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Amazon arbeitet weiter mit Trenkwalder

Der Verdacht des Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Auflagen bei der Personaldienstleistungsfirma Trenkwalder hat sich bestätigt. Das erklärte die deutsche Bundesagentur für Arbeit (BA) am Mittwochnachmittag und widerspricht damit den Angaben von Trenkwalder. Die österreichische Firma muss nun damit rechnen, die Lizenz zu verlieren.

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Konkrete Details wollte die Behörde nicht veröffentlichen. Das Ergebnis der Sonderprüfung werde laut BA-Sprecherin im Laufe der Woche vorliegen. Erst am Dienstag hatte Trenkwalder erklärt, dass die Prüfung des Zolls zu keiner Beanstandung geführt hätte, und hatte die öffentlich vorgebrachten Anschuldigungen nicht bestätigt. „Ja, das war falsch“, so eine BA-Sprecherin Mittwochnachmittag auf die Frage, ob die Aussagen von Trenkwalder falsch seien. Die Prüfung sei bereits abgeschlossen, nun würden die Ergebnisse anhand des Gesetzes bewertet. Inzwischen arbeitet Amazon in Deutschland weiter mit dem Personaldienstleister Trenkwalder zusammen, wie der Onlinehändler gegenüber der APA am Mittwoch bestätigte.

Wettbewerbsbehörde prüft Preisauflagen

Zusätzlich zu den Vorwürfen über miserable Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhne ist der Onlinehändler Amazon nun wegen seiner Preisbestimmungen ins Visier der deutschen Wettbewerbshüter geraten. Das deutsche Bundeskartellamt prüft laut einer Mitteilung vom Mittwoch die Rechtmäßigkeit von Preisklauseln für Drittanbieter, die ihre Produkte über Amazon vertreiben. 2.400 Händler sollen im Rahmen der Überprüfung befragt werden.

Bei der Klausel handelt es sich um eine Preisparitätsklausel, die Händlern verbietet, ihre Waren über andere Verkaufsplattformen günstiger anzubieten als bei Amazon. Dazu zählen auch Websites wie die Auktionsplattform eBay oder eigene Produktseiten. Genau mit dieser Klausel könne der Onlinehändler „gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch.

Preisklausel schädlich für Wettbewerb?

Mit der aktuellen Debatte über den Umgang von Leiharbeitern bei Amazon habe die Untersuchung nichts zu tun, erklärte ein Kartellamtssprecher. Dass sie gerade jetzt eingeleitet wird, sei Zufall. Generell würfen Vertragsklauseln, die unter anderem bei Amazon vorzufinden seien, rechtlich komplizierte Fragen auf. Obwohl durch die Klausel niedrige Preise und in weiterer Folge ein Vorteil für Konsumenten entstünden, sei ein anderer Punkt bedenklich. Nämlich die Frage, ob solche Preisvorlagen nicht schädlich für den Wettbewerb mit anderen Onlineanbietern seien.

Verstoß bei Behinderung der freien Preissetzung

Ein Verstoß gegen das Kartellrecht läge vor allem dann vor, wenn die Klausel die freien Preise der Händler erschwerte. Mundt zufolge gebe es dafür einige Hinweise. Händler sind für gewöhnlich daran interessiert, ihre Waren an möglichst vielen Onlinemarktplätzen anzubieten. Als Platzhirsch wolle sich Amazon mit entsprechenden Klauseln gegen potenzielle Konkurrenten abschirmen, die den Händlern günstigere Verkaufskonditionen anbieten könnten.

Durch die Preisparitätsklausel bestehe die Gefahr, dass Händler auf anderen Onlineplattformen „günstigere Konditionen nicht auch in einen günstigeren Preis für den Endkunden einfließen lassen" könnten, so das Kartellamt. Damit könne sich Amazon auch hohe Gebühren sichern. Schlussendlich könnten die Vorteile der Klausel in den Hintergrund rücken, daraus könnten sich höhere Preise für den Endverbraucher ergeben.

Keine Geldstrafe bei Verdachtsbestätigung

Mit der Prüfung sei die Wettbewerbsbehörde laut eigenen Angaben nicht auf eine Strafzahlung aus. Diese Gefahr bestehe für den Onlinehändler nicht. Wenn sich der Verdacht bestätigt, würde das Kartellamt eine Überarbeitung der Vertragsbestimmungen beantragen, um die Preisparitätsklausel aus den Geschäftsbedingungen von Amazon zu entfernen. Eine Stellungnahme hat der Onlineversandhändler noch nicht abgegeben.

