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Klare Regeln gefordert

Fast jeder zweite berufstätige Österreicher, der zu Hause und im Büro einen Computer nutzt, kann private Geräte im Büro einsetzen, so eine aktuelle Studie. Der vermeintliche Vorteil des gewohnten oder „coolen“ Geräts kann etwa im Fall eines Verlusts auch schnell zum Nachteil werden.

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„Bring your own device“ (BYOD), der Einsatz von privaten Geräten am Arbeitsplatz, ist ein absoluter Trend in Österreich. Mehr als die Hälfte der Österreicher telefoniert mit dem privaten Handy bereits beruflich, umgekehrt nutzen 87 Prozent ihr Firmensmartphone auch außerdienstlich, besagt die von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Telekom Austria durchgeführte Social-Impact-Studie.

Firmen fördern Nutzung privater Geräte

Ein Fünftel der heimischen Firmen unterstützt die Nutzung privater IT-Geräte aktiv, immerhin 29 Prozent dulden es. 27 Prozent der Firmen erlauben das gar nicht, der Rest der 1.026 Befragten machte dazu keine Angaben. Rund die Hälfte der befragten Berufstätigen, die zu Hause und im Büro Computer nutzen, gab an, zu Hause die modernere IT-Ausstattung zu haben. Dabei beschränkt sich die Aufrüstung nicht auf Computer, Tablet oder Smartphone - jeder Vierte hat seinen beruflichen Arbeitsplatz mit einer eigenen Maus ausgestattet, zwölf Prozent haben Lautsprecher aufgestellt.

Vor allem private Handys, Tablets und Notebooks werden laut Angaben für berufliche Zwecke genutzt. Fast die Hälfte der Befragten versendet berufliche E-Mails via Notebook oder recherchiert auf dem eigenen Tablet. Jeder Dritte stimmt Termine ab, rund jeder Vierte nutzt das Adressbuch. Laut Studie meint die Hälfte der Befragten, dass der Einsatz mobiler Geräte ihre Lebensqualität steigert, zehn Prozent gaben an, dadurch mehr Freizeit zu haben.

Anfragen bei Arbeiterkammer häufen sich

Die zusätzliche Freizeit kann mitunter allerdings ein Trugschluss sein, wie überhaupt die berufliche Nutzung privater Geräte nicht ganz unproblematisch ist. Die Arbeiterkammer verzeichnete in den letzten sechs bis neun Monaten einen spürbaren Anstieg der Anfragen zu diesem Thema, auch die Gewerkschaft GPA-djp beschäftigt sich damit. Die Interessenvertretungen sehen dabei mehrere Problemfelder.

Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die für die Erfüllung des Arbeitsauftrags notwendigen Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Nutzt der Arbeitnehmer private Geräte, erspart er dem Arbeitgeber Geld, der im Gegenzug die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit der Geräte auf den Arbeitnehmer umwälzt.

Wer übernimmt die Kosten?

Geht etwa ein Handy kaputt, steht der Arbeitnehmer vor dem Problem, nicht nur ein Ersatzgerät besorgen zu müssen, es stellt sich auch die Frage, wer die Kosten trägt. Laut Judikatur (bezugnehmend auf Autos) muss der Arbeitgeber Schäden, die bei der Erfüllung eines beruflichen Auftrags entstanden sind, ersetzen, sagt Juristin Gerda Heilegger von der Arbeiterkammer Wien. Das gelte grundsätzlich auch für berufliche Tätigkeiten, die außerhalb der Normalarbeitszeit erledigt wurden.

Allerdings kann es dabei zur Beweisnot kommen, ob ein Gerät wirklich bei der Arbeit kaputtgegangen ist, etwa wenn das Handy ins WC fällt - immerhin nutzt jeder vierte Befragte zum Beispiel Soziale Netzwerke auf der Toilette. Auch in weniger extremen Fällen muss geklärt sein, ob und was als Arbeitszeit gilt und was nicht.

Datenschutz oder Recht am eigenen Handy

Nicht nur bei Diebstahl stelle sich zudem die Frage nach ausreichendem Datenschutz und der Haftung, so Juristin Helga Hons von der Gewerkschaft GPA-djp. Jeder Angestellte sei zu einem sorgfältigen Umgang mit Firmendaten verpflichtet - umgekehrt könnte die Firma im Gegenzug für den Zugang zu Firmenmails auf dem Privathandy verlangen, bestimmte Apps nicht darauf zu installieren, da auch sie ihre Infrastruktur schützen müsse.

Damit verliere der Arbeitnehmer de facto das Recht am eigenen Gerät. Auch Infektionen mit Viren und anderer Schadsoftware müsse ein Unternehmen verhindern. Abzuklären sei weiters die Speicherung von Daten in der Cloud und die grundsätzliche Aufwandsentschädigung etwa bei der Handyrechnung.

„Risikobewusstsein und klare Regeln“

Die Frage sei immer, was der Dienstgeber zur Verfügung stelle und was der Arbeitgeber wolle, so Hons. Allerdings gebe es oft eine Pseudofreiwilligkeit, meint Heilegger, immer wieder werde Druck auf Arbeitnehmer ausgeübt, eigene Geräte zur Verfügung zu stellen. Zudem steige auch die Erwartung an die Arbeitnehmer. „Es ist supercool, wenn man immer erreichbar ist, mit Mitte 20. Aber was, wenn sich Mitte 30 die Lebensumstände ändern und man mit zwei Kindern dann nicht mehr immer Zeit hat?“, gibt Hons zu bedenken.

Verbote oder Ignoranz seien nicht der richtige Weg, damit umzugehen, so Hons weiter. „Das ist schlicht ein Trend, der nicht aufzuhalten ist“. Stattdessen brauche es Risikobewusstsein und klare Regeln, wo ein Betriebsrat vorhanden sei etwa über eine Betriebsvereinbarung, um damit den Druck vom Einzelnen zu nehmen. Gleich bei einer Bewerbung abzublocken sei mitunter schwierig, gibt Heilegger zu bedenken, stattdessen könne das Gerät ja nach einem halben Jahr „einfach so“ verloren gehen oder kaputt werden.

Kein Thema für Wirtschaftskammer

Die Wirtschaftskammer Österreich sieht das mit der genauen Regelung nicht ganz so eng, so Jurist Rolf Gleißner gegenüber ORF.at. Solange es im kleinen Rahmen bleibe und zu keinem Streitfall komme, müsse nicht alles immer genau geregelt werden. In solchen Fällen sieht er auch keine Notwendigkeit für einen Kostenersatz. Geht die Nutzung aber über ein bestimmtes Maß hinaus, empfiehlt er ebenfalls eine Regelung. Grundsätzlich sei BYOD aber noch kein aktives Thema in der Wirtschaftskammer.

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