Deutsche Justizirrtümer
Wegen Justizirrtümern, oft nach falschen Beschuldigungen, landen immer wieder Menschen unschuldig im Gefängnis. Beispiele aus Deutschland:
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September 2010: Das Landgericht Lüneburg in Niedersachsen spricht zwei Männer frei, die wegen der angeblichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen jahrelang im Gefängnis gesessen waren. Die vermutlich psychisch Kranke hatte ihren Vater und einen Bekannten beschuldigt. Später kamen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers auf, das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Mai 2009: Nach zwei Jahren hinter Gittern wird ein 55-Jähriger in Baden-Württemberg freigesprochen, der für den sexuellen Missbrauch seiner Tochter verurteilt worden war. Die Frau hatte den Vorwurf in einem Wiederaufnahmeverfahren zurückgezogen. Sie hatte den Missbrauch erfunden, weil sie nach der Scheidung der Eltern ihre Wochenenden nicht beim Vater verbringen wollte.
Dezember 2003: Das Bayerische Oberste Landesgericht spricht einen 56-Jährigen von dem Vorwurf frei, er habe die 16-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin vergewaltigt. Er war 16 Monate unschuldig in Untersuchungshaft gesessen. Mit Hilfe eines medizinischen Gutachtens konnte der Mann jedoch seine Unschuld beweisen.
Dezember 2001: Das Landgericht Ansbach (Bayern) setzt einen zu Unrecht als Bankräuber verurteilten Mann auf freien Fuß. Er hatte zwar seine Unschuld beteuert, war aber aufgrund eines Gutachtens verurteilt worden und fünf Jahre in Haft. Der Gutachter glaubte ihn auf Fotos einer Überwachungskamera zu erkennen. Im Sommer 2000 hatte der wirkliche Täter dann den Überfall gestanden.