Rumpold legt Berufung ein
Im sogenannten Telekom-Austria-Prozess hat der Schöffensenat im Wiener Straflandesgericht Ex-FPÖ-Werber Gernot Rumpold, Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher, Ex-Telekom-Austria-Vorstand Rudolf Fischer und den ehemaligen Prokuristen Michael G. für schuldig befunden. Inkriminiert war eine angeblich verdeckte Parteispende an die FPÖ in Höhe von 600.000 Euro im Jahr 2004. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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Rumpold wurde wegen Untreue als Beteiligter zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Markus Singer, der Verteidiger von Rumpold, legte unmittelbar nach der Urteilsbegründung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Fischer und G. wurden jeweils wegen Untreue als unmittelbare Täter schuldig erkannt und Fischer zu drei Jahren (davon sechs Monate unbedingt) und G. zu 30 Monaten (davon drei Monate unbedingt) verurteilt. Beide erbaten sich Bedenkzeit.
In der ZIB2 zeigte sich Rumpold „fassungslos“ und „geschockt“. Er sei nicht Hauptangeklagter gewesen und habe drei Jahre unbedingt Haft bekommen, der Hauptangeklagte nur sechs Monate.
„Rumpold brauchte Geld“
Das Gericht sah als erwiesen an, dass Rumpold im Gegenzug für den 600.000-Euro-Auftrag der TA im Jahr 2004 auf eine ähnlich hohe Forderung gegenüber der FPÖ verzichtet hatte. „Rumpold brauchte Geld“, denn er habe eine Schiedsklage gegen die FPÖ einbringen wollen, sagte Richter Michael Tolstiuk bei der Urteilsverkündung. Auch den von der FPÖ erteilten Auftrag für den EU-Wahlkampf habe der Werbeunternehmer erst bestätigt, nachdem die erste Zahlung seitens der TA eingetroffen sei.
Konzepte für TA „wertlos“
Die von Rumpold an die TA gelieferten Konzepte seien für den Konzern aber „wertlos“ gewesen. Wichtig sei den Verantwortlichen bei der TA - Fischer und G. - der gute Kontakt zu Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) gewesen. „Wenn man in einem Bundesland etwas weiterbringen wollte, war es wichtig, sich mit politischen Entscheidungsträgern gutzustellen“, sagte Tolstiuk. Fischer und Rumpold sollen der Telekom Austria nun - sollte das Urteil rechtskräftig werden - den Schaden von 600.000 Euro ersetzen.
FPÖ soll 600.000 Euro abschöpfen
Bezüglich sonstiger Schadenersatzansprüche - etwa gegen G. - verwies das Gericht die TA auf den Zivilrechtsweg. Außerdem sollen bei der FPÖ 600.000 Euro abgeschöpft werden. Tolstiuk begründete das damit, dass die Partei durch den TA-Deal Rumpolds bereichert worden sei.
„Durch die Zahlung der Telekom an den Herrn Rumpold und durch den Forderungsverzicht hat sich die FPÖ die Bezahlung (ihrer Schulden bei Rumpold, Anm.) erspart.“ Die FPÖ will gegen die auferlegte Zahlung berufen. Wie es in einer Aussendung der Partei nach dem Urteilsspruch hieß, gebe es keinerlei Nachweis für irgendwelche finanziellen Vorteile für die FPÖ im Zusammenhang mit Geschäften zwischen Rumpold und der TA.
Mildernde Umstände
Mildernd wertete Tolstiuk bei allen Verurteilten ihren „ordentlichen Lebenswandel“ (die erstinstanzliche Verurteilung Fischers im Telekom-I-Prozess ist noch nicht rechtskräftig) und das lange Zurückliegen der Tat. Zugute gehalten wurde Fischer und G. auch, dass sie sich nicht selbst bereichern wollten, sondern im Sinne des Unternehmens versucht hätten, „ein Feld zu schaffen, wo die Telekom leichten Zugang zu Entscheidungsträgern hat“. Erschwerend war bei Rumpold, Fischer und G. die hohe Schadenssumme.
Urteil wegen Falschaussage gegen Eccher
Der frühere FPÖ-Bundesgeschäftsführer Eccher sowie der frühere FPÖ-Finanzreferent Detlev Neudeck wurden vom Vorwurf der Untreue als Beteiligte jeweils freigesprochen. Eccher erhielt aber wegen falscher Zeugenaussage im parlamentarischen Untersuchungsausschuss fünf Monate bedingt. Tolstiuk begründete das damit, dass Eccher sehr wohl vom TA-Geld gewusst habe, nicht aber, dass das Geld einer Untreue entstamme.
Im Ausschuss hatte Eccher gesagt, er wisse nichts von einem Zusammenhang zwischen dem Vergleich der FPÖ mit Rumpold und der TA. Tolstiuk dazu: „Er ist davon ausgegangen, dass Geld von der Telekom kommt. Aber wir konnten ihm nicht unterstellen, dass er wusste, wie das Geld produziert wird.“ Auch den Freispruch Neudecks begründete der Richter damit, das dieser zwar vom TA-Geld gewusst habe, nicht aber von dessen Herkunft aus einem Befugnismissbrauch der Telekom-Verantwortlichen.
Kein Zusammenhang mit NR-Wahl
Einen etwaigen Zusammenhang des Urteils mit der nahenden Nationalratswahl wies Tolstiuk gleich vorsorglich zurück: „Dieses Gericht ist nicht dazu da, weil vielleicht Wahlen anstehen, politisch zu agieren“, sagte der Richter. Und: „Es ist halt ein Zufall, dass eine politische Partei involviert ist.“ Es gehe einzig und allein darum, strafrechtliches Verhalten zu überprüfen.
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