Themenüberblick

Stöger nimmt Ärztekammer in die Pflicht

In der Affäre um die Weitergabe von Patientendaten durch 350 Ärzte an eine Marktforschungsfirma, den weltweit tätigen US-Gesundheitsdienstleister IMS Health, sieht Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) nun die Ärztekammer gefordert.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Die Kammer müsse die Vorwürfe untersuchen und Konsequenzen ziehen. Patientendaten unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht, der Handel damit ohne Zustimmung des Betroffenen sei verboten. Sollten die Vorwürfe zutreffen, dann hätten die Ärzte illegal gehandelt, sagte Stöger am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal.

„Nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet“

Zur ärztlichen Schweigepflicht gehörten alle Informationen, die ein Arzt über einen Patienten oder eine Patientin erhält. Die Weitergabe von Patientendaten sei nur dann gestattet, wenn eine Patientin oder ein Patient ausdrücklich zustimmt. Am Zug sei jetzt die Ärztekammer, so Stöger. Sie habe hier klare Aufgaben wahrzunehmen, nämlich den Sachverhalt zu überprüfen. Wenn sich der Verdacht erhärten lasse, seien Konsequenzen zu setzen bis hin zu gerichtlichen Maßnahmen, so Stöger weiter - mehr dazu in oe1.ORF.at .

350 Ärzte verkaufen Daten

Eine Sprecherin der österreichischen Niederlassung der US-Firma IMS Health hatte am Montag im Ö1-Mittagsjournal gesagt, dass österreichische Ärzte Daten von Medikamentenverschreibungen an das Unternehmen verkaufen. Laut IMS Health Österreich kooperieren 350 Ärzte in Österreich mit dem Marktforschungsunternehmen. Sie erhalten Geld, im Gegenzug liefern sie ihre Verschreibungsdaten an das Unternehmen ab.

Die IMS-Sprecherin versicherte, dass die Daten durch ein Drittunternehmen verschlüsselt würden und die Verschlüsselung anders als in Deutschland vorgenommen werde. Sie betonte auch, dass Rückschlüsse auf die einzelnen Patienten „absolut nicht“ möglich seien. Gleichzeitig gestand sie aber ein, dass die Daten nach Altersgruppen und Geschlecht differenziert werden - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Kassenvertrag entziehen?

Stöger sagte zur Überlegung des Hauptverbandes, Kassenverträge mit solchen Ärzten zu kündigen, er gehe davon aus, „dass das eine derart massive Vertragsverletzung ist, dass ein solcher Arzt keinen Vertrag mit einem öffentlichen Versicherungsträger haben darf“.

IMS solle offenlegen, welche Ärzte die Daten verkauft haben, forderte der Chef des Hauptverbandes der Krankenkassen, Hans Jörg Schelling. Sollten Kassenärzte betroffen sein, könnte deren Kassenvertrag gekündigt werden - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Ärztekammer droht mit Berufsverbot

Der Wiener Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres stellte am Dienstag Strafen bis zum Entzug der Berufsberechtigung in Aussicht. „Wir verurteilen dieses Vorgehen einzelner Mitglieder von uns aufs Schärfste. Allen Ärztinnen und Ärzten, die rechtswidrig Daten herausgegeben haben, drohen massive Konsequenzen“, so Szekeres in einer Aussendung. Er werde jeden Kollegen, von dem eine unrechtmäßige Datenweitergabe bekanntwerde, beim Disziplinaranwalt bzw. dem Ehrenrat der Österreichischen Ärztekammer anzeigen.

Die Wiener Ärztekammer eruiere derzeit, wie viele Kollegen in welcher Form Daten weitergegeben haben. Namen einzelner Ärzte seien derzeit nicht bekannt. „Wir sind hier auch auf Hinweise von außen angewiesen und bitten um jede mögliche Mithilfe, die betroffenen schwarzen Schafe zu identifizieren“, so Szekeres.

Wechselberger: Warnung vor einem Jahr

Der Vorsitzende der Bundesärztekammer, Artur Wechselberger, betonte, dass die Kammern bereits vor über einem Jahr die Ärzte nachdrücklich vor der Weitergabe von Verschreibungsdaten an IMS gewarnt hätten. Schon damals habe auch die Datenschutzkommission auf Anfrage der Tiroler Kammer festgestellt, dass eine Datenübermittlung nur dann rechtskonform sei, wenn eine vollständige Anonymisierung sichergestellt werde.

Die alleinige Verantwortung dafür würden die betroffenen Ärzte tragen, betonte Wechselberger daher. Sollten die Ärzte - sie haben dafür laut Kammer-Informationen 432 Euro pro Jahr von IMS erhalten - nicht gewährleisten, dass die weitergegebenen Daten nicht zu Patienten zurückverfolgt werden können, so hätten sie mit Konsequenzen zu rechnen.

„Presse“: Auch Apotheken verkauften Daten

Laut der Tageszeitung „Presse“ könnten auch Apotheken in den Datenverkauf involviert sein. Ein Mitglied der Apothekerkammer berichtete der „Presse“ von etwa 280 Apotheken, die gegen Honorar direkt Verkaufsdaten an IMS lieferten. Ohne Namen der Patienten, aber mit Standort der Apotheke, so die „Presse“ weiter, was in dünn besiedelten Regionen Rückschlüsse auf die Verschreibepraxis der ansässigen Ärzte zulasse.

Wie die Rezeptverrechnung funktioniert

Die Pharmazeutische Gehaltskasse ist das Wirtschafts- und Sozialinstitut der Apothekerschaft. Die Rezeptverrechnung zwischen den öffentlichen Apotheken und den Krankenkassen ist eine der gesetzlichen Aufgaben der Pharmazeutischen Gehaltskasse.

Apotheker: Geben Keine Daten weiter

Die Österreichische Apothekerkammer und die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich, beides Körperschaften öffentlichen Rechts, distanzierten sich bereits am Montag von dem Verkauf von Medikamentendaten. Keine wie auch immer gearteten Medikamentendaten würden an Privatunternehmen weitergegeben, hieß es in einer Aussendung. In Deutschland seien die Apothekerrechenzentren in privater Hand, in Österreich nicht, so die beiden Körperschaften.

Man könne von dieser Seite einen derartigen Datenskandal für Österreich ausschließen. Es sei nicht die Aufgabe und entspreche auch nicht dem Selbstverständnis als öffentlich-rechtliche Körperschaft, Medikamentendaten an Dritte zu verkaufen, so Gottfried Bahr, Obmann der Pharmazeutischen Gehaltskasse. „Sicherheit, Transparenz und Vertrauen stehen für uns Apotheker an oberster Stelle“, so auch Max Wellan, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer.

Links: