Zweite Verurteilung in fünf Monaten
Ein Gericht in Italien hat den langjährigen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi in einem Abhörverfahren am Donnerstag zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Auch Berlusconis jüngerer Bruder Paolo wurde zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Ex-Regierungschef kann gegen das Urteil Berufung einlegen, was aufschiebende Wirkung beim Vollzug der Strafe hätte.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Das Gericht in Mailand verurteilte Berlusconi in erster Instanz wegen der Veröffentlichung vertraulicher Informationen zu einem Finanzskandal im Jahr 2005 in Zusammenhang mit der Unipol-Gruppe. Damals waren Unregelmäßigkeiten beim Streit über die Übernahme der Bank Antonveneta aufgetreten, bei dem italienische Interessenten der niederländischen Bank ABN Amro und der spanische Finanzgruppe BBVA gegenüberstanden.
Entschädigung von 80.000 Euro an Fassino
Im Zuge der Ermittlungen war ein Telefongespräch zwischen dem Chef des mitbietenden italienischen Versicherungskonzerns Unipol, der der politischen Linken in Italien nahesteht und dem Linkspolitiker und Ex-Außenminister Piero Fassino, abgehört worden.

APA/EPA/Alessandro Di Marco
Piero Fassino bei seiner Aussage vor Gericht
Die geheimen Aufzeichnungen wurden dann in der Zeitung „Il Giornale“ veröffentlicht, die politisch hinter Berlusconi steht. Berlusconi soll seinem Bruder das abgehörte Telefongespräch zur Veröffentlichung zugeschanzt haben, um Fassino in Schwierigkeiten zu bringen. Deswegen wird Berlusconi dem amtierenden Turiner Bürgermeister Fassino eine Entschädigung von 80.000 Euro zahlen müssen, urteilte das Gericht.
Berlusconi hatte ausgesagt, niemals das besagte Telefongespräch mitgehört zu haben, sonst wüsste er davon. Sein Anwalt Pietro Longo nannte das Urteil das jüngste Beispiel der Feindseligkeit der Mailänder Justiz seinem Mandanten gegenüber. „Ich bin nicht überrascht, wir sind in Mailand“, sagte Longo. Berlusconi hatte immer wieder beklagt, linke Mailänder Richter und Staatsanwälte verfolgten ihn aus politischen Gründen.
Freispruch wegen Steuerhinterziehung
Für Berlusconi ist es die zweite Verurteilung in erster Instanz in einem Gerichtsverfahren innerhalb weniger Monate. Im vergangenen Oktober war er in einem anderen Prozess erstinstanzlich zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Dabei ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Am Mittwoch wurde Berlusconi vom Obersten Gerichtshof in einem Teilbereich jedoch freigesprochen. Er war angeklagt worden, im Jahr 2004 Film- und Fernsehrechte für seinen Medienkonzern Mediaset zu künstlich überhöhten Preisen erworben zu haben, um Steuern zu umgehen. Ein weiterer Prozess zu diesem Komplex geht am 23. März weiter.
Urteile im Ruby-Prozess erwartet
Auch der spektakulärste Prozess geht in den nächsten Tagen ins Finale: Für den 18. März werden in der Ruby-Affäre Urteile erwartet. Die Mailänder Staatsanwaltschaft wirft Berlusconi vor, die damals minderjährige Marokkanerin Karima el-Mahrough bei ausschweifenden Partys zwischen Februar und Mai 2010 für Sex bezahlt zu haben. Zudem ist Berlusconi wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Er hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Wegen Amtsmissbrauchs drohen Berlusconi zwölf Jahre Haft, für Sex mit einer Minderjährigen drei Jahre.

AP/Luca Bruno
Karima el-Mahrough („Ruby“) wurde durch ihr Verhältnis zu Berlusconi bekannt
Partei spricht von „systematischen Attacken“
Berlusconis Mitte-rechts-Partei Popolo della Liberta (PdL) kritisierte die Strafforderung der Mailänder Staatsanwälte. PdL-Sprecher Daniele Capezzone sprach von systematischen Attacken der Justizbehörden gegen Berlusconi. „Hier geht es nicht nur darum, Berlusconi zu verteidigen. Hier sind Werte und Prinzipien auf dem Spiel, die das Fundament der Demokratie sind“, sagte Capezzone. Er beschuldigte die Justizbehörden, Berlusconi aus politischer Voreingenommenheit zu verfolgen. Berlusconis Mitte-rechts-Bündnis war bei der Parlamentswahl zuletzt zweitstärkste politische Kraft hinter der gemäßigten Linken geworden.
Links: