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Verantwortliche versuchen zu beruhigen

Nachdem rund 350 Ärzte Medikamentendaten ihrer Patienten verkauft haben sollen, fragen sich manche Versicherte, ob ihre Daten mit dem in Aufbau befindlichen Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) sicher sein werden.

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Sowohl das Gesundheitsministerium als auch die Geschäftsführerin der ELGA GmbH, Susanne Herbek, beruhigten gegenüber der APA: „Die Datensicherheit wird größer“, versicherten beide. Und: „Die Transparenz wird erhöht.“ Mit ELGA sollen künftig Befunde und gesundheitsrelevante Dokumente gespeichert und für Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister sowie die Patienten selbst abrufbar sein. Die E-Card des Versicherten dient dabei als Schlüssel: Wird sie ins Lesegerät gesteckt, erhält der Arzt für vier Wochen Zugriff auf die Befunde dieser einen Person. Die Daten bleiben dezentral gespeichert und werden über ELGA zusammengeführt.

Auch technische Sperren eingebaut

Auf die Daten eines Patienten dürfen nur Gesundheitsdiensteanbieter zugreifen, die einen Behandlungskontext nachweisen können - und das nur für 28 Tage. Für Arbeitgeber, Betriebsärzte, Behörden, Versicherungen und Kassen-Chefärzte sind die Daten tabu, der Zugriff soll für sie auch technisch nicht möglich sein. Zugriff auf ihre eigenen Daten haben auch die Patienten selbst, und zwar über die Bürgerkarte, die dafür freigeschaltet werden muss.

Der Datenverkehr soll über gesicherte Netze laufen. Alle Zugriffe auf ELGA-Daten werden protokolliert. Damit können Patienten sehen, wer wann auf welche ihrer Daten zugegriffen hat. Bei Missbrauch von ELGA-Daten drohen Strafen. Die vorsätzliche unberechtigte Verwendung von ELGA-Daten - auch von Ärzten - wird mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet, sofern die Tat nicht ohnehin mit einer höheren Strafe bedroht ist. Zudem wurden im Vorjahr auch die Strafbestimmungen im Strafgesetzbuch verschärft.

Mehrere Möglichkeiten für Patienten

Patienten können auch von sich aus die Teilnahme an ELGA verweigern. Grundsätzlich sind zwar alle Patienten dabei, man kann sich allerdings auch von der Teilnahme abmelden. Möglich ist es auch, nur einzelne Befunde, Behandlungsfälle (z. B. Schwangerschaftsabbrüche) oder Medikamente (z. B. Viagra) ausblenden zu lassen.

ELGA soll ab Anfang kommenden Jahres schrittweise für die Patienten Realität werden. Bis Anfang 2014 sollen das Zugangsportal für die zu speichernden Gesundheitsdaten, die Widerspruchsstellen für die Patienten, die ihre Daten ganz oder teilweise nicht gespeichert haben sollen, sowie eine ELGA-Ombudsstelle errichtet werden.

Ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle Vertragsärzte und Apotheken (im Rahmen der E-Medikation) und ab 2017 die Privatkrankenanstalten. 2022 folgen mit Respektabstand die Zahnärzte. Ärzte müssen zwar Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente eingeben, ELGA aber nicht verpflichtend anwenden. Allerdings können sie haftbar gemacht werden, wenn sie aufgrund einer Nicht-Verwendung einen Fehler machen.

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