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Konsumentenschützer klagen erneut

Billig anbieten und Zusatzkosten tief auf der Homepage verstecken: Gegen dieses Konzept, mit dem Billigfluglinien über verdeckte Kosten Geld machen, kämpft der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seit langem an. Nun stehen die Verbraucherschützer vor einem neuen Gang durch die Justiz und fordern Transparenz für „Transaktionsentgelte“.

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So nennen Fluglinien ihre teils hohen Gebühren, die zahlen muss, wer Flüge bucht - und diese dann kaufen möchte. Dabei geht es längst nicht mehr nur um das Bezahlen per Kreditkarte. Der erfindungsreiche Chef des Billigfliegers Ryanair, Michael O’Leary, gehörte zu den Ersten, die vor Jahren auf den Dreh mit den Kreditkartengebühren kamen. Mittlerweile sind die Zusatzkosten bei nahezu allen etablierten Fluglinien gängige Praxis.

Begründet wird das damit, dass die Airlines mit den Gebühren, die Kreditkartenunternehmen wie Visa und MasterCard von ihnen verlangen, nicht auch die Kosten für teils angebotene Zusatzleistungen der Kreditkartenfirmen wie etwa Reiseversicherungen mitfinanzieren wollen. Doch auch für das Zahlen per Lastschrift fallen mittlerweile teils hohe Gebühren an.

Ryanair wechselte zu irischem Recht

Weil O’Leary damals nur bei Buchungen mit der in Deutschland kaum verbreiteten Visa Electron Card keine Zusatzgebühren erhob, klagte der vzbv gegen Ryanair bis zum deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Mit Erfolg: Karlsruhe entschied 2009, „dass Ryanair seinen Kunden eine etablierte, kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anbieten muss“, erinnert sich Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin des vzbv.

Richtig freuen können sich die Verbraucher allerdings nicht über das Urteil. Zwar halten sich nach weiteren Klagen des vzbv mittlerweile die meisten Airlines an den Richterspruch. Ryanair jedoch änderte seine Homepage so, dass Flugbuchungen nun irischem Recht unterliegen und die Airline am Ende des Buchungsvorgangs zwölf Euro Gebühren pro Person und Strecke abkassiert, falls nicht mit einer exotischen Prepaid-Karte von MasterCard bezahlt wird. Ähnliches gilt etwa auch für Ryanairs größten Konkurrenten easyJet und den polnischen Billigflieger Wizz Air.

„Machtlos“ gegen Ausweichmanöver

Gegen solche Ausweichmanöver „sind wir machtlos“, sagt Rechtsexpertin Hoppe und will nun zumindest mehr Transparenz erreichen. Der Hebel dazu ist eine EU-Verordnung von 2008, wonach Airlines zusätzliche Kosten wie für Gepäck zu Beginn eines Buchungsvorgangs im Internet nennen müssen. Der vzbv hat Ryanair deshalb vor dem Landgericht Berlin geklagt und will auch diesen Strauß bis zum BGH ausfechten. Das betrifft übrigens auch eine Reihe von Flugvermittlern im Internet, die laut Hoppe der „irrigen Ansicht sind, dass die EU-Verordnung für sie nicht gilt“.

Insgesamt 19 Verfahren führt der vzbv derzeit gegen Flugvermittler und Airlines. Bis diese Prozesse höchstrichterlich entschieden werden, sind Verbraucher gezwungen, sich durch die Angebote der Airlines bis zum vorletzten Klick durchzubuchen und zu vergleichen, wie teuer vermeintlich Billiges sie letztlich zu stehen kommt.

Jürgen Oeder, AFP

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