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Novelle vor Begutachtung

Die Polizei soll bei Grenzkontrollen künftig zur Identitätsfeststellung von Passinhabern Fingerabdrücke nehmen können, um diese mit den Passdaten abgleichen zu können. Das geht aus einer Novelle des Grenzkontrollgesetzes hervor, berichtet der „Standard“ (Montag-Ausgabe).

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Die Novelle ist Teil eines umfassenden Pakets zum Asyl- und Fremdenwesen, welches zur formalen Umsetzung des schon lange fixierten Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl notwendig ist. Die Novelle dürfte schon Dienstag den Ministerrat passieren, offizielle Bestätigung dafür gab es auf APA-Nachfrage allerdings keine.

Seit März 2009 werden bei Neuausstellung eines Reisepasses auf dem Sicherheitschip auch die Fingerabdrücke des Besitzers verewigt. Mit der Neuregelung soll es der Polizei nun auch ermöglicht werden, Fingerabdrücke bei Grenzkontrollen abzunehmen. „Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, zum Zwecke der Grenzkontrolle die Identität der Betroffenen festzustellen (...)“, heißt es im Entwurf.

Im Zweifel auch Fingerabdrücke

Dazu können die Sicherheitsorgane „die Identität des Inhabers eines Reisedokuments oder Visums durch Vergleich der auf dem Datenträger, im Visa-Informationssystem (VIS) oder einer anderen zentralen Datenanwendung gespeicherten biometrischen Daten mit den direkt verfügbaren, abgleichbaren Merkmalen der zu kontrollierenden Person“ überprüfen - sie dürfen also Fingerabdrücke abnehmen.

Aus dem Innenministerium hieß es gegenüber der APA zur geplanten Novelle, deren Begutachtungsfrist vor gut einer Woche geendet hatte, es gehe dabei lediglich darum, den Beamten im Falle begründeter Zweifel (ob der Pass tatsächlich auch der Person gehört, die sich damit ausweist) die Möglichkeit zur Kontrolle zu geben. Für den Vergleich brauche man aber nicht nur die biometrischen Daten im Pass, sondern auch die Fingerabdrücke der betreffenden Person, daher die Novelle. Es gehe lediglich darum, eine rechtliche Lücke zu schließen", sagte ein Ministeriumssprecher.

Die Gesetzesänderungen für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl betreffen technische Details für die Umsetzung. Das Bundesamt wurde im Grunde von der Regierung bereits 2011 beschlossen, ein erstes entsprechendes Gesetzespaket passierte im Juli 2012 den Nationalrat. Ab 2014 soll das Bundesamt 194 mit Fremdenangelegenheiten befasste Behörden in einer einzigen zusammenfassen, was vor allem eine Verwaltungsvereinfachung bringen soll.

Kritik von den Grünen

Die Grünen sehen in der Novelle einen weiteren Schritt zur „Massenüberwachung“. Durch den Abgleich mit kriminalpolizeilichen Datenbanken drohten „völlig Unschuldige bei einem simplen Grenzübertritt unter Verdacht zu geraten“, warnt Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen. Etwa wenn an einem Tatort, zum Beispiel in einer Bank nach einem Überfall, die Fingerabdrücke eines Passinhabers gefunden würden.

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