Themenüberblick

Ruf nach Mietrechtsreform

Das Thema Wohnen ist nicht nur sachlich komplex, sondern auch ein politischer Spaltpilz. ORF.at bat die Parlamentsklubs um eine Stellungnahme zu ihren Positionen und Antworten auf die Fragen nach einem „Reparaturbedarf“ des Mietrechts und Mietzinsobergrenzen. Die Opposition ist sich zumindest in einem Punkt einig: Eine Mietrechtsreform sei überfällig.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

„Auffällig ist, dass die Regierungsparteien die gemeinnützige Wohnungswirtschaft aus der Debatte aussparen“, heißt es in der Beantwortung der Anfrage aus dem freiheitlichen Parlamentsklub. Dabei sei nahezu jede vierte Wohnung in Österreich eine Genossenschaftswohnung.

„Eine grundlegende Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Sinne der Mieter würde daher zu dämpfenden Effekten auf dem gesamten Wohnungsmarkt führen.“ Derzeit würden „zwar legale aber illegitime Gewinnpotenziale auf Kosten der Bewohner dazu verwendet, überhöhte Rücklagen anzuhäufen“, so die FPÖ.

FPÖ will Valorisierung aussetzen

Diese Gelder dienten dazu, „altgediente Politiker mit hochdotierten Positionen zu versorgen, anstatt im wohnungswirtschaftlichen Kreislauf zu zirkulieren. Übermäßige Rücklagen sollen abgeschöpft werden, um mit den frei werdenden Mitteln eine Wohnbauoffensive zu finanzieren“. Beim Thema Mietobergrenzen wäre für die FPÖ „als erste Maßnahme (...) eine Aussetzung aller Wertsicherungsklauseln (Valorisierung) zu empfehlen. Ein wesentlicher Grund für die Steigung der Mieten ist nämlich die Inflation. Da die Mieten – wie auch Öl und Nahrungsmittel – bei der Verbraucherpreisindex-Berechnung einbezogen werden, liegt der Wertsicherung eine gefährliche Dynamik inne“, die mit bewirke, „dass die Mietpreise hinaufgeschraubt werden“.

Der Versuch, „eine Bremse“ einzuziehen, sei „mit der Wohnrechtsnovelle 2009 und der Änderung des Richtwertgesetzes – in Bezug auf das mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz – unternommen“ worden. „Damit könnte man eine erste Entlastung der Haushalte bewirken.“ Das Wohnrecht, „insbesondere das MRG, und das (völlig praxisferne) Richtwertsystem“ sind für die Freiheitlichen „Produkte politischer Klientelpolitik“.

Zahlreiche renommierte Wohnrechtsexperten forderten „seit Jahren eine radikale Vereinfachung dieser hochkomplexen Gesetzesmaterie. Das würde nicht nur für die Mieter das Thema verständlicher machen, sondern auch die Justiz – also die Gerichte – und die Schlichtungsstellen entlasten. Die FPÖ steht für eine fundamentale Erneuerung der wohnrechtlichen Bestimmungen“.

Für Grüne ist „Wohnen kein Markt wie jeder andere“

Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser sieht das zentrale Problem auf dem Wohnungsmarkt darin, dass sich „Richtwertmieten und angemessene Mieten (...) oftmals bei Neuvermietungen immer mehr freien Marktpreisen angenähert“ hätten. „Die Schutzfunktion des Mietrechts greift nicht mehr. Die Regeln zur Mietzinsbildung sind intransparent und werden nicht eingehalten.“

Aufgrund drohender Verfahrenskosten scheuten die Mieter rechtliche Schritte. „Verschärft wird das dadurch, dass Städte wie Wien wachsen und eine starke Nachfrage nach Wohnraum besteht. Auch wurde in der Finanzkrise verstärkt in Immobilen investiert. Das hat zu einer höheren Renditenerwartung geführt, was zusätzlich den Druck auf Mieten erhöht.“ „Die Grünen wollen ein neues Mietzinsmodell, das ökologischen und sozialen Überlegungen gerecht wird“, so Steinhauser zur zentralen Forderung seiner Partei. "Der Geltungsbereich des Mietrechts sei derzeit „willkürlich gezogen“ und sollte ausgedehnt werden.

„Nach einem Amortisationszeitraum von 25 Jahren sollen alle Wohnungen in den Vollanwendungsbereich des MRG übernommen werden. Die Zu- und Abschläge müssen im Gesetz nach Art (welche) und Höhe (wie viel) abschließend definiert werden. Zusätzlich bildet eine absolute Ober- und Untergrenze den Rahmen für Zu- und Abschläge.“ So werde für die Mieter „nachvollziehbar und kontrollierbar, wie es zur Miethöhe kommt“.

