde. Eine derartige Abfrage kann so gleich Hunderte Nutzer betreffen. Weiterhin nicht verraten dürfen die Kläger Google, Microsoft, Yahoo und Facebook jedoch, wie viele und welche Daten sie dabei genau an die Behörden herausgegeben haben.
Erster Schritt zu mehr Transparenz
Branchenbeobachter sehen die jetzige Lockerung als viel zu wenig weitreichend, anerkennen sie jedoch als Signal in Richtung mehr Transparenz. „Die Anzahl der Anfragen allein sagt noch nichts darüber aus, wie viele Informationen herausgegeben wurden“, wird etwa Ladar Levison, Gründer des E-Mail-Dienstes Lavabit, von der „NYT“ zitiert. Es sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber es könne auch wirklich nur als vorläufiger angesehen werden, so auch Harley Geiger vom US-Zentrum für Demokratie und Technologie (CDT).
Apple reagierte auf die neue Regelung mit der umgehenden Bekanntgabe der Behördenanfragen des ersten Halbjahres 2013. Microsoft begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Lockerung. Man lasse nun die Klage fallen, setze aber weiterhin darauf, dass der US-Kongress die Reformen weiterführe, die man für nötig erachte, so der Konzern.
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