Erst vor einigen Tagen war Amazon durch eine ARD-Dokumentation unter Druck geraten. Kurzerhand hatte Amazon die Sicherheitsfirma H.E.S.S., die die Mitarbeiter bespitzelt und Kontakte zur Neonazi-Szene haben soll, gekündigt.

Verleger kündigt: „Katastrophale Konditionen“

Inzwischen distanzieren sich immer mehr Verleger und Kunden von Amazon. Mit den Worten „Bye-bye, Amazon - wir steigen aus“ verkündete etwa der deutsche Verleger Andre Thiele auf seiner Website das Ende seiner Zusammenarbeit mit Amazon. Das berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („FAZ“) am Dienstag. Im „Kündigungsschreiben“, das er auf seiner Facebook-Firmenseite veröffentlichte, kritisierte er die „katastrophal schlechten Konditionen“, die er als Kleinverleger jahrelang hingenommen habe und ab sofort nicht mehr hinnehmen wolle.

Der Schritt, sich von einem Monopolisten wie Amazon zu trennen, erfordert Mut. Zahlreiche Facebook-Nutzer unterstützten Thiele und richteten aufmunternde Worte an ihn. „Ein mutiger, aber richtiger Schritt“, lautete ein häufiger Kommentar. Zuvor hatte bereits der Verleger Christopher Schroers öffentlich „Adieu“ gesagt und an Amazon-Chef Jeff Bezos geschrieben: „Sie behandeln Menschen wie Ware“. Er führte ebenfalls „unfaire Praktiken“ an und warf Amazon vor, an kleine Zulieferer „überzogene Rabattforderungen“ von 55 Prozent zu stellen und sich vertraglich einen „unglaublichen Skontorahmen“ einräumen zu lassen.

Konto löschen heißt E-Book-Inhalte verlieren

Wer als Kunde beschließt, sein Konto bei Amazon zu löschen, muss sich auf eine unangenehme Überraschung einstellen. Alle bisher angeschafften Inhalte für den E-Book-Reader Kindle verschwinden ebenfalls. Der Grund ist, dass man beim „Kauf“ der E-Book-Inhalte nur eine Lizenz erhält, wie sich beim Lesen des Kleingedruckten herausstellt. In diesem Punkt unterscheidet sich die Praxis von anderen Händlern wie Libreka oder Libri, die das Speichern von Dateien ermöglichen und die Inhalte somit dem Kunden in die Hand geben.

Zwar schlägt der Verlust der bisherigen Kunden und Vertragspartner wirtschaftlich noch nicht enorm ins Gewicht, aber der Imageknacks ist nicht zu unterschätzen. So hat die Kritikwelle in den vergangenen Tagen eine Eigendynamik entwickelt, durch die in Zukunft durchaus deutliche Konsequenzen folgen könnten. Denn das Argument, das auch Thiele immer wieder von einer Amazon-Kündigung abgehalten hatte, war, dass die Kooperation mit einem zukunftsträchtigen Unternehmen wichtig sei. Genau dieser Punkt sei durch die ARD-Reportage erschüttert worden, so Thiele. „Ein Geschäftsmodell im Vertrieb, das weder den Lieferanten noch den eigenen Mitarbeitern die Luft zum Atmen lässt, hat keine Zukunft.“

Auch dm will Zusammenarbeit mit Amazon prüfen

Auch die Drogeriemarktkette dm will die Zusammenarbeit mit dem Onlinehändler genauer unter die Lupe nehmen. „Wir prüfen für alle unsere Kooperationspartner immer wieder, wie die Kooperation von unserem eigenen Anspruch her einzuschätzen bzw. gegebenenfalls kritisch zu hinterfragen ist“, sagte dm-Chef Erich Harsch nach Angaben des Konzerns vom Mittwoch. Der Karlsruher dm-Konzern habe „die Vorwürfe gegenüber Amazon sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen“, sagte Harsch weiter. „Selbstverständlich werden wir mit Amazon darüber sprechen und darum bitten, die eigenen Erkenntnisse und Haltungen deutlich zu machen.“

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