Im Sinne dieses Modells sagten die Grünen auch Ja zu Mietzinsobergrenzen. „Einen regulierten Mietzins braucht es, weil Wohnen kein Markt wie jeder anderer ist. Boden und Wohnungen sind ein knappes Gut. Ob ich mir einen bestimmten Fernseher oder ein Auto leiste oder nicht, kann ich mir aussuchen – wohnen muss ich. Dazu kommt, dass ein Steigen der privaten Mieten auch Grund und Boden für den öffentlichen und sozialen Wohnbau automatisch teurer und immer schwerer finanzierbar macht. Die Frage nach dem Reparaturbedarf im Mietrecht ist eine Untertreibung. Wir brauchen eine komplette Neukonzeption.“

BZÖ: Wohnbauförderung wieder zweckwidmen

Für das BZÖ ist das zentrale Probleme, dass Wohnen „für eine Vielzahl der Bürger zum Luxus geworden“ sei. Wesentliches Gebot der Stunde sei nun, „die Zweckbindung für Wohnbaufördermittel der Länder wiedereinzuführen. Das Stopfen von wohnbaufremden Budgetlöchern - wie es derzeit regelmäßig geschieht - ist mit dem Sinn und Zweck der Wohnbauförderung nicht vereinbar und daher abzustellen“. Gleichzeitig müsse das bestehende Fördersystem reformiert werden, heißt es aus dem Büro von BZÖ-Klubchef Josef Bucher. „Es kann nicht sein, dass mit Wohnbauförderungsbeiträgen Wohnungen finanziert werden, in denen nicht bedürftige Personen leben.“

Weiters fordert das BZÖ, „dass die derzeitigen zehn Prozent Umsatzsteuer auf Mieten und die Mietvertragsgebühr ersatzlos zu streichen sind“. Eine derartige Vergebührung von Mietverträgen habe - mangels Gegenleistung - „in der heutigen Zeit keine Rechtfertigung mehr“. Die Einführung von Mietzinsobergrenzen bei nicht mit Steuergeldern finanzierten Wohnungen „lehnen wir grundsätzlich ab, da es sich um einen erheblichen Eingriff in den Wettbewerb handelt und diverse Nachteile damit verbunden sind“, so das BZÖ.

Folge wäre eine „weitere Verknappung des Wohnungsangebotes“. Sehr wohl aber spricht sich das BZÖ für „volle Transparenz bei Mietzuschlägen“ aus. „Im Übrigen ist das System der Maklergebühren zu überarbeiten, da derzeit potenzielle Mieter und Käufer für die Vermittlung zahlen müssen. Sinnvoll ist, die Gebühren vom Vermieter oder Verkäufer einzuheben. Die Ersparnis für die potenziellen Käufer und Mieter wäre enorm“, so Bucher.

Das Mietrecht „als Relikt staatlicher Preisregelung“ sei „dringend reformbedürftig“, so Bucher, „da es dramatisch unterschiedliche Miethöhen für gleichwertigen Wohnraum ermöglicht und in keiner Weise sicherstellt, dass billiger Wohnraum primär bedürftigen Menschen zugutekommt“. Ein überarbeitetes Mietrecht müsse außerdem wieder Rechtssicherheit in einem „für Laien nicht mehr durchschaubaren Regelungsdschungel“ schaffen.

TS: Wohnbauförderung gehört in Hände des Bundes

„Das derzeitige System ist untauglich, für die Wohnbauförderung muss der Bund verantwortlich sein“, lautet die Einschätzung des Team Stronach (TS). „Denn die Wohnbauförderung soll ja den steigenden Preisdruck abfedern. Wenn aber die Länder mit diesen Geldern spekulieren, muss das Parlament mutig sein und für leistbare Wohnungen sorgen“, so Klubobmann Robert Lugar. „Derzeit haben wir viel zu wenig Wohnraum, jährlich wurden rund 8.000 Wohnung zu wenig gebaut. Wir können aber noch rechtzeitig eingreifen, bevor es eine Preisexplosion bei den Mieten gibt wie in anderen Staaten.“ Allerdings sei auch „zugelassen worden, dass in den vergangenen Jahren zu wenig gebaut wurde“.

Speziell in Ballungsräumen seien die Mieten deshalb so hoch, weil nicht ausreichend Wohnraum vorhanden sei. „Bauplätze sind teuer, deshalb muss die Umwidmung von Flächen in Bauland interessanter werden. Deshalb sollten Umwidmungen für Wohnflächen - sowohl für Wohnungen als auch für Reihenhäuser und Einfamilienhaussiedlungen - mitsamt der erforderlichen begleitenden Infrastruktur verstärkt durchgeführt werden. Der Grundeigentümer verdient dabei an der Aufwertung seines Grundes in Baugrund, den er weiterverkaufen kann. Dafür, dass die Gemeinde diese Umwidmung durchführt, sollte sie allerdings auch einen Teil des Gewinns aus der Umwidmung erhalten - zweckgebunden für sozialen Wohnbau“, so Lugar.

Am Mietrechtsgesetz sei problematisch, „dass die Mieten in Österreich an den Verbraucherpreisindex gebunden sind. Deshalb steigen die Mietpreise auch überproportional zu den Lebenserhaltungskosten“, so Lugar. „Wir brauchen in diesem Punkt eine vollkommene Neuorientierung. Statt der Bindung an den Verbraucherpreisindex sollte sich der Mietpreis maximal an der Wertanpassung der Pensionen oder einer vergleichbaren Entwicklung der tatsächlichen Einkommen orientieren.“

Georg Krammer, ORF.at

Links: