Stolperte über OeBS-Skandal
Am Mittwoch beginnt am Arbeitsgericht Wien der vom ehemaligen Vizegouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Wolfgang Duchatczek, gegen die OeNB angestrengte Prozess um seinen Pensionsanspruch.
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Eigentlich sollte das Verfahren Ende September starten. Der Verhandlungsbeginn war aber verschoben worden. Grund für die Verschiebung war die Verhinderung des Anwaltes der OeNB. Der erste Verhandlungstag dient üblicherweise der Erörterung des Prozessfahrplanes und es finden noch keine Zeugeneinvernahmen statt.
Der OeNB-Generalrat hatte Duchatczek wie berichtet Abfertigung und Bankzusatzpension gestrichen, weil er in der Schmiergeldcausa der OeNB-Tochter Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) angeklagt ist. Duchatczek bestreitet den Vorwurf vehement. Er will vom Gericht festgestellt wissen, dass ihm die Pension zusteht.
Bereits Ausweitung der Klage geplant
Duchatczek hat auf Feststellung des Pensionsanspruchs und auf Zahlung der Pension für Juli und August geklagt. Vorerst geht es um 3.000 Euro im Monat, da früheren OeNB-Angestellten im ersten Ruhestandsjahr lediglich eine ASVG-Pension zusteht. Erst danach ist die volle Firmenpension fällig. Das sind 80 Prozent des Letztbezugs - bei Duchatczek sind das 215.360 Euro pro Jahr. Sein Anwalt will daher die Klage dementsprechend ausweiten.
Mit Jahresende wird auch die Abfertigung fällig. Dabei dürfte es zumindest um ein Jahresgehalt von 269.200 Euro gehen. Auch diesen Betrag wird der ehemalige OeNB-Vize und Ex-Aufsichtsratschef der OeBS einklagen müssen. Die Nationalbank bestreitet Duchatczeks Pensions- und Abfertigungsanspruch, da dieser am 25. Juli alle Ämter zurückgelegt und sein Dienstverhältnis beendet habe.
Klage gegen Duchatczek und acht weitere Personen
Mitte Juni hatte die Staatsanwaltschaft Wien gegen Duchatczek und weitere acht Personen Anklage wegen Beitrags zur Untreue, Bestechung, Geldwäsche und anderer strafbarer Handlungen eingebracht. Die Strafdrohung beträgt für sämtliche Angeklagte bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Duchatczek hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte 18 Monate lang, das Material ist mittlerweile auf 37 Aktenbände angeschwollen.
OeBS-Skandal als Hintergrund
Die Notenbank-Gelddruckerei OeBS und teilweise auch die Münze Österreich AG (MÖAG) schlossen im Zeitraum Juni 2005 bis Juni 2011 mit Aserbaidschan und Syrien Verträge über den Druck von Banknoten und die Prägung von Münzen ab. Für den Abschluss der Verträge ließen sich laut Staatsanwaltschaft Amtsträger der Nationalbanken von Aserbaidschan und Syrien 20 Prozent beziehungsweise 14 Prozent des Auftragsvolumens als Entgelt für die Zuschlagserteilung durch die OeBS zusichern.
Der OeBS und der MÖAG entstand demnach jedoch kein finanzieller Schaden, weil zuvor vereinbart worden war, dass die Bestechungsgelder in die Aufträge einkalkuliert werden. Insgesamt seien 14 Millionen Euro über ausländische Konten von Offshore-Gesellschaften an die Auftraggeber zurückgeflossen, so die Staatsanwaltschaft.
Anwalt: „Kein einziger Beweis“
Duchatczeks Anwalt Gabriel Lansky warf der Staatsanwaltschaft nach der Anklageerhebung vor, „ins Blaue“ zu schießen und „keinen einzigen Beweis“ zu haben, der Duchatczek belaste. Das einzige „Indiz“, auf das sich der Staatsanwalt stütze, sei eine Aussage des mutmaßlichen Hauptangeklagten - dieser sei „davon ausgegangen, dass Duchatczek Bescheid wusste“. Das ist nach Ansicht Lanskys als „reine Schutzbehauptung“ zu bewerten.
Duchatczek war seit 1998 Aufsichtsratschef OeBS. Sein Direktoriumsvertrag in der Notenbank lief im Juli aus und wurde nicht verlängert. Ermittelt wurde laut Medienberichten gegen bis zu 30 Beschuldigte.
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