Zugang zu internationalen Gerichten
Nachdem den Palästinensern im vergangenen Jahr eine UNO-Vollmitgliedschaft verwehrt blieb, wollten sie zumindest einen aufgewerteten Beobachterstatus als Nichtmitgliedsstaat bei den Vereinten Nationen. Was ändert sich für die Palästinenser als Beobachterstaat?
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Anders als zur Vollmitgliedschaft finden sich in der UNO-Charta keine Bestimmungen zum Beobachterstatus. Dieser Status wurde erstmals für die Schweiz eingeführt, die von 1948 an als Beobachter der UNO angehörte und erst seit 2002 Vollmitglied ist. Auch die Bundesrepublik Deutschland hatte zwischen 1952 und der Aufnahme als Vollmitglied 1973 einen Beobachterstatus. Derzeit gehört nur noch der Vatikan als permanenter Beobachter der UNO an.
Die Palästinenser verfügen seit der Anerkennung der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) durch die UNO in den 70er Jahren nur über einen einfachen Beobachterstatus, vergleichbar mit internationalen Organisationen. Zwar erhielten sie 1998 zusätzliche Rechte, zum Beispiel das Rederecht bei der Generaldebatte und die Mitarbeit an Resolutionen, doch wurden sie nicht mit souveränen Staaten gleichgestellt.
Kontrolle über Hoheitsgewässer und Luftraum
Mit der weiteren Aufwertung des Status haben die Vereinten Nationen den Palästinensern praktisch Staatsqualität bescheinigt. Die Autonomiebehörde in Ramallah kann ab nun bestimmten UNO-Organisationen und völkerrechtlichen Verträgen beitreten wie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und dem Seerechtsübereinkommen. Damit könnten die Palästinenser die Kontrolle über ihre Hoheitsgewässer und ihren Luftraum beanspruchen.
Außerdem erhalten sie Zugang zur internationalen Gerichtsbarkeit und könnten Israel wegen der Siedlungspolitik klagen. Der Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) müsste von den Unterzeichnerstaaten des Gerichts aber noch gesondert gebilligt werden. Als Beobachterstaat haben die Palästinenser weiterhin kein Stimmrecht in der Vollversammlung. Auch Resolutionen dürfen sie weiterhin nicht einbringen.
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