Betroffene Fächer und Termine
Am Montag beginnt die Onlineanmeldefrist für jene Fächer, in denen es im Zuge des Testlaufs zur Studienplatzfinanzierung zu neuen Zugangsbeschränkungen kommen kann. Betroffen sind die Studienfelder Architektur, Biologie, Pharmazie und Wirtschaftswissenschaften, wobei in der Architektur und Biologie nicht alle infrage kommenden Unis ein Aufnahmeverfahren durchführen.
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Im Studienfeld Architektur ist das Studium Architektur an der Technischen Universität (TU) Graz und der Uni Innsbruck, im Studienfeld Biologie die Studien Biologie an der Uni Wien und der Uni Graz, Ernährungswissenschaften (Uni Wien) und Molekularbiologie (TU Graz, Uni Graz), im Studienfeld Pharmazie das Studium Pharmazie (Uni Wien, Uni Graz, Uni Innsbruck) betroffen.
Im Studienfeld Wirtschaftswissenschaften gelten die Änderungen für die Studien Sozialwirtschaft (Uni Linz), Volkswirtschaftslehre (Uni Wien, Uni Graz), Wirtschaftswissenschaften (Uni Linz), Wirtschaftswissenschaften - Management and Economics (Uni Innsbruck), Angewandte Betriebswirtschaft (Uni Klagenfurt), Wirtschaft und Recht (Uni Klagenfurt), Internationale Wirtschaftswissenschaften (Uni Innsbruck), Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Wirtschaftsuniversität, WU), Betriebswirtschaft (Uni Wien, Uni Graz), Informationsmanagement (Uni Klagenfurt) und Internationale Betriebswirtschaft (Uni Wien).
Wer muss sich anmelden?
Die Änderungen betreffen alle Personen, die das betreffende Bachelor- oder Diplomstudium im kommenden Studienjahr 2013/14 beginnen wollen. Das gilt auch für jene, die erst im Sommersemester 2014 einsteigen - auch sie müssen sich bereits jetzt registrieren und eventuell eine Zulassungsprüfung ablegen. In den Wirtschaftswissenschaften haben Studienanfänger für die Anmeldung bis 31. Mai, in der Architektur bis 14. Juni, in der Pharmazie und Biologie jeweils bis 2. August Zeit.
Onlinetest oder Motivationsschreiben
Für die Registrierung ist die Absolvierung eines Online-Self-Assessments oder das Verfassen eines Motivationsschreibens (je nach Studium unterschiedlich) erforderlich. Beides wird nicht bewertet und spielt für eine etwaige Reihung im Aufnahmeverfahren keine Rolle. Eine Matura oder das Vorliegen anderer Studienberechtigungen ist weder für die Registrierung noch für das Antreten zu einer etwaigen Aufnahmeprüfung nötig. Eine Aufnahmeprüfung wird dann durchgeführt, wenn sich nach Ablauf der Frist mehr Studienwerber für ein Fach registriert haben, als die Uni laut Vertrag mit dem Wissenschaftsministerium zur Verfügung stellen muss.
Es gibt Schlupflöcher
Es kann aber auch sein, dass Studienanwärter der betreffenden Fächer um das Aufnahmeverfahren herumkommen - und zwar dann, wenn es an einer Universität weniger Studienbewerber pro Studienfeld als gesetzlich festgelegte Studienplätze gibt. In diesem Fall können die freien Plätze von jenen Studienwerbern „aufgefüllt“ werden, die an einer anderen Universität im entsprechenden Studienfeld registriert sind und sich dort etwa einer Aufnahmeprüfung stellen müssten. Dazu gibt es nach Ablauf der Registrierungsfrist eine Nachregistrierungsfrist, innerhalb derer das Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gilt.
Sollten Prüfungen nötig sein, finden sie einheitlich in den Wirtschaftswissenschaften am 9. Juli, in der Architektur am 22. Juli, in der Biologie am 5. September und in der Pharmazie am 9. September statt. Der Prüfungsstoff findet sich auf den Homepages der jeweiligen Unis bzw. wird vier Monate vor der Prüfung dort bekanntgegeben.
Unis verzichten auf Beschränkungen bei Informatik
Vom Gesetz her hätten die Unis auch in Informatik Aufnahmeverfahren durchführen dürfen. Alle Standorte haben aber darauf verzichtet. Vor allem zwei Gründe wurden für den Verzicht angeführt: Einerseits sollten in den „MINT-Fächern“ (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) keine Beschränkungen eingeführt werden, andererseits war den Unis die Zahl der mindestens anzubietenden Plätze zu hoch.
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