Anteile den ÖBB nicht offengelegt
Knalleffekt im fünften Korruptionsprozess um die Telekom Austria (TA): Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen den Hauptangeklagten, Ex-ÖBB-Chef Martin Huber, überraschend wegen schweren Betrugs ausgeweitet.
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Konkret wird Huber nun auch wegen schweren Betrugs an seinem früheren Arbeitgeber ÖBB angeklagt. Bisher musste er sich „nur“ wegen Mittäterschaft bei Untreue an der TA verantworten. Huber habe gegenüber den ÖBB nicht die Wahrheit über sein Engagement beim Kauf und Verkauf der Schillerplatz-Immobilie gesagt, begründete Staatsanwalt Michael Radasztics am Donnerstag die Ausweitung.
In Wirklichkeit sei Huber faktischer Geschäftsführer beim Käufer, der Schillerplatz-4-Projektentwicklungsgesellschaft (SP4), gewesen und nicht seine Ehefrau. 75 Prozent der Anteile an der SP4 hatte Huber, das habe er gegenüber den ÖBB nicht offengelegt. Da der Betrug die Schadenssumme von 50.000 Euro übersteige, werde Huber wegen schweren Betrugs angeklagt.
Drei weniger auf der Anklagebank
Zugleich zog Staatsanwalt Radasztics die Anklage gegen drei andere Angeklagte in der Causa, in der es darum geht, ob eine Wiener Innenstadtimmobilie zu billig an Huber verkauft wurde, der sie ein Jahr später zum doppelten Preis weiterverkaufte, zurück. Er begründete das damit, dass die Vorwürfe im Verlauf des Prozess entkräftet worden seien.
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Moravec-Loidolt sprach nach einer kurzen Beratung der Anklage folgend die drei Angeklagten, einen Architekten, einen Ex-Mitarbeiter der TA und die Ex-TA-Mitarbeiterin und nunmehrige ÖBB-Personenverkehrsvorständin Birgit Wagner, zur Gänze frei.
Die drei nun Freigesprochenen waren wegen Beweismittelfälschung bzw. wegen Begünstigung anderer Beschuldigter angeklagt worden. In der Hauptverhandlung wurden insbesondere vom Architekten die Vorwürfe entkräftet. Er schilderte aber auch, dass er nach einer Hausdurchsuchung in seinem Büro und seiner Wohnung und der darauffolgenden Einvernahme im Ermittlungsverfahren beschlossen habe, kein Wort mehr zu sagen.
Entschuldigung beim Architekten
Der Staatsanwalt entschuldigte sich beim Architekten, der in der Hauptverhandlung geschildert hatte, wie er von Polizisten rüde behandelt worden sei. Ihm sei gesagt worden, „diesmal müssen’s das Zahnbürstel noch nicht mitnehmen“, um anzudeuten, dass ihm eine Verhaftung drohen könne. Gleichzeitig warf der Ankläger dem Angeklagten aber auch vor, dass dieser daraufhin nichts mehr ausgesagt habe, auch nichts für ihn Entlastendes. Deswegen seien er und die beiden in dem Bereich Mitangeklagten überhaupt auf die Anklagebank gekommen und hätten dadurch Unannehmlichkeiten erlitten.
Auf der Anklagebank im Landesgericht Wien bleiben nun Ex-TA-Chef Heinz Sundt, Ex-TA-Finanzvorstand Stefano Colombo, Ex-ÖBB-Chef Huber und seine Ehefrau Barbara Huber-Lipp.
ÖBB prüfen Klagsbeteiligung
Nach der Anklageausweitung gegen Huber überlegen nun die ÖBB das weitere Vorgehen. Ein möglicher Beitritt zur Anklage als Privatbeteiligte gegen den Ex-Chef werde geprüft, hieß es vonseiten der Bundesbahn Donnerstagnachmittag.
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