Freiheitsbeschränkung vs. Betreuung
Beim Thema Asyl gehen die Wogen zwischen Volksanwaltschaft und Innenministerium hoch. Die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Terezija Stoisits, fordert Zutritt zum Asyl-Erstaufnahmezentrum Traiskirchen, den ihr das Innenministerium verwehrt. Für Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ist die Haltung des Ressorts aber gesetzeskonform.
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Das sieht die Volksanwaltschaft anders. Sie erhielt im Juli des Vorjahres im Zuge der Umsetzung der UNO-Anti-Folter-Konvention OPCAT erweiterte Befugnisse und darf seitdem Einrichtungen kontrollieren, in denen Menschen die Freiheit entzogen wird bzw. werden kann. Der Zutritt zum Erstaufnahmezentrum Traiskirchen wurde der Volksanwaltschaft jedoch zweimal verwehrt, wie der „Kurier“ berichtet.
Die Mitarbeiter der Volksanwaltschaft wurden nur in die Polizeistation vorgelassen, das Erstaufnahmezentrum und die Betreuungsquartiere durften sie nicht betreten. Mikl-Leitner verteidigte am Montag das Kontrollverbot mit dem Argument, dass in Traiskirchen „keine Freiheitsbeschränkung, sondern eine Betreuung“ vorliege.
OPCAT
Das UNO-Übereinkommen gegen Folter und Strafe sieht vor, dass die Volksanwaltschaft Orte der Freiheitsentziehung, wie etwa Justizanstalten, Psychiatrien oder auch Pflegeheime kontrollieren kann.
Fünf Tage Anwesenheitspflicht
Die Volksanwaltschaft will das nicht gelten lassen und weist auf das geltende Asylgesetz hin. Dort ist festgeschrieben, dass Asylwerber bis zu fünf Tage am Verlassen des Erstaufnahmezentrums gehindert werden dürfen, außerdem müssen sich Neuankömmlinge zwei Tage zur Verfügung halten. Damit unterliege auch Traiskirchen den OPCAT-Konventionen, so die Volksanwaltschaft. Außerdem gebe es jugendliche Personen, die der Jugendwohlfahrt unterstünden. „Diese Gruppe erfasst das UNO-Mandat eindeutig“, so Stoisits. Die Volksanwaltschaft hat deswegen ein Prüfverfahren eingeleitet, in dem das Ministerium bis 1. März Stellung nehmen wird.
Das Prüfverfahren umfasse nicht nur Traiskirchen, sondern auch das zweite Aufnahmezentrum im oberösterreichischen Thalham, wie der „Kurier“ schreibt. Das Ministerium versprach eine fristgerechte Antwort. In den ersten sechs Monaten seit der Unterzeichnung der OPCAT-Verträge hat die Volksanwaltschaft 58 Einrichtungen in ganz Österreich besucht. Schwerpunkte waren dabei Polizeianhaltezentren, Justizvollzugsanstalten, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie die Beobachtung von Abschiebungen.
Kritik an zu langer Verfahrensdauer
Zudem kritisierte Stoisits im Ö1-„Morgenjournal“ den Asylgerichtshof für zu lange Verfahrensdauer. In 382 Fällen wurden die Fristen überschritten. Dass laut Aylgerichtshof 66 Prozent aller Verfahren innerhalb eines halben Jahres erledigt würden, befriedigt sie nicht. Die Quote habe schon einmal 70 Prozent betragen. Außerdem beklagte Stoisits, dass der Gerichtshof der Volksanwaltschaft keine detaillierten Auskünfte über einzelne Verfahren erteile, man erhalte „nur mehr Schimmelbriefe“.
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