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Österreichische Bauern besorgt

Das umstrittene neue ungarische Bodengesetz, das demnächst im Parlament beschlossen werden soll, sorgt weiter für Verunsicherung. Nach Inkrafttreten des Gesetzes dürfen nur jene Personen Ackerland in Ungarn kaufen oder pachten, die sich hauptberuflich mit Landwirtschaft beschäftigen. Einige Österreicher fürchten eine Enteignung.

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In der Vergangenheit hatte es wiederholt Streitigkeiten über „Taschenverträge“ in Ungarn gegeben, bei denen sich Ausländer - vor allem Österreicher - in den vergangenen zwei Jahrzehnten über ungarische „Strohmänner“ landwirtschaftliche Nutzflächen gesichert hatten.

Spekulanten sollen „hinausgedrängt werden“

Mit dem Gesetz sollen „alle nur möglichen Mittel zum Schutz des ungarischen Bodens gesichert werden“, sagte der stellvertretende Staatssekretär des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Attila Simon. Damit sollen ungarische und ausländische Spekulanten „hinausgedrängt werden, die jenen Familien schaden, die von der Landwirtschaft leben wollen“.

Noch vor Inkrafttreten des neuen Bodengesetzes fordert die ungarische Regierung Ackerland zurück, das von in Ungarn tätigen Bauern aus EU-Ländern erworben wurde. Betroffen sind auch österreichische Landwirte. Sie wandten sich wegen drohender Enteignung an die österreichische Botschaft in Budapest. Der Sache will sich nun auch die EU-Kommission annehmen. „Wir nehmen die Sache sehr ernst und werden uns das genau ansehen“, sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Michael Barnier, Stefann de Rynck, gegenüber dem ORF.

Ministerium beruhigt

Zuletzt beruhigte das ungarische Ministerium für ländliche Entwicklung am Freitag. Ungarn werde nur gegen Verträge vorgehen, die gegen das Gesetz verstoßen. Dabei müssten die Inhaber solcher Verträge mit zivil- und strafrechtlichen Folgen rechnen, hieß es in einer Aussendung des Ministeriums.

Der ungarische Staat achte das verfassungsmäßige Recht auf Eigentum, das dem ein Eigentum rechtmäßig erwerbenden EU-Bürger ebenso zustehe wie ungarischen Staatsbürgern. Landwirtschaftliche Nutzfläche könne jedoch nur den geltenden Rechtsregeln entsprechend bis zum Ablauf des durch die Europäische Union bis Mai 2014 gesicherten Moratoriums ausschließlich durch Privatpersonen mit ungarischer Staatsbürgerschaft erworben werden.

Laut Aussendung können EU-Bürger bis zur Öffnung des ungarischen Bodenmarktes von dem Verbot befreit werden, wenn sich ein selbstständiger Unternehmer als landwirtschaftlicher Produzent in Ungarn niederlassen will, wenn er mindestens drei Jahre ständig, rechtmäßig in Ungarn wohnt und eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt und weiters über die dazu erforderlichen behördlichen Bescheinigungen verfügt.

Spindelegger zuversichtlich

Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) zeigte sich zuversichtlich bezüglich einer Lösung des Konflikts. „In der Vergangenheit hat sich die EU durchgesetzt. Da ging es beispielsweise um die Nachbesetzung von Richtern und andere Fragen. Letztlich wurde darauf reagiert, und das wurde in der ungarischen Gesetzgebung geradegebogen“, sagte Spindelegger am Montag am Rande des EU-Außenministerrats in Brüssel. „Das ist kein neues Thema.“

Er habe bereits zweimal mit dem ungarischen Premier Viktor Orban gesprochen. Es handle sich um ein „vielschichtiges Thema, nicht nur um ein oberflächliches“. Einerseits gehe es um die Zeit vor dem Beitritt Ungarns zur EU mit „Taschenverträgen von österreichischen Landwirten“, andererseits auch um die Frage, wie man Verpachtungen von der Zeit her durch einen Eingriff per Gesetz reduzieren wolle. Es gebe jedenfalls „konstruktive Gespräche“, auch Tauschflächen und Analysen von Betroffenen. „Da versuchen wir das Beste, das im bilateralen Weg mit Ungarn zu lösen.“

Berlakovich kämpferisch

Schärfer im Ton zeigte sich Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP). Recht müsse eingehalten werden. „Wenn sich österreichische Bauern korrekt verhalten haben, dann müssen die auch zu ihrem Recht kommen“, sagte Berlakovich bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt.

Bezüglich betroffener Bauern aus Österreich würden alle Fälle von der österreichischen Botschaft in Budapest aufgenommen. Es werde „von Fall zu Fall geprüft, ob das eben korrekt gekauft wurde oder ob jetzt tatsächlich eine blanke Enteignung gemacht werden soll, was natürlich inakzeptabel ist“, so der Landwirtschaftsminister.

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