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Quoten, Aufnahmetests, Notfallparagrafen

Die durch den Testlauf zur Studienplatzfinanzierung ermöglichten neuen Aufnahmeverfahren sind nicht die einzigen Zugangsregeln an österreichischen Universitäten. Im Nachfolgenden ein Überblick über die weiteren Zulassungsbeschränkungen an den Unis:

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Eine Beschränkung via Quotenregelung gilt für das Medizinstudium (Human- bzw. Zahnmedizin) an den drei Medizinunis in Wien, Graz und Innsbruck. Insgesamt stehen für Studienanfänger pro Studienjahr 1.500 Plätze zur Verfügung: 740 in Wien, 360 in Graz und 400 in Innsbruck.

Diese werden nach einer Quotenregelung vergeben: 75 Prozent der Studienplätze sind für Personen mit österreichischem Maturazeugnis reserviert, 20 Prozent gehen an Bewerber aus EU-Staaten und fünf Prozent an Kandidaten aus Drittstaaten. Heuer haben sich 10.643 Personen für die Aufnahmeprüfung am 5. Juli angemeldet. Diese findet erstmals nach einem einheitlichen Test für alle Standorte statt.

Psychologie und Vetmed mit begrenzten Plätzen

In den Fächern Psychologie und Veterinärmedizin sind die Platzzahlen ebenfalls beschränkt - allerdings ohne Quotenregelung für Österreicher. Die einzelnen Unis können hier den Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung beschränken.

In der Psychologie standen zuletzt rund 1.400 Plätze zur Verfügung, in der Veterinärmedizin rund 200 (dazu kommen noch 65 Plätze in den Pferdewissenschaften und Biomedizin/Biotechnologie). Das Aufnahmeprozedere für Veterinärmedizin besteht aus einem mehrstufigen Verfahren inklusive Onlineanmeldung, Eignungstest, Motivationsschreiben und Auswahlgesprächen, die Aufnahmeprüfungen für Psychologie finden im September statt.

Publizistik-Ansturm offenbar vorüber

Der „Notfallparagraf“ gilt derzeit für das Publizistikstudium. Der Paragraf 124 b Absatz 6 des Universitätsgesetzes sieht vor, dass die Regierung in Studien, die in Deutschland von einem Numerus clausus betroffen sind, auf Antrag aller Universitäten, an denen das betreffende Studium angeboten wird, eine Platzzahl für Studienanfänger festlegen darf. Die Rektorate dürfen dann ein Aufnahmeverfahren durchführen, „wenn durch die erhöhte Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger die Studienbedingungen in diesen Studien unvertretbar sind“.

Die Mindestzahl an Studienplätzen darf dabei die Durchschnittszahl der Studienanfänger in den drei Jahren vor der Festsetzung nicht unterschreiten. Zuletzt standen rund 1.500 Plätze zur Verfügung, das waren mehr Plätze als Studienwerber. Etwaige Aufnahmeprüfungen finden im September statt.

Qualitative Beschränkungen bei Sport und Kunst

Für Sport und künstlerische Studien gelten qualitative Zugangsbeschränkungen. Dabei gibt es - zumindest offiziell - keine Platzbegrenzungen. Jeder Studienbewerber, der die geforderte „körperlich-motorische Eignung“ oder „künstlerische Eignung“ nachweist, wird demnach aufgenommen. Nachgewiesen werden diese durch Aufnahmeprüfungen vor Studienbeginn.